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Erfahrungsbericht zum Einsatz eines BoP zur Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Hamminkeln

Mitteilung
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GemeindeStadt Hamminkeln
Datum2026-09-24
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Stadt Hamminkeln Der Bürgermeister Fachdienste 32 Vorlagen-Nr.: 2026/0235 Mitteilungsvorlage öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss / Gremium Sitzungstermin Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und 24.09.2026 Ehrenamt Betreff: Erfahrungsbericht zum Einsatz eines BoP zur Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Hamminkeln Sachverhalt und Begründung: Seit dem 01.05.2026 führt die Stadt Hamminkeln in einer interkommunalen Kooperation mit den Kommunen Hünxe und Voerde die Überwachung des fließenden Verkehrs mittels eines Blitzers ohne Personal (BoP) durch. Der BoP wird auf Mietbasis von der Firma Vetro GmbH bereitgestellt und wöchentlich wechselnd an den verschiedenen Standorten in den drei Kommunen aufgestellt. Im Vorfeld der Kooperation wurden seitens der FD 32 für das Stadtgebiet Hamminkeln potenzielle Standorte zum Aufstellen des BoP ermittelt. Hierbei sind verschiedene Kriterien zu beachten. Diese finden sich in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes (VV OBG). Danach dienen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung stets der Verkehrssicherheit, insbesondere zur Verhütung von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Ziel ist die Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus als wirksamster Schutz gerade der schwächeren Verkehrsteilnehmer vor schweren Unfallfolgen. Die Überwachungstätigkeit ist auf Gefahrenstellen beschränkt. Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, a) an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden, b) in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder c) wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden Eine Geschwindigkeitsbeschränkung allein ist somit nicht ausreichend, um von einer Gefahrenstelle auszugehen. Auch hier müssen die zuvor genannten Kriterien beachtet werden. Aufgrund dieser Vorgaben erfolgt seitens der Straßenverkehrsbehörde Hamminkeln eine Priorisierung bei der Auswahl potenzieller Messstellen. Die Einordnung erfolgt in vier Prioritätsstufen von hoch (Stufe 1) zu niedrig (Stufe 4). Der Stufe 1 sind durch die Kreispolizeibehörde festgestellte und gemeldete Unfallhäufungsstellen zugeordnet, bei denen die Ursache des erhöhten Unfallgeschehens in der überhöhten Geschwindigkeit der Unfallbeteiligten liegt. Ferner sind Straßenabschnitte, die unmittelbar an Schulen, Kitas und Altenwohnheimen liegen, der Stufe 1 zugeordnet. Der Stufe 2 sind alle Straßen zugeordnet, bei denen mittels Verkehrsmessung eine erhöhte V85 in Relation zur Fahrzeuganzahl und Straßenklassifizierung festgestellt werden konnte. Die V85 ist die Geschwindigkeit, die von 85% der Verkehrsteilnehmer im Querschnitt beider Fahrtrichtungen nicht überschritten wird. Der Stufe 3 sind alle Straßenabschnitte zugeordnet, an denen Haltestellen und innerörtliche Querungshilfen liegen. An diesen Stellen ist mit einem erhöhten Aufkommen von Fußgängern und Radfahrern und damit besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Der Stufe 4 sind zunächst alle Hinweise und Beschwerden zu Geschwindigkeitsverstößen zugeordnet, die bei der Stadt Hamminkeln eingehen. Eingehende Beschwerden und Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zu möglichen Messstellen werden anhand der vorgenannten Kriterien geprüft. Sofern die Voraussetzungen für eine höhere Priorisierung zunächst nicht vorliegen, wird in der Regel eine Verkehrsmessung durchgeführt, um das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau, die Verkehrsstärke und die örtlichen Gegebenheiten beurteilen zu können. Auf Grundlage der gewonnenen Messergebnisse erfolgt anschließend eine erneute Bewertung des Standortes und gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung der Priorisierung. Aufgrund dieser Priorisierung konnten diverse Messstellen im Stadtgebiet Hamminkeln ermittelt werden. So wurden unter anderem bereits Messungen in den verschiedenen Ortsteilen an der Diersfordter Straße in Höhe des Schulzentrums (Prioritätsstufe 1), an der Mehrhooger Straße in Höhe der Kindertagesstätte (Prioritätsstufe 1), an der Provinzialstraße in Wertherbruch aufgrund einer festgestellten erhöhten V85 (Prioritätsstufe 2) und an der Weberstraße aufgrund einer festgestellten erhöhten V85 (Prioritätsstufe 2) durchgeführt. Nicht jede potenzielle Messstelle lässt sich tatsächlich realisieren. Neben der fachlichen Bewertung muss eine geeignete Aufstellfläche für den BoP vorhanden sein, an der dieser entsprechend den technischen Anforderungen ordnungsgemäß eingerichtet und eingemessen werden kann. Dies ist Voraussetzung für eine rechtssichere Geschwindigkeitsüberwachung und die anschließende Verfahrensbearbeitung. Bisheriger Betrieb und erste Erfahrungen Seit Aufnahme des Messbetriebs wurde der BoP bislang für insgesamt 19 Wochen eingesetzt. Davon entfielen 10 Wochen auf das Stadtgebiet Hamminkeln, 6 Wochen auf das Stadtgebiet Voerde und 3 Wochen auf das Gemeindegebiet Hünxe. Die Auswahl und Planung der Messstellen im Stadtgebiet Hamminkeln erfolgt durch die Stadt Hamminkeln. Für die jeweiligen Gebiete der Kooperationspartner erfolgt die Auswahl der Messstellen durch die Kommunen Hünxe und Voerde selbst. Die vorgesehenen Messstellen werden gemäß der VV OBG im Vorfeld mit dem Kreis Wesel und der Kreispolizeibehörde abgestimmt, um zusätzlich Überschneidungen mit Geschwindigkeitsmessungen anderer Behörden zu vermeiden. Im Stadtgebiet Hamminkeln wurden seit Beginn des Messbetriebs bislang rund 2300 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Die Anzahl der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße unterscheidet sich zwischen den einzelnen Messstellen teilweise deutlich, sodass aus den Mitteilungsvorlage 2026/0235 Seite 2 von 3 Ergebnissen einer einzelnen Messwoche keine belastbaren Rückschlüsse auf die zu erwartenden Fallzahlen an anderen Standorten oder auf den weiteren Jahresverlauf gezogen werden können. Die bisherigen Erfahrungen mit dem BoP sind aus technischer Sicht sehr positiv. Seit Aufnahme des Messbetriebs kam es zu keinen Messausfällen. Auch der Anteil der Aufnahmen, die im Rahmen der anschließenden Auswertung ausgesondert werden müssen, ist gering. In der Einführungsphase erfolgte bei der Aufstellung und Einrichtung der Messstellen eine intensive Unterstützung durch die Firma VETRO. Dies erleichterte zu Beginn des Messbetriebs die Etablierung der erforderlichen Abläufe. Die organisatorischen Abläufe der interkommunalen Zusammenarbeit funktionieren bislang ohne Schwierigkeiten. Die Kommunen Hünxe und Voerde übermitteln die für ihr jeweiliges Gebiet vorgesehenen Messstellen. Für die Inbetriebnahme des BoP ist ein geschulter Mitarbeiter der Stadt Hamminkeln vor Ort und stellt die erforderliche Dokumentation für eine rechtssichere Verfahrensbearbeitung sicher. Die weitere Bearbeitung der durch den BoP festgestellten Verkehrsverstöße einschließlich der Versendung der Bescheide und aller weiteren Verfahrensschritte erfolgt zentral durch die Stadt Hamminkeln. Zwischenzeitlich erreichen die ersten Verfahren den Bereich der Mahnung. In den kommenden Monaten wird sich daher näher beurteilen lassen, welcher zusätzliche Arbeitsaufwand sich aus der Aufgabenübernahme und Kooperation mit den anderen Kommunen ergibt. Die bisherigen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zum Einsatz des BoP sind überwiegend positiv. Dies zeigt sich sowohl in Gesprächen an den jeweiligen Einsatzorten als auch bei eingehenden Hinweisen und Vorschlägen für weitere Messstellen. Hamminkeln, den 04.09.2026 gez. Jordan gez. Graaf Fachdiensteleitung Bürgermeister Mitteilungsvorlage 2026/0235 Seite 3 von 3

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