Startseite › Stadt Bocholt › Dokument

Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung) in der Stadt Bocholt zum 01.01.2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-11-18
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage Nr. 198/2026 Status - öffentlich - Datum 10.09.2026 Dezernat III Stadtbaurat Welling Federführende Entsorgungs- und 34 Facheinheit Servicebetrieb (ESB) Leitung Heinz Welberg Vorlagen- Judith Nienhaus erstellung Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung) in der Stadt Bocholt zum 01.01.2027 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Betriebsausschuss ESB 23.09.2026 vorberatend Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2026 zur Kenntnis Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026 beschließend Beschlussvorschlag Die Stadt Bocholt beschließt: Die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung) der Stadt Bocholt vom 18.12.2002, zuletzt geändert am 24.10.2008, wird entsprechend beigefügter Anlage 2 mit Wirkung zum 01.01.2027 beschlossen. Sachdarstellung I. Sachverhalt 1. Ausgangslage Die derzeit gültige Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) ist zum 01.01.2003 in Kraft getreten und wurde zuletzt am 24.10.2008 geändert. Mit der Neufassung sollen die bestehenden Regelungen aktualisiert, an die geltende Rechtslage angepasst und zugleich übersichtlich ausgestaltet werden. Aufgrund des Alters der Satzung war eine Überarbeitung der Rechtsbezüge angezeigt. In diesem Zusammenhang hat sich die Verwaltung zu einer engen Orientierung an der Mustersatzung der Kommunal Agentur NRW entschlossen. Diese bietet aufgrund der Einbeziehung aktueller Rechtsprechung zum Thema eine hohe Rechtssicherheit. Inhaltlich ergibt sich im Wesentlichen eine Änderung. Diese betrifft die Bemessungsgrundlage für den Behälterbedarf von Abfall aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (§ 11 Abs. 4 der Neufassung). Während in der aktuell gültigen Fassung lediglich die Mitarbeiterzahl gewerblich genutzter Grundstücke zur Bemessung herangezogen wird, sieht die Neufassung eine komplexere Seite 1 von 3 Aufschlüsselung vor, die je nach Branche unterschiedliche Bezugsgrößen einbezieht. Damit soll die Behältergröße besser auf die tatsächlichen Bedarfe z. B. von Gewerbetreibenden angepasst werden können. Eine Gegenüberstellung der Fassungen ist in Form einer Synopse als Anlage 1 beigefügt. Wie auch die weiteren Satzungen im Zuständigkeitsbereich des ESB soll die Abfallsatzung zukünftig regelmäßig an den aktuellen Stand der Mustersatzung angepasst werden. Kategorie der Aufgabe ☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem ☒ Pflichtaufgabe ☐ Freiwillige Aufgabe Standard Entscheidungsalternativen ☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln) Finanzielle Auswirkungen ☒ Nein ☐ Ja Produkt Konto Einmalig EUR Gesamt EUR Jährlich / laufend EUR Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig Laufendes Jahr EUR EUR Einmaliger Betrag EUR EUR Folgejahre Gesamt EUR EUR Fördermittel ☒ Nein ☐ Ja ☐ Beantragung ☐ Bewilligung Erwartung Fördermittelhöhe EUR Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance ☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung Klimaschutz / Klimafolgen ☐ positive ☐ negative ☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Anlage(n): 1. Synopse Abfallsatzungen 2. Neufassung Abfallentsorgungssatzung 2027 Beschlussvorlage 198/2026 Seite 2 von 3 Beschlussvorlage 198/2026 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert