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Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung) in der Stadt Bocholt zum 01.01.2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-11-18 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 198/2026
Status - öffentlich -
Datum 10.09.2026
Dezernat III Stadtbaurat Welling
Federführende Entsorgungs- und
34
Facheinheit Servicebetrieb (ESB)
Leitung Heinz Welberg
Vorlagen-
Judith Nienhaus
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung) in der Stadt
Bocholt zum 01.01.2027
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Betriebsausschuss ESB 23.09.2026 vorberatend
Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2026 zur Kenntnis
Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026 beschließend
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bocholt beschließt:
Die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung) der
Stadt Bocholt vom 18.12.2002, zuletzt geändert am 24.10.2008, wird entsprechend beigefügter
Anlage 2 mit Wirkung zum 01.01.2027 beschlossen.
Sachdarstellung
I. Sachverhalt
1. Ausgangslage
Die derzeit gültige Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) ist zum 01.01.2003 in Kraft
getreten und wurde zuletzt am 24.10.2008 geändert. Mit der Neufassung sollen die bestehenden
Regelungen aktualisiert, an die geltende Rechtslage angepasst und zugleich übersichtlich
ausgestaltet werden.
Aufgrund des Alters der Satzung war eine Überarbeitung der Rechtsbezüge angezeigt. In diesem
Zusammenhang hat sich die Verwaltung zu einer engen Orientierung an der Mustersatzung der
Kommunal Agentur NRW entschlossen. Diese bietet aufgrund der Einbeziehung aktueller
Rechtsprechung zum Thema eine hohe Rechtssicherheit.
Inhaltlich ergibt sich im Wesentlichen eine Änderung. Diese betrifft die Bemessungsgrundlage für
den Behälterbedarf von Abfall aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (§ 11 Abs.
4 der Neufassung). Während in der aktuell gültigen Fassung lediglich die Mitarbeiterzahl gewerblich
genutzter Grundstücke zur Bemessung herangezogen wird, sieht die Neufassung eine komplexere
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Aufschlüsselung vor, die je nach Branche unterschiedliche Bezugsgrößen einbezieht. Damit soll die
Behältergröße besser auf die tatsächlichen Bedarfe z. B. von Gewerbetreibenden angepasst werden
können.
Eine Gegenüberstellung der Fassungen ist in Form einer Synopse als Anlage 1 beigefügt.
Wie auch die weiteren Satzungen im Zuständigkeitsbereich des ESB soll die Abfallsatzung zukünftig
regelmäßig an den aktuellen Stand der Mustersatzung angepasst werden.
Kategorie der Aufgabe
☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem
☒ Pflichtaufgabe ☐ Freiwillige Aufgabe
Standard
Entscheidungsalternativen
☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln)
Finanzielle Auswirkungen
☒ Nein
☐ Ja
Produkt Konto
Einmalig EUR
Gesamt EUR
Jährlich / laufend EUR
Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig
Laufendes Jahr EUR EUR
Einmaliger Betrag
EUR EUR
Folgejahre
Gesamt EUR EUR
Fördermittel
☒ Nein
☐ Ja
☐ Beantragung ☐ Bewilligung
Erwartung Fördermittelhöhe EUR
Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr
Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance
☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung
Klimaschutz / Klimafolgen
☐ positive ☐ negative
☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen
Auswirkungen Auswirkungen
Anlage(n):
1. Synopse Abfallsatzungen
2. Neufassung Abfallentsorgungssatzung 2027
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