Startseite › Stadt Goch › Dokument
Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Grundschulen der Stadt Goch hier: Anhörung des Jugendhilfeausschusses
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Goch |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Goch Beschlussdrucksache
Der Bürgermeister - öffentlich -
153/2026
Aktenzeichen FB IV
Federführende Abteilung Jugendamt
Datum 10.09.2026
Beratungsfolge Sitzungsdatum
Jugendhilfeausschuss 24.09.2026
Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an
Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Grundschulen der
Stadt Goch
hier: Anhörung des Jugendhilfeausschusses
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 3 zu dieser Drucksache beigefügten Satzungsänderung zur Erhebung von
Elternbeiträgen für die Teilnahme an Betreuungsangeboten im Primarbereich und der
Sekundarstufe I an Schulen der Stadt Goch wird zugestimmt und die Ratsentscheidung vom
26.03.3026 (Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen. Die Satzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft.
Begründung:
Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 mit 32 Stimmen bei 8 Gegenstimmen
ohne Enthaltung einer Satzungsänderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die
Teilnahme an Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Schulen der
Stadt Goch zugestimmt (DS 32/26 - Anlage 2 ) und die Verwaltung beauftragt, dem Rat alternative
Berechnungen zur Verteilung der Kosten für die Teilnahme am Ferienangebot des
Maßnahmenträgers der offenen Ganztagsschule beginnend ab dem Schuljahr 2027/2028
vorzuschlagen (Anlage 5). Zuvor wurde die Angelegenheit im Schul- und Sportausschuss am
26.02 2026 und im Haupt- und Finanzausschuss am 19.03.2026 beraten.
Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Mit
Schreiben vom 08.07.2026 (Anlage 1) bemängelt der JAEB., dass der Jugendhilfeausschuss zur
Satzungsänderung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Betreuungsangeboten
im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Schulen der Stadt Goch (Anlage 2) nicht angehört
wurde.
Die Verwaltung hat die Beschwerde des JAEB prüfen lassen.
Nach § 71 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII soll der Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der
Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des
Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen.
Die beschlossene Satzungsänderung betrifft die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme
an Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Schulen der Stadt Goch.
Der Rechtsanspruch auf einen OGS-Betreuungsplatz ab dem Schuljahr 2026/2027 ist im SGB VIII
geregelt. Somit wird mit dieser Satzungsänderung eine Frage der Jugendhilfe im Sinne von § 71
Abs. 4 Satz 2 SGB VIII berührt. Mithin soll der Jugendhilfeausschuss in dieser Angelegenheit
angehört werden. Diese Anhörung ist vor der Entscheidung des Rates am 26.03.2026 nicht erfolgt,
da die Angelegenheit lediglich im Schul- und Sportausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss
behandelt wurde.
In analoger Anwendung der Regelung des § 41 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB X kann die
unterbliebene Anhörung nach § 71 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nachgeholt werden (Winkler, in:
BeckOK SozR, 81. Ed. 1.6.2026, SGB VIII § 71 Rn. 12 mwN). Nach diesen Regelungen ist eine
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften unbeachtlich, wenn die erforderliche Anhörung
eines Beteiligten nachgeholt wird (Nr. 3) bzw. der Beschluss eines Ausschusses, dessen
Mitwirkung für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderlich ist, nachträglich gefasst wird (Nr. 4).
Mit der vorliegen Drucksache soll die erforderliche Anhörung des Jugendhilfeausschusses
nachgeholt werden, um die dargestellte Verletzung der Verfahrensvorschriften zu heilen.
Die Verwaltung bittet den Jugednhilfeausschuss um Zustimmung zur in Anlage 3 beigefügten
Satzungsänderung und um Kenntnisnahme des Beschlusses des Rates der Stadt Goch vom
26.03.2026 (Anlage 5).
Im Auftrage:
Boell
Fachbereichsleiterin
Anlage(n):
1. Schreiben JAEB
2. Beschlussdrucksache_32_2026
3. Satzung ab 01082026
4. Synopse
5. Beschluss Rat 260326
Beschlussdrucksache 153/2026 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert