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Umbenennung der Straßen "Bislicherwald" sowie "Hardewycker Weg" hier: Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRW

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Hamminkeln
Datum2026-09-24
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Stadt Hamminkeln Der Bürgermeister Fachdienste 32 Vorlagen-Nr.: 2026/0195 Beschlussvorlage öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss / Gremium Sitzungstermin Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und 24.09.2026 Ehrenamt Rat 15.10.2026 Betreff: Umbenennung der Straßen "Bislicherwald" sowie "Hardewycker Weg" hier: Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRW Sachverhalt und Begründung: Mit Schreiben vom 09.06.2026 beantragt ein Bürger die Umbenennung des Straßenabschnitts „Bislicherwald“ ab der Einmündung „Harderwycker Weg“ bis zur Ortsgrenze Wesel in „Udo- Lindenberg-Gedächtnis-Boulevard“ sowie die Umbenennung des „Harderwycker Weges“ in „Buddy- Peschen-Weg“. Zur Begründung verweist der Antragsteller auf die frühere militärische Nutzung des Gebietes sowie auf die Dienstzeiten des Musikers Udo Lindenberg und die Tätigkeit des ehemaligen Batteriehauptfeldwebels Peschen. Gemäß § 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegt den Gemeinden die Benennung öffentlicher Straßen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts. Die Straßenbenennung dient insbesondere der eindeutigen Identifizierbarkeit und Auffindbarkeit von Straßen sowie der Orientierung im öffentlichen Raum. Darüber hinaus kann sie Ausdruck gemeindlicher Erinnerungskultur und Selbstdarstellung sein. Bei der Umbenennung bestehender Straßen sind neben öffentlichen Belangen auch die Interessen derjenigen Personen zu berücksichtigen, die als Anlieger oder sonstige Betroffene in einem besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnis zur jeweiligen Straße stehen. Aus ordnungsbehördlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für eine Umbenennung der beantragten Straßen. Die bestehenden Straßennamen erfüllen ihre Ordnungs- und Orientierungsfunktion. Hinweise auf Verwechslungsgefahren, doppelte Straßenbezeichnungen oder sonstige ordnungsrechtliche Gründe, die eine Umbenennung erforderlich machen würden, liegen nicht vor. Zudem würde die beantragte Umbenennung lediglich eines Teilabschnitts der Straße „Bislicherwald“ die eindeutige Zuordnung und Auffindbarkeit der Straße erschweren. Darüber hinaus wären im Falle einer weitergehenden, durch den Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt und Rat beauftragten Prüfung verschiedene Fragestellungen zu klären: Der Straßenabschnitt „Bislicherwald“ (Gemarkung Hamminkeln, Flur 34, Flurstück 432) grenzt unmittelbar an Liegenschaften der Bundeswehr an. Da die vorhandene Bezeichnung auch in amtlichen Kataster- und Liegenschaftsunterlagen Verwendung findet und Belange der Bundeswehr beziehungsweise der NATO berührt werden, wären die zuständigen Stellen zu beteiligen. Darüber hinaus würde die beantragte Umbenennung dazu führen, dass lediglich ein kurzer Teilabschnitt der bestehenden Straße „Bislicherwald“ einen abweichenden Straßennamen erhielte, während die übrigen Abschnitte ihre bisherige Bezeichnung beibehalten würden. Eine derartige Aufteilung einer durchgehenden Straßenverbindung wäre im Hinblick auf die Ordnungs-, Orientierungs- und Adressfunktion von Straßennamen nicht sachgerecht. Hinzu kommt, dass die Straße über das Gebiet der Stadt Hamminkeln hinaus bis in das Gebiet der Stadt Wesel verläuft. Im Falle einer weitergehenden Prüfung wäre daher auch die Nachbarstadt Wesel zu beteiligen und das erforderliche Benehmen herzustellen. Die beantragte Benennung nach Udo Lindenberg betrifft eine noch lebende Person. Es wäre zu prüfen, ob die betroffene Person mit der beabsichtigten Ehrung sowie der damit verbundenen öffentlichen Bezugnahme auf ihre frühere Dienstzeit einverstanden ist. Der Harderwycker Weg wird durch die Landesstraße L602 in zwei Abschnitte geteilt. Beim südlichen Abschnitt (Gemarkung Hamminkeln, Flur 34, Flurstücke 415, 422, 429) handelt es sich teilweise um einen forstwirtschaftlich geprägten Weg. Am nördlichen Abschnitt (Gemarkung Hamminkeln, Flur 32, Flurstück 66) befinden sich Grundstücke mit entsprechenden Anschriften, woraus sich berechtigte Anliegerinteressen ergeben. Im Falle einer Straßenumbenennung wären die betroffenen Anlieger daher anzuhören und ihre Belange im Rahmen der Entscheidungsfindung angemessen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Benennung nach Hauptfeldwebel Peschen liegen der Verwaltung derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vor, die eine abschließende Bewertung seiner Eignung als Namensgeber ermöglichen würden. Eine weitere Prüfung würde eine historische Aufarbeitung und Bewertung seines Wirkens voraussetzen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, von einer weitergehenden Prüfung abzusehen und den Antrag auf Straßenumbenennung zurückzuweisen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt empfiehlt dem Rat, keine weiteren Prüfungen zur Straßenumbenennung vorzunehmen und die Anregung des Bürgers nicht umzusetzen. Hamminkeln, den gez. Jordan gez. Graaf Fachdiensteleitung Bürgermeister Anlage(n): 1. Antrag vom 09.06.2026 ö 2. Antrag vom 09.06.2026 nö Beschlussvorlage 2026/0195 Seite 2 von 2

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