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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in Ausschüssen der Gemeinde Simmerath
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Simmerath |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Simmerath
Der Bürgermeister
Abt. I
Vorlage Nr: 74/2026
Beschlussvorlage Datum: 09.09.2026
Status: öffentlich
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in Ausschüssen der
Gemeinde Simmerath
Beratungsfolge Termin TOP
Planungsausschuss 22.09.2026 2.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß §§ 20, 27 und 28 Abs. 11 der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse des Rates der Gemeinde Simmerath ist zu Beginn einer jeden
Ausschusssitzung grundsätzlich ein Tagesordnungspunkt „Fragestunde für
Einwohner“ vorzusehen.
In diesem Fall ist jeder Einwohner/jede Einwohnerin berechtigt, nach Aufruf des
Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen zu stellen, die sich auf die
Angelegenheiten/Befugnisse der jeweiligen Ausschüsse beziehen müssen.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
- Jede/r Fragesteller/in sollte sich mit Namen und Anschrift melden.
- Bezieht sich die Anfrage nicht auf die Angelegenheiten/Befugnisse des
Ausschusses, wird die Frage durch den/die Ausschussvorsitzende/n
zurückgewiesen bzw. dem/der Fragesteller/in das Wort entzogen.
- Die Beantwortung der Anfrage erfolgt mündlich durch den Bürgermeister und/
oder die Verwaltung. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann
der/die Fragesteller/in auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden.
- Melden sich mehrere Einwohner/innen gleichzeitig, so bestimmt der/die
Ausschussvorsitzende die Reihenfolge der Wortmeldungen.
- Jede/r Fragesteller/in ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
- Eine Aussprache findet nicht statt.
In Vertretung Im Auftrag
gez. gez.
Frank Prömpeler Julia Hurtz
Beigeordneter
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