Startseite › Stadt Hamminkeln › Dokument
Anschaffungen im Bereich der zivilen Alarmplanung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Hamminkeln |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 32
Vorlagen-Nr.: 2026/0231
Beschlussvorlage
öffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss / Gremium Sitzungstermin
Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und
24.09.2026
Ehrenamt
Rat 15.10.2026
Betreff:
Anschaffungen im Bereich der zivilen Alarmplanung
Sachverhalt und Begründung:
Nach dem Zivilschutzgesetz, den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung und dem
Landesorganisationsgesetz obliegt unter anderem auch der Stadt Hamminkeln Aufbau, Förderung
und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung, sowie Förderung des Selbstschutzes der
Behörden und Betriebe gegen die besonderen Gefahren, welche in einem Verteidigungsfall drohen.
Weiterhin ist die Stadt Hamminkeln verpflichtet, die zur Durchführung der Evakuierung, sowie zur
Aufnahme und Versorgung der evakuierten Bevölkerung erforderlichen Vorbereitungen und
Maßnahmen zu treffen.
Die Stadt Hamminkeln betreibt oder verantwortet außerdem Einrichtungen der kritischen
Infrastruktur, etwa in den Bereichen Abwasserwirtschaft oder Verkehr. Kritische Infrastrukturen
müssen gegen Krisen, Angriffe und Naturereignisse geschützt werden.
Die Stadt Hamminkeln hat somit wie alle Kommunen in Deutschland eine wichtige Rolle bei der
Gefahrenabwehr und beim Katastrophenschutz.
Der Schwerpunkt vom kommunalen Krisenmanagement liegt gegenwärtig bei folgenden Themen:
Vorsorge und Kriseninformation sowie Selbst- und Nachbarschaftshilfe. Ziel ist, dass die Umsetzung
der erforderlichen Maßnahmen priorisiert nach Dringlichkeit erfolgt.
Ob die Kommunen bei ihren Aufgaben im Rahmen des Zivil- und Selbstschutzes organisatorisch,
personell und finanziell vom Land und Bund angemessen unterstützt werden, bleibt abzuwarten. Da
die rechtliche Verantwortung und Zuständigkeit bei vielen Zivilschutzaufgaben bei den Kommunen
liegt, wird dies eher nicht zu erwarten sein.
Bis zum 31. Dezember 2027 müssen alle Kommunen in Deutschland ihre Aufgaben zur Übernahme
ihrer Rolle als alarmkalenderführende Stelle abgeschlossen haben. Ab 2028 muss die Stadt
Hamminkeln in der Lage sein zu prüfen, ob sie von einer Alarmmaßnahme betroffen ist und wenn
ja, unverzüglich mit der Umsetzung der im Vorfeld festgelegten Maßnahme beginnen.
Aktuell gibt es in folgenden Bereichen einen Bedarf für entsprechende Mittelbereitstellungen und
Anschaffungen im Zusammenhang mit der zivilen Alarmplanung:
Erreichbarkeit der Alarmkalenderbeauftragten
Die ständige Erreichbarkeit (24/7) der Alarmkalenderbeauftragten soll grundsätzlich über einen
E*Message Two-Way Pager erfolgen. Weitere untergeordnete Alarmierungswege sind über die
Feuerwehr und über einen Kreisboten angedacht.
Geplant ist, dass mit drei Beschäftigten die Pflichtaufgabe einer alarmkalenderführenden Stelle
sichergestellt wird.
Anschaffungskosten für zwei Pager: 800 Euro
Notfallinformationspunkte (NIP)
Für einen längerfristigen Betrieb (mehr als 12 Stunden) der Notfallinformationspunkte in Marienthal
und Ringenberg, werden je ein tragbarer Inverter-Generator mit Gas/Benzin-Betrieb und je ein
mobiler Baucontainer benötigt. Hintergrund ist, dass ein längerer Dienstbetrieb aus einem
Mannschaftstransportfahrzeug der Feuerwehr für das eingesetzte Personal nicht zumutbar ist. Die
Zuführung von sanitären Anlagen ist eine der Aufgaben vom Stab für außergewöhnliche Ereignisse.
Anschaffungskosten für zwei tragbare Inverter-Generatoren mit Gas/Benzin-Betrieb: 1.600 Euro
Anschaffungskosten für zwei mobile Baucontainer: 6.000 Euro
Zuweisung und Unterbringung von Personen
Nach jetzigem Kenntnisstand müssen die Kommunen mit einer Zuweisung und Unterbringung einer
Personenzahl in Höhe von einem Prozent ihrer Bevölkerung rechnen. Für Hamminkeln wären dies
ca. 290 Personen. Geht man davon aus, dass auch Teile der eigenen Bevölkerung und oder Helfer
kurzfristig untergebracht werden müssen, sollte man mit der Anschaffung und Einlagerung von 500
Feldbetten planen.
