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Aktueller Sachstand "Haushaltssperre" für den Fachdienst 340

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Gronau
Datum2026-09-22
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Stadt Gronau (Westf.) Kenntnisnahme Vorstandsbereich: 3 Fachdienst: 340 Datum: 09.09.2026 Vorlagen-Nr.: 462/2026 gez.: Raible / Beraten im öffentlichen Teil Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Sitzung am 22.09.2026 TOP 5. Mitzeichnungen: Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2 gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von Holtick Borczyskowski Borczyskowski Der Bürgermeister gez. von Borczyskowski Aktueller Sachstand "Haushaltssperre" für den Fachdienst 340 Der Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur nehmen die Auswirkungen der seit dem 29.07.2026 bestehenden Haushaltssperre für den FD 340 zur Kenntnis. 1. Rechtsgrundlage/ n: Zuständig für die Entscheidung: ☐ Bürgermeister ☒ Fachausschuss ☐ Haupt- und Finanzausschuss ☐ Rat 2. Finanzielle Auswirkungen: ☒ Keine ☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe: ☐ Aufwand / Auszahlung ☐ investiv, Höhe: ☐ konsumtiv, Höhe: ☐ jährliche Folgekosten, Höhe: ☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: ODER ☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit. ODER ☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung. ☐ Sonstiges: Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja ☐ Nein ggf. Erläuterungen: nicht erforderlich. 3. Klimaauswirkungen: 2 ☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine Erläuterungen der Klimaauswirkungen: 4. Sachdarstellung: Auf Grund einer unvorhergesehenen Gewerbesteuerrückzahlung in Höhe von ca. 11 Millionen hat die Kämmerei mit Datum vom 29.07.2026 eine Haushaltssperre gem. § 25 Abs. 1 KomHVO mit sofortiger Wirkung erlassen. Der Umfang der Haushaltssperre stellt sich wie folgt dar: • Eine pauschale Kürzung der Sachkonten im Bereich der Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 30 %. • Für alle freiwilligen Leistungen gilt eine Sperre in Höhe von 100 %, sofern diese nicht bereits schon rechtlich fixiert sind. • Investitionsmaßnahmen, die noch nicht begonnen bzw. vertraglich bereits vergeben worden sind, werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Über die erlassene Haushaltssperre wurden die Schulleitungen per Mail am 06.08.2026 informiert. Bestellungen und Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung des direkten Schul- und Dienstbetriebes erforderlich sind, sind weiterhin zulässig. Unberührt von der Haushaltssperre bleiben Aufwendungen für gesetzliche Verpflichtungen, bestehende Verträge sowie bereits rechtverbindlich vor der Haushaltssperre getätigte Bestellungen. Die zu Beginn des Schuljahres notwendigen IPads werden den Schulen zeitnah zur Verfügung gestellt. Zum DigitalPakt 2.0 können derzeit noch keine konkreten Maßnahmen angemeldet werden, da zunächst die Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung sowie die anschließenden landesrechtlichen Regelungen abgewartet werden müssen. Erst danach liegen die notwendigen Rahmenbedingungen für die konkrete Umsetzung und Mittelverwendung vor. Der Zuschuss zum Mittagsessen als freiwillige Leistungen wird in Abstimmung mit der Kämmerei weiter gewährt. Die Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, erhalten weiterhin auf Antrag einen Zuschuss von 2,00 € pro abgenommen Essen. Die Neubaumaßnahme „Grüne-Aue-Schule“, die Anbau- und / oder Sanierungsmaßnahmen an der Martin-Luther-Schule, der Fridtjof-Nansen-Realschule (1. Bauabschnitt) und des Werner-von-Siemens-Gymnasiums werden wie geplant fortgeführt, da es sich hierbei um bereits begonnene Baumaßnahmen handelt. Im Budget der Stadtbücherei wurde ein Betrag in Höhe von 15.000 € für die Erstellung eines Fachgutachtens für die Stadtbücherei eingeplant. Da die Beauftragung des Fachgutachtens noch nicht erfolgt ist, wurde die Maßnahme zurückgestellt. Die Mittel werden für den Haushalt 2028 angemeldet. Vorbereitende Maßnahmen, Markterkundung, Beratungsgespräche mit der ehemaligen und aktuellen Bücherei-Leitung der Stadt Rheine, Betrachtung von Best-Practice-Beispielen etc, sind bereits erfolgt. 3 5. Alternativen:

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