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Anfrage der Fraktion WGS/WGO zum teilweisen Abbau des „Waldglaswegs“, den Zustand der historischen Glasöfen, sowie die Zukunft des Gesamtarrangements im Ortsteil Glashütten -Beantwortung der Zusatzfragen-

Schreiben
TypSchreiben
GemeindeGemeinde Glashütten
Datum2026-09-24
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Glashütten/HTK Anfrage XX. Wahlperiode 2026 - 2031 Datum Drucksachennummer Glashütten, den 26.08.2026 72/GV/XX 2. Ergänzung Antragsteller WGS/WGO Beratungsfolge Termin Bemerkung Gemeindevorstand 22.09.2026 beschließend Gemeindevertretung 24.09.2026 zur Kenntnis Anfrage der Fraktion WGS/WGO zum teilweisen Abbau des „Waldglaswegs“, den Zu- stand der historischen Glasöfen, sowie die Zukunft des Gesamtarrangements im Ortsteil Glashütten -Beantwortung der Zusatzfragen- Anfrage: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Verwunderung und Besorgnis nimmt die WGS/WGO-Fraktion die Mitteilung des Bürgermeis- ters über den teilweisen Abbau des „Waldglaswegs“ im Ortsteil Glashütten zur Kenntnis. Die Kunstwerke des Waldglaswegs sowie die historischen Glasöfen im Wald stellen aus Sicht unserer Fraktion ein gemeinsames kulturhistorisches und touristisches Gesamtarrangement dar, welches eng mit der Geschichte und Identität der Gemeinde Glashütten verbunden ist. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Gemeindevorstand um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Laut verschiedenen Veröffentlichungen, u.a. in den sozialen Medien, wurden Beschädi- gungen am Waldglasweg bereits am 15.03.2026 öffentlich thematisiert. Warum wurde die Strafanzeige laut Kenntnisnahme dennoch erst deutlich später gestellt? Wann genau erhielt die Gemeindeverwaltung erstmals Kenntnis über die Beschädigun- gen und welche Maßnahmen wurden seitdem jeweils zu welchen Zeitpunkten eingeleitet? 2. In wessen Eigentum stehen die Kunstwerke des Waldglaswegs? Besteht für die Kunstwerke ein Versicherungsschutz? Falls kein Versicherungsschutz besteht: • Welche Gründe gibt es für den nicht Versicherungsschutz? • und aus welchen Gründen greift gegebenenfalls kein Versicherungsschutz für die entstandenen Schäden? 3. In der Kenntnisnahme werden die Reparaturkosten mit circa 15.000 bis 20.000 Euro an- gegeben. Seite 2 von 4 Wer hat diese Schätzung vorgenommen? Liegt mittlerweile eine aktuelle Schadensbewertung oder ein Gutachten von Sachverstän- digen oder Fachbetrieben vor? Falls ja, bitten wir um Mitteilung der konkreten Schadenshöhe sowie der zugrunde liegen- den Bewertungsbasis. 4. Gibt es seitens des Gemeindevorstands Planungen oder Überlegungen zum Wiederauf- bau bzw. zur Wiederherstellung der beschädigten Kunstwerke? Falls ja: • welche Varianten werden geprüft, • wann soll hierüber beraten oder entschieden werden, • und welche finanziellen Mittel wären hierfür erforderlich? 5. Die Kunstwerke des Waldglaswegs dienten zugleich als Wegweiser und gestalterische Führung zu den historischen Glasöfen im Wald, welche die Gemeinde Glashütten selbst als Sehenswürdigkeiten der Naherholung und des Tourismus bewirbt. Sind alternative Wegweiser oder Ersatzlösungen vorgesehen, um die Wegeführung wei- terhin sicherzustellen? Falls ja: • wie sollen diese gestaltet werden, • wann soll hierüber entschieden werden, • und mit welchen Kosten wird gerechnet? 