Kommunen, welche kürzlich Feldbetten im größeren Umfang erworben haben, verwiesen auf ein
Produkt der Firma Disc-O-Bed EU GmbH. Eine Ersatzteilversorgung, fünf Jahre Garantie und
Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten für deren Feldbetten heben das Produkt von denen
anderer Mitbewerber ab. Die Firma bietet komplette Schlafsysteme (Feldbett, Kopfkissen, Decke,
Hygienepack usw.), welche für die Unterbringung von Personen erforderlich sind, an. 16 Feldbetten
passen auf eine Europalette und mit dem Zubehör werden insgesamt 50 Palettenplätze benötigt.
Anschaffungskosten für 500 Schlafsysteme: 116.000 Euro
Vorratshaltung für Notverpflegung
Dem Beispiel von anderen Organisationen folgend, sollte die Stadt Hamminkeln für eigene Kräfte,
welche in einem Krisenszenario die Arbeit aufgenommen haben (Feuerwehr, SAE, NIP, Bauhof und
weitere Funktionen), einen Vorrat an Notverpflegung anlegen. Der Begriff Notverpflegung ist so zu
verstehen, dass auf diesen Vorrat nur dann zugegriffen wird, wenn keine andere
Verpflegungsmöglichkeit mehr zur Verfügung steht.
Beschlussvorlage 2026/0231 Seite 2 von 5
Diese Notverpflegung ist bis 20 Jahre haltbar und gewährleistet zusammen mit Trinkwasser mit
2.300 kcal den Tagesbedarf einer erwachsenen Person. Diese komprimierten Nahrungsmittel-
Riegel oder Kohlenhydratkomprimat-Riegel sind direkt verzehrfähige Nahrungsmittelprodukte, die
neben einer langen Haltbarkeitsdauer, einen hohen Nährwert und ein vergleichsweise kleines
Volumen aufweisen. Man kann das Produkt alternativ mit heißem beziehungsweise kaltem
Wasser oder Milch zu einem Brei verarbeiten.
Anschaffungskosten für 2.000 Stück der Notverpflegung von Typ NRG-5: 14.000 Euro
Trinkwasserversorgung der Bevölkerung
Wenn die vorhandene Infrastruktur großflächig und über einen längeren Zeitraum nicht mehr zur
Verfügung steht, muss die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung über Tankwagen und
Trinkwasserausgabestellen in den jeweils betroffenen Ortsteilen sichergestellt werden. Das Befüllen
der Tankwagen ist nach Aussage der Wasserwerke Wittenhorst an den Wassergewinnungsanlagen
oder anderen Trinkwasserübergabestellen vom Wasserversorgungsverband jederzeit gewährleistet.
Die Vorplanung zum Zugriff und Bereitstellung von Transportkapazitäten für Trinkwasser sowie die
Bestimmung von Trinkwasserausgabestellen in den Ortsteilen obliegt im Rahmen der
Gefahrenabwehr der Kommune.
Eine relativ kostengünstige Variante in Bezug auf den Trinkwassertransport wäre die Anschaffung
von einem Abrollbehälter Trinkwasser für ein Wechsellader-Trägerfahrzeug. Im Handel ist ein neuer
Abrollbehälter mit einem Volumen von 10.000 L für unter 20.000 Euro zu bekommen. Der Bauhof
verfügt über ein Wechsellader-Fahrzeug. Wenn dieses nicht zur Verfügung steht, gäbe es noch
einen möglichen Zugriff auf Trägersysteme von Lohnbetrieben und oder Landwirten.
Anschaffung von einem Abrollcontainer Trinkwasser: 20.000 Euro
Schaffung von Räumlichkeiten für die Einlagerung von Zivilschutzgütern
Da Lagerkapazitäten beim Bauhof, der Zentralkläranlage und in den Feuerwehrgerätehäusern nicht
im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, muss man zu einem Beschluss über Miete, Kauf
oder Errichtung von entsprechendem Raum in den Jahren 2026 oder 2027 kommen.
Neben der Anmietung von gewerblichem Raum wäre auch die Schaffung von Lagermöglichkeiten
z.B. bei der Planung der neu zu errichtenden Grundschule in Dingdeneine Möglichkeit.
Zu beachten ist, dass der neu geplante Bauhof oder ein neu geplanter Feuerwehrstandort mit einer
Netzersatzanlage ausgestattet wird. Im Rahmen der Zivilen Alarmplanung bekommen diese
Einrichtungen eine besondere Bedeutung und müssen 24/7 auch bei entsprechenden Mangellagen
betriebsbereit sein.
Die Verwaltung wird beauftragt, Lagermöglichkeiten bis zur Fertigstellung von einem Neubau
sicherzustellen.
