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Umbenennung der Straßen "Bislicherwald" sowie "Hardewycker Weg" hier: Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRW
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Hamminkeln |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 32
Vorlagen-Nr.: 2026/0195
Beschlussvorlage
öffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss / Gremium Sitzungstermin
Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und
24.09.2026
Ehrenamt
Rat 15.10.2026
Betreff:
Umbenennung der Straßen "Bislicherwald" sowie "Hardewycker Weg"
hier: Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRW
Sachverhalt und Begründung:
Mit Schreiben vom 09.06.2026 beantragt ein Bürger die Umbenennung des Straßenabschnitts
„Bislicherwald“ ab der Einmündung „Harderwycker Weg“ bis zur Ortsgrenze Wesel in „Udo-
Lindenberg-Gedächtnis-Boulevard“ sowie die Umbenennung des „Harderwycker Weges“ in „Buddy-
Peschen-Weg“. Zur Begründung verweist der Antragsteller auf die frühere militärische Nutzung des
Gebietes sowie auf die Dienstzeiten des Musikers Udo Lindenberg und die Tätigkeit des ehemaligen
Batteriehauptfeldwebels Peschen.
Gemäß § 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegt den
Gemeinden die Benennung öffentlicher Straßen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts. Die
Straßenbenennung dient insbesondere der eindeutigen Identifizierbarkeit und Auffindbarkeit von
Straßen sowie der Orientierung im öffentlichen Raum. Darüber hinaus kann sie Ausdruck
gemeindlicher Erinnerungskultur und Selbstdarstellung sein.
Bei der Umbenennung bestehender Straßen sind neben öffentlichen Belangen auch die Interessen
derjenigen Personen zu berücksichtigen, die als Anlieger oder sonstige Betroffene in einem
besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnis zur jeweiligen Straße stehen.
Aus ordnungsbehördlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für eine Umbenennung der
beantragten Straßen. Die bestehenden Straßennamen erfüllen ihre Ordnungs- und
Orientierungsfunktion. Hinweise auf Verwechslungsgefahren, doppelte Straßenbezeichnungen oder
sonstige ordnungsrechtliche Gründe, die eine Umbenennung erforderlich machen würden, liegen
nicht vor. Zudem würde die beantragte Umbenennung lediglich eines Teilabschnitts der Straße
„Bislicherwald“ die eindeutige Zuordnung und Auffindbarkeit der Straße erschweren.
Darüber hinaus wären im Falle einer weitergehenden, durch den Ausschuss für öffentliche
Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt und Rat beauftragten Prüfung verschiedene Fragestellungen
zu klären:
Der Straßenabschnitt „Bislicherwald“ (Gemarkung Hamminkeln, Flur 34, Flurstück 432) grenzt
unmittelbar an Liegenschaften der Bundeswehr an. Da die vorhandene Bezeichnung auch in
amtlichen Kataster- und Liegenschaftsunterlagen Verwendung findet und Belange der Bundeswehr
beziehungsweise der NATO berührt werden, wären die zuständigen Stellen zu beteiligen.
Darüber hinaus würde die beantragte Umbenennung dazu führen, dass lediglich ein kurzer
Teilabschnitt der bestehenden Straße „Bislicherwald“ einen abweichenden Straßennamen erhielte,
während die übrigen Abschnitte ihre bisherige Bezeichnung beibehalten würden. Eine derartige
Aufteilung einer durchgehenden Straßenverbindung wäre im Hinblick auf die Ordnungs-,
Orientierungs- und Adressfunktion von Straßennamen nicht sachgerecht. Hinzu kommt, dass die
Straße über das Gebiet der Stadt Hamminkeln hinaus bis in das Gebiet der Stadt Wesel verläuft. Im
Falle einer weitergehenden Prüfung wäre daher auch die Nachbarstadt Wesel zu beteiligen und das
erforderliche Benehmen herzustellen.
Die beantragte Benennung nach Udo Lindenberg betrifft eine noch lebende Person. Es wäre zu
prüfen, ob die betroffene Person mit der beabsichtigten Ehrung sowie der damit verbundenen
öffentlichen Bezugnahme auf ihre frühere Dienstzeit einverstanden ist.
Der Harderwycker Weg wird durch die Landesstraße L602 in zwei Abschnitte geteilt. Beim südlichen
Abschnitt (Gemarkung Hamminkeln, Flur 34, Flurstücke 415, 422, 429) handelt es sich teilweise um
einen forstwirtschaftlich geprägten Weg. Am nördlichen Abschnitt (Gemarkung Hamminkeln, Flur
32, Flurstück 66) befinden sich Grundstücke mit entsprechenden Anschriften, woraus sich
berechtigte Anliegerinteressen ergeben. Im Falle einer Straßenumbenennung wären die betroffenen
Anlieger daher anzuhören und ihre Belange im Rahmen der Entscheidungsfindung angemessen zu
berücksichtigen.
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Benennung nach Hauptfeldwebel Peschen liegen der Verwaltung
derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vor, die eine abschließende Bewertung seiner Eignung als
Namensgeber ermöglichen würden. Eine weitere Prüfung würde eine historische Aufarbeitung und
Bewertung seines Wirkens voraussetzen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, von einer weitergehenden Prüfung abzusehen
und den Antrag auf Straßenumbenennung zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt empfiehlt dem Rat, keine
weiteren Prüfungen zur Straßenumbenennung vorzunehmen und die Anregung des Bürgers nicht
umzusetzen.
Hamminkeln, den
gez. Jordan gez. Graaf
Fachdiensteleitung Bürgermeister
Anlage(n):
1. Antrag vom 09.06.2026 ö
2. Antrag vom 09.06.2026 nö
Beschlussvorlage 2026/0195 Seite 2 von 2
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