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Erfahrungsbericht zum Einsatz eines BoP zur Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Hamminkeln
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Hamminkeln |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 32
Vorlagen-Nr.: 2026/0235
Mitteilungsvorlage
öffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss / Gremium Sitzungstermin
Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und
24.09.2026
Ehrenamt
Betreff:
Erfahrungsbericht zum Einsatz eines BoP zur Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet
Hamminkeln
Sachverhalt und Begründung:
Seit dem 01.05.2026 führt die Stadt Hamminkeln in einer interkommunalen Kooperation mit den
Kommunen Hünxe und Voerde die Überwachung des fließenden Verkehrs mittels eines Blitzers
ohne Personal (BoP) durch. Der BoP wird auf Mietbasis von der Firma Vetro GmbH bereitgestellt
und wöchentlich wechselnd an den verschiedenen Standorten in den drei Kommunen aufgestellt.
Im Vorfeld der Kooperation wurden seitens der FD 32 für das Stadtgebiet Hamminkeln potenzielle
Standorte zum Aufstellen des BoP ermittelt. Hierbei sind verschiedene Kriterien zu beachten. Diese
finden sich in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes (VV
OBG). Danach dienen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung stets der
Verkehrssicherheit, insbesondere zur Verhütung von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Ziel ist
die Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus als wirksamster Schutz gerade der
schwächeren Verkehrsteilnehmer vor schweren Unfallfolgen.
Die Überwachungstätigkeit ist auf Gefahrenstellen beschränkt. Gefahrenstellen sind
Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr
angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen,
a) an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwächeren
Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen
Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden,
b) in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder
c) wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung
festgestellt werden
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung allein ist somit nicht ausreichend, um von einer Gefahrenstelle
auszugehen. Auch hier müssen die zuvor genannten Kriterien beachtet werden.
Aufgrund dieser Vorgaben erfolgt seitens der Straßenverkehrsbehörde Hamminkeln eine
Priorisierung bei der Auswahl potenzieller Messstellen. Die Einordnung erfolgt in vier Prioritätsstufen
von hoch (Stufe 1) zu niedrig (Stufe 4).
Der Stufe 1 sind durch die Kreispolizeibehörde festgestellte und gemeldete Unfallhäufungsstellen
zugeordnet, bei denen die Ursache des erhöhten Unfallgeschehens in der überhöhten
Geschwindigkeit der Unfallbeteiligten liegt. Ferner sind Straßenabschnitte, die unmittelbar an
Schulen, Kitas und Altenwohnheimen liegen, der Stufe 1 zugeordnet.
Der Stufe 2 sind alle Straßen zugeordnet, bei denen mittels Verkehrsmessung eine erhöhte V85 in
Relation zur Fahrzeuganzahl und Straßenklassifizierung festgestellt werden konnte. Die V85 ist die
Geschwindigkeit, die von 85% der Verkehrsteilnehmer im Querschnitt beider Fahrtrichtungen nicht
überschritten wird.
Der Stufe 3 sind alle Straßenabschnitte zugeordnet, an denen Haltestellen und innerörtliche
Querungshilfen liegen. An diesen Stellen ist mit einem erhöhten Aufkommen von Fußgängern und
Radfahrern und damit besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Der Stufe 4 sind zunächst alle Hinweise und Beschwerden zu Geschwindigkeitsverstößen
zugeordnet, die bei der Stadt Hamminkeln eingehen. Eingehende Beschwerden und Vorschläge von
Bürgerinnen und Bürgern zu möglichen Messstellen werden anhand der vorgenannten Kriterien
geprüft. Sofern die Voraussetzungen für eine höhere Priorisierung zunächst nicht vorliegen, wird in
der Regel eine Verkehrsmessung durchgeführt, um das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau, die
Verkehrsstärke und die örtlichen Gegebenheiten beurteilen zu können. Auf Grundlage der
gewonnenen Messergebnisse erfolgt anschließend eine erneute Bewertung des Standortes und
gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung der Priorisierung.
Aufgrund dieser Priorisierung konnten diverse Messstellen im Stadtgebiet Hamminkeln ermittelt
werden. So wurden unter anderem bereits Messungen in den verschiedenen Ortsteilen an der
Diersfordter Straße in Höhe des Schulzentrums (Prioritätsstufe 1), an der Mehrhooger Straße in
Höhe der Kindertagesstätte (Prioritätsstufe 1), an der Provinzialstraße in Wertherbruch aufgrund
einer festgestellten erhöhten V85 (Prioritätsstufe 2) und an der Weberstraße aufgrund einer
festgestellten erhöhten V85 (Prioritätsstufe 2) durchgeführt.
Nicht jede potenzielle Messstelle lässt sich tatsächlich realisieren. Neben der fachlichen Bewertung
muss eine geeignete Aufstellfläche für den BoP vorhanden sein, an der dieser entsprechend den
technischen Anforderungen ordnungsgemäß eingerichtet und eingemessen werden kann. Dies ist
Voraussetzung für eine rechtssichere Geschwindigkeitsüberwachung und die anschließende
Verfahrensbearbeitung.
Bisheriger Betrieb und erste Erfahrungen
Seit Aufnahme des Messbetriebs wurde der BoP bislang für insgesamt 19 Wochen eingesetzt.
Davon entfielen 10 Wochen auf das Stadtgebiet Hamminkeln, 6 Wochen auf das Stadtgebiet Voerde
und 3 Wochen auf das Gemeindegebiet Hünxe.
Die Auswahl und Planung der Messstellen im Stadtgebiet Hamminkeln erfolgt durch die Stadt
Hamminkeln. Für die jeweiligen Gebiete der Kooperationspartner erfolgt die Auswahl der
Messstellen durch die Kommunen Hünxe und Voerde selbst. Die vorgesehenen Messstellen werden
gemäß der VV OBG im Vorfeld mit dem Kreis Wesel und der Kreispolizeibehörde abgestimmt, um
zusätzlich Überschneidungen mit Geschwindigkeitsmessungen anderer Behörden zu vermeiden.
Im Stadtgebiet Hamminkeln wurden seit Beginn des Messbetriebs bislang rund 2300
Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Die Anzahl der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße
unterscheidet sich zwischen den einzelnen Messstellen teilweise deutlich, sodass aus den
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Ergebnissen einer einzelnen Messwoche keine belastbaren Rückschlüsse auf die zu erwartenden
Fallzahlen an anderen Standorten oder auf den weiteren Jahresverlauf gezogen werden können.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem BoP sind aus technischer Sicht sehr positiv. Seit Aufnahme des
Messbetriebs kam es zu keinen Messausfällen. Auch der Anteil der Aufnahmen, die im Rahmen der
anschließenden Auswertung ausgesondert werden müssen, ist gering. In der Einführungsphase
erfolgte bei der Aufstellung und Einrichtung der Messstellen eine intensive Unterstützung durch die
Firma VETRO. Dies erleichterte zu Beginn des Messbetriebs die Etablierung der erforderlichen
Abläufe.
Die organisatorischen Abläufe der interkommunalen Zusammenarbeit funktionieren bislang ohne
Schwierigkeiten. Die Kommunen Hünxe und Voerde übermitteln die für ihr jeweiliges Gebiet
vorgesehenen Messstellen. Für die Inbetriebnahme des BoP ist ein geschulter Mitarbeiter der Stadt
Hamminkeln vor Ort und stellt die erforderliche Dokumentation für eine rechtssichere
Verfahrensbearbeitung sicher. Die weitere Bearbeitung der durch den BoP festgestellten
Verkehrsverstöße einschließlich der Versendung der Bescheide und aller weiteren
Verfahrensschritte erfolgt zentral durch die Stadt Hamminkeln. Zwischenzeitlich erreichen die ersten
Verfahren den Bereich der Mahnung. In den kommenden Monaten wird sich daher näher beurteilen
lassen, welcher zusätzliche Arbeitsaufwand sich aus der Aufgabenübernahme und Kooperation mit
den anderen Kommunen ergibt.
Die bisherigen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zum Einsatz des BoP sind überwiegend
positiv. Dies zeigt sich sowohl in Gesprächen an den jeweiligen Einsatzorten als auch bei
eingehenden Hinweisen und Vorschlägen für weitere Messstellen.
Hamminkeln, den 04.09.2026
gez. Jordan gez. Graaf
Fachdiensteleitung Bürgermeister
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