Netzersatzanlagen
Beschlussvorlage 2026/0231 Seite 3 von 5
Vorrangig sollte von einem Ingenieurbüro die Stromversorgung mittels Netzersatzanalgen für das
Rathaus und das Schulzentrum Hamminkeln (Gesamt- und Grundschule) mit den angedachten
Funktionen als Wärmeinsel und Ausweichstelle der Verwaltung geplant werden.
Die vorhandenen beiden Netzersatzanlagen, welche von der Stadt Hamminkeln angeschafft wurden
und bei einer Hamminkelner Firma eingelagert sind, können als stationäre Netzersatzanlagen für
das Feuerwehrgerätehaus Hamminkeln (Einsatzzentrale der Feuerwehr) und ein weiteres
Feuerwehrgerätehaus genutzt werden.
Alle Feuerwehrgerätehäuser sind Notfallinformationspunkte. Zur Aufrechterhaltung der
Betriebsbereitschaft als Notfallinformationspunkte sowie für den Aufenthalt von Einsatzkräften bei
einer angeordneten Bereitschaft sind auch hier Netzersatzanlagen erforderlich.
Wie wichtig das Thema einer netzunabhängigen Stromversorgung für KRITIS-Objekte bei anderen
Behörden und Organisationen ist, zeigen vorhandene Netzersatzanlagen im Stadtgebiet:
Netzersatzanlage (NEA) für einen BOS-Funkmast auf dem Gelände vom Klausenhof in Dingden,
sowie die NEA der elektronischen Stellwerke in Hamminkeln und Mehrhoog.
Die Verwaltung wird beauftragt über ein Ingenieurbüro ein Konzept für die Notstromversorgung
sämtlicher städtischer KRITIS-Gebäude zu erstellen und bei etwaigen Neubauten eine
Notstromversorgung vorzusehen (z. B. Grundschule Dingden oder Kindertagesstätten Hamminkeln
und Loikum).
Anschaffung und Unterhaltung einer Tankstelle für Dieselkraftstoff
Spätestens mit Umsetzung einer Notstromversorgung der kommunalen KRITIS-Objekte im
Stadtgebiet sollte deren Betriebsstoffversorgung über eine eigene Tankstelle (10.000 Liter
Dieselkraftstoff) in einer kommunalen Liegenschaft möglich sein.
Diese Tankstelle soll auch die Kraftstoffversorgung der städtischen Fahrzeuge (inkl. der
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr) während und außerhalb einer Krisenlage sicherstellen. Dadurch
ist gewährleistet, dass der eingelagerte Kraftstoff regelmäßig genutzt wird und nicht nach einem
längeren Zeitraum überlagert ist.
Anschaffung von einer Tankstelle für 10.000 Liter Dieselkraftstoff: 20.000 Euro (Tankbehälter und
Zapfvorrichtung)
Krisenmanagement in Bezug auf die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung
Eine ganz wichtige Aufgabe wird es zukünftig sein, dass durch eine ständig präsente
Öffentlichkeitsarbeit die Selbsthilfe und Eigenvorsorge der Bevölkerung im Stadtgebiet verbessert
wird.
Neben Flyern und Plakaten im öffentlichen Raum wäre die Anschaffung von einem „Messestand"
(Pavillon, Stehtische und Ausstellungstisch) für städtische Veranstaltungen (inkl. der Feuerwehr)
sowie eine „Dauerausstellung“ im Rathausfoyer eine Möglichkeit die Bevölkerung entsprechend zu
informieren.
Jeder sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß sein wird,
dass man ohne eine ausreichende Vorsorge bei einer flächendeckenden Lage ein oder mehrere
Probleme haben wird und mit einer vollumfänglichen Hilfe nicht zu rechnen ist.
Beschlussvorlage 2026/0231 Seite 4 von 5
Welchen Stellenanteil in den FD 32 die zivile Alarmplanung und die Aufgaben im Zivil- und
Selbstschutz künftig mit sich bringt, wird sich wohl erst zum Ende des Jahres zeigen. Was jetzt
schon gesagt werden kann ist, dass es sich um eine dauernde Pflichtaufgabe der Kommunen
handelt und nur durch ein vorgeplantes Verwaltungshandeln und vorgehaltene Ausrüstung ein
gewisser Bevölkerungsschutz erreicht werden kann. In dem Stellenplan für 2027 und Folgejahre
wird ein entsprechender Stellenanteil ausgewiesen.
Anschaffung von Präsentationsmaterial: 3.000 Euro
Auswirkungen auf den Klimawandel:
keine Auswirkungen positive Auswirkungen klimaschädliche Auswirkungen
Erläuterung: Erläuterung:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt empfiehlt dem Rat, Mittel für
die vorstehend genannten Maßnahmen bereitzustellen und die Verwaltung mit der Umsetzung der
Maßnahmen zu beauftragen.
Hamminkeln, den 01.09.2026
gez. Nißing gez. Graaf
Stabsstelle Katastrophenschutz Bürgermeister
Beschlussvorlage 2026/0231 Seite 5 von 5
Text aus PDF extrahiert