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Aktueller Sachstand "Haushaltssperre" für den Fachdienst 340
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Gronau |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gronau (Westf.) Kenntnisnahme
Vorstandsbereich: 3 Fachdienst: 340 Datum: 09.09.2026
Vorlagen-Nr.: 462/2026 gez.: Raible /
Beraten im öffentlichen Teil
Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Sitzung am 22.09.2026 TOP 5.
Mitzeichnungen:
Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2
gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von
Holtick Borczyskowski Borczyskowski
Der Bürgermeister
gez. von Borczyskowski
Aktueller Sachstand "Haushaltssperre" für den Fachdienst 340
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur nehmen die Auswirkungen der seit dem 29.07.2026
bestehenden Haushaltssperre für den FD 340 zur Kenntnis.
1. Rechtsgrundlage/ n:
Zuständig für die Entscheidung:
☐ Bürgermeister ☒ Fachausschuss
☐ Haupt- und Finanzausschuss ☐ Rat
2. Finanzielle Auswirkungen:
☒ Keine
☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe:
☐ Aufwand / Auszahlung
☐ investiv, Höhe:
☐ konsumtiv, Höhe:
☐ jährliche Folgekosten, Höhe:
☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt:
ODER
☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit.
ODER
☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
☐ Sonstiges:
Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja
☐ Nein
ggf. Erläuterungen: nicht erforderlich.
3. Klimaauswirkungen:
2
☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine
Erläuterungen der Klimaauswirkungen:
4. Sachdarstellung:
Auf Grund einer unvorhergesehenen Gewerbesteuerrückzahlung in Höhe von ca. 11
Millionen hat die Kämmerei mit Datum vom 29.07.2026 eine Haushaltssperre gem. § 25
Abs. 1 KomHVO mit sofortiger Wirkung erlassen.
Der Umfang der Haushaltssperre stellt sich wie folgt dar:
• Eine pauschale Kürzung der Sachkonten im Bereich der Sach- und Dienstleistungen
in Höhe von 30 %.
• Für alle freiwilligen Leistungen gilt eine Sperre in Höhe von 100 %, sofern diese nicht
bereits schon rechtlich fixiert sind.
• Investitionsmaßnahmen, die noch nicht begonnen bzw. vertraglich bereits vergeben
worden sind, werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Über die erlassene Haushaltssperre wurden die Schulleitungen per Mail am 06.08.2026
informiert.
Bestellungen und Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung des direkten Schul- und
Dienstbetriebes erforderlich sind, sind weiterhin zulässig.
Unberührt von der Haushaltssperre bleiben Aufwendungen für gesetzliche Verpflichtungen,
bestehende Verträge sowie bereits rechtverbindlich vor der Haushaltssperre getätigte
Bestellungen.
Die zu Beginn des Schuljahres notwendigen IPads werden den Schulen zeitnah zur
Verfügung gestellt.
Zum DigitalPakt 2.0 können derzeit noch keine konkreten Maßnahmen angemeldet werden,
da zunächst die Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung sowie die anschließenden
landesrechtlichen Regelungen abgewartet werden müssen. Erst danach liegen die
notwendigen Rahmenbedingungen für die konkrete Umsetzung und Mittelverwendung vor.
Der Zuschuss zum Mittagsessen als freiwillige Leistungen wird in Abstimmung mit der
Kämmerei weiter gewährt. Die Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, erhalten weiterhin auf Antrag
einen Zuschuss von 2,00 € pro abgenommen Essen.
Die Neubaumaßnahme „Grüne-Aue-Schule“, die Anbau- und / oder
Sanierungsmaßnahmen an der Martin-Luther-Schule, der Fridtjof-Nansen-Realschule (1.
Bauabschnitt) und des Werner-von-Siemens-Gymnasiums werden wie geplant fortgeführt,
da es sich hierbei um bereits begonnene Baumaßnahmen handelt.
Im Budget der Stadtbücherei wurde ein Betrag in Höhe von 15.000 € für die Erstellung eines
Fachgutachtens für die Stadtbücherei eingeplant. Da die Beauftragung des Fachgutachtens
noch nicht erfolgt ist, wurde die Maßnahme zurückgestellt. Die Mittel werden für den
Haushalt 2028 angemeldet. Vorbereitende Maßnahmen, Markterkundung,
Beratungsgespräche mit der ehemaligen und aktuellen Bücherei-Leitung der Stadt Rheine,
Betrachtung von Best-Practice-Beispielen etc, sind bereits erfolgt.
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5. Alternativen:
Text aus PDF extrahiert