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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in Ausschüssen der Gemeinde Simmerath

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Simmerath
Datum2026-09-22
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Gemeinde Simmerath Der Bürgermeister Abt. I Vorlage Nr: 74/2026 Beschlussvorlage Datum: 09.09.2026 Status: öffentlich Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in Ausschüssen der Gemeinde Simmerath Beratungsfolge Termin TOP Planungsausschuss 22.09.2026 2. Sach- und Rechtslage: Gemäß §§ 20, 27 und 28 Abs. 11 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Simmerath ist zu Beginn einer jeden Ausschusssitzung grundsätzlich ein Tagesordnungspunkt „Fragestunde für Einwohner“ vorzusehen. In diesem Fall ist jeder Einwohner/jede Einwohnerin berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen zu stellen, die sich auf die Angelegenheiten/Befugnisse der jeweiligen Ausschüsse beziehen müssen. Folgende Regelungen sind zu beachten: - Jede/r Fragesteller/in sollte sich mit Namen und Anschrift melden. - Bezieht sich die Anfrage nicht auf die Angelegenheiten/Befugnisse des Ausschusses, wird die Frage durch den/die Ausschussvorsitzende/n zurückgewiesen bzw. dem/der Fragesteller/in das Wort entzogen. - Die Beantwortung der Anfrage erfolgt mündlich durch den Bürgermeister und/ oder die Verwaltung. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der/die Fragesteller/in auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. - Melden sich mehrere Einwohner/innen gleichzeitig, so bestimmt der/die Ausschussvorsitzende die Reihenfolge der Wortmeldungen. - Jede/r Fragesteller/in ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. - Eine Aussprache findet nicht statt. In Vertretung Im Auftrag gez. gez. Frank Prömpeler Julia Hurtz Beigeordneter

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