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Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Grundschulen der Stadt Goch hier: Anhörung des Jugendhilfeausschusses

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Goch
Datum2026-09-24
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Stadt Goch Beschlussdrucksache Der Bürgermeister - öffentlich - 153/2026 Aktenzeichen FB IV Federführende Abteilung Jugendamt Datum 10.09.2026 Beratungsfolge Sitzungsdatum Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Grundschulen der Stadt Goch hier: Anhörung des Jugendhilfeausschusses Beschlussvorschlag: Der als Anlage 3 zu dieser Drucksache beigefügten Satzungsänderung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Schulen der Stadt Goch wird zugestimmt und die Ratsentscheidung vom 26.03.3026 (Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen. Die Satzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft. Begründung: Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 mit 32 Stimmen bei 8 Gegenstimmen ohne Enthaltung einer Satzungsänderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Schulen der Stadt Goch zugestimmt (DS 32/26 - Anlage 2 ) und die Verwaltung beauftragt, dem Rat alternative Berechnungen zur Verteilung der Kosten für die Teilnahme am Ferienangebot des Maßnahmenträgers der offenen Ganztagsschule beginnend ab dem Schuljahr 2027/2028 vorzuschlagen (Anlage 5). Zuvor wurde die Angelegenheit im Schul- und Sportausschuss am 26.02 2026 und im Haupt- und Finanzausschuss am 19.03.2026 beraten. Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Mit Schreiben vom 08.07.2026 (Anlage 1) bemängelt der JAEB., dass der Jugendhilfeausschuss zur Satzungsänderung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Schulen der Stadt Goch (Anlage 2) nicht angehört wurde. Die Verwaltung hat die Beschwerde des JAEB prüfen lassen. Nach § 71 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII soll der Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen. Die beschlossene Satzungsänderung betrifft die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I an Schulen der Stadt Goch. Der Rechtsanspruch auf einen OGS-Betreuungsplatz ab dem Schuljahr 2026/2027 ist im SGB VIII geregelt. Somit wird mit dieser Satzungsänderung eine Frage der Jugendhilfe im Sinne von § 71 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII berührt. Mithin soll der Jugendhilfeausschuss in dieser Angelegenheit angehört werden. Diese Anhörung ist vor der Entscheidung des Rates am 26.03.2026 nicht erfolgt, da die Angelegenheit lediglich im Schul- und Sportausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wurde. In analoger Anwendung der Regelung des § 41 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB X kann die unterbliebene Anhörung nach § 71 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nachgeholt werden (Winkler, in: BeckOK SozR, 81. Ed. 1.6.2026, SGB VIII § 71 Rn. 12 mwN). Nach diesen Regelungen ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften unbeachtlich, wenn die erforderliche Anhörung eines Beteiligten nachgeholt wird (Nr. 3) bzw. der Beschluss eines Ausschusses, dessen Mitwirkung für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderlich ist, nachträglich gefasst wird (Nr. 4). Mit der vorliegen Drucksache soll die erforderliche Anhörung des Jugendhilfeausschusses nachgeholt werden, um die dargestellte Verletzung der Verfahrensvorschriften zu heilen. Die Verwaltung bittet den Jugednhilfeausschuss um Zustimmung zur in Anlage 3 beigefügten Satzungsänderung und um Kenntnisnahme des Beschlusses des Rates der Stadt Goch vom 26.03.2026 (Anlage 5). Im Auftrage: Boell Fachbereichsleiterin Anlage(n): 1. Schreiben JAEB 2. Beschlussdrucksache_32_2026 3. Satzung ab 01082026 4. Synopse 5. Beschluss Rat 260326 Beschlussdrucksache 153/2026 Seite 2 von 2

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