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Verlängerung des Zuschuss zum Erbbauzins an den Schulverein Freie Waldorfschule Filstal e.V.

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGöppingen
Datum2026-09-21
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Gemeinderatsdrucksache 156/2026 Bezug-Nr.: 085/2016, 070/2026 Az.: Sa-5 Datum: 31.08.2026 Abteilung Schulen und Sport Verlängerung des Zuschuss zum Erbbauzins an den Schulverein Freie Waldorfschule Filstal e.V. Beratungsfolge Termin Status Bezirksbeirat Faurndau 21.09.2026 öffentlich vorberatend Ausschuss für Soziales und Schulen 15.10.2026 öffentlich beschließend Beschlussantrag: 1. Die Stadt Göppingen gewährt dem Schulverein Freie Waldorfschule Filstal e.V. ei- nen Zuschuss für den Erbbauzins für das Jahr 2027. 2. Es werden 17.825,40 € über die Änderungsliste der Haushaltsplanung 2027 beim THH 5 eingeplant. Sach- und Rechtslage: Die Stadt Göppingen hat am 15.12.1976 mit dem Förderverein Freie Waldorfschule Filstal (neu: Schulverein Freie Waldorfschule Filstal e.V.) einen Erbbaurechtsvertrag auf 99 Jahre abge- schlossen. Der jährliche Erbbauzins wurde ab 01.01.2007 an den damaligen Grundstückswert angepasst und von 12.151,97 € auf 23.767,20 € erhöht. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass die Stadt Göppingen auf den Erbbauzins einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 75 % ge- währt (derzeit 17.825,40 €). Die Bezuschussung war bis 1996 befristet vorgesehen und wurde zwischenzeitlich schon 3x um je 10 Jahre verlängert und läuft Ende 2026 aus. Hierbei handelt es sich um eine reine Freiwilligkeitsleistung, die es in der Form für andere Vereine nicht gibt. Der Schulverein Freie Waldorfschule Filstal e.V. hat nun mit Schreiben vom 02.10.2025 die Ver- längerung des Zuschusses zum Erbbauzins beantragt. In der Ausschusssitzung am 07.05.2026 wurde die eingebrachte Vorlage von Verwaltungsseite abgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt in Verkaufsverhandlungen mit dem Schulverein ein- zutreten. Da dies in 2026 nicht abgeschlossen werden wird, soll aus diesem Grund der Zuschuss für den Erbbauzins für ein weiteres Jahr ausbezahlt werden. Alternativen: Keine Verlängerung des Zuschusses für den Erbbauzins für ein weiteres Jahr. Finanzielle Auswirkungen: Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 werden 17.825,40 € im THH 5 entsprechend eingeplant. Bürgerbeteiligung: ☐ Information ☐ Konsultation ☐ Kooperation ☐ Entscheidung ☒ Keine -2- Beitrag zur strategischen Zielplanung: (in der Regel 1 Handlungsfeld, in Ausnahmefällen bis zu maximal 3 Handlungsfelder) ☒ Bildung ☐ Energiewende ☐ Image & ☐ Klimawandel & Natur- Identifikation schutz ☐ Kultur & Sport ☐ Mobilität ☐ Öffentliche ☐ Stadtverwaltung Sicherheit & Ordnung ☐ Stadtraum & ☐ Wirtschaft & ☐ Zusammenhalt & Zu- ☐ Kommunale Finanzen Wohnen Arbeit sammenleben Der Vorsitzende des Gemeinderats

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