6. Die historischen Ausgrabungsstätten der Glasöfen befinden sich nach Auffassung unserer Fraktion derzeit in einem äußerst schlechten Zustand. Die Anlagen wirken teilweise stark vermoost, beschädigt und weisen herausgebrochene Steine auf. Wer ist für Pflege, Unterhaltung, Sicherung und Erhalt dieser historischen Anlagen zustän- dig? In wessen Verantwortungsbereich liegen die Glasöfen organisatorisch und fachlich? Gibt es ein Pflege-, Erhaltungs- oder Sanierungskonzept für diese historischen Stätten? 7. Die zerstörten Kunstwerke des Waldglaswegs und die historischen Glasöfen bildeten nach Auffassung unserer Fraktion ein gemeinsames kulturhistorisches Gesamtarrange- ment. Beide Bestandteile sind mittlerweile teilweise erheblich beschädigt beziehungsweise in ei- nem schlechten Zustand. Wie bewertet der Gemeindevorstand insgesamt den aktuellen Zustand dieses Gesamtar- rangements? Welche Perspektive sieht der Gemeindevorstand künftig für den Waldglasweg und die historischen Glasöfen als Bestandteil der kulturellen Identität sowie des Naherholungs- und Tourismusangebots der Gemeinde Glashütten? Begründung: 1. Der zuständige Sachbearbeiter für Kultur wurde am 22.04.2026 von den vermeintlich durch Vandalismus entstandenen Beschädigungen des Waldglasweges in Kenntnis gesetzt und gebeten, dies der Polizei unverzüglich zu melden. Am gleichen Tag wurde die Angelegenheit von ihm zur Anzeige gebracht (siehe Anlage 1). 2. Mit Übergabeerklärung vom 01.08.2016, lt. Pkt. 2. rückwirkend zum 01.10.2013 wurde das Gesamtobjekt “waldGLASweg“ der Gemeinde Glashütten vom Kulturkreis Glas- hütten e.V. unbefristet übereignet. Seite 3 von 4 Für die gesetzlichen Haftpflichtrisiken aus dem Eigentum und dem Aufstellen des Kunstwerkes “waldGLASweg“ besteht Versicherungsschutz nach Maßgabe der Allge- meinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Im Rah- men einer Ausstellungsversicherung bleiben Elementarschäden und Schäden durch Vandalismus vom Deckungsschutz ausgeschlossen. Hierfür kann auch gegen Bei- tragszahlung laut Auskunft des Versicherers GVV kein Versicherungsschutz gewährt werden. Eine am 1. Juli versendete Anfrage bei einem auf Kunstversicherungen ver- siertes Unternehmen wurde leider auch negativ beantwortet (siehe Anlage 2). 3. Für die Reparatur der Schäden an Station III („Seit wann gibt es Glas“) liegt bereits ein Angebot der Firma GlasKeil Frankfurt in Höhe von 3.500,00 € vor. Für die Reparatur der übrigen Objekte wurde aufgrund der künstlerischen Anforde- rungen die Derix Glasstudios GmbH & Co. KG in Taunusstein um Abgabe eines An- gebotes gebeten. Ein Angebot ist eingegangen. Die „Reparaturkosten“ belaufen sich inkl. Mwst. auf 5.011,09 € (siehe Anlage 3). Die Gesamtkosten für die Reparatur durch Fremdfirmen belaufen sich auf 8.511,09 € und somit erfreulicherweise deutlich niedriger als zunächst angenommen. Hinzu kämen jedoch noch interne Leistungen durch den Bauhof und Verwaltung nach Stunden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich der Leistungsbeschreibung nach nicht um eine Reparatur der Glasteile han- delt, sondern um jeweilige Replikationen. 4. Der Gemeindevorstand gedenkt die Reparatur der Objekte entsprechend der beiden Angebote in Auftrag zu geben und den waldGLASweg wieder aufzubauen. Alternati- ven zu den Glasobjekten, die im Wald entlang des waldGLASweges an einzelnen Sta- tionen installiert sind, in gemeinsamer Wirkung als Kunstwerk verstanden werden wol- len und somit quasi untrennbar miteinander verbunden sind, gibt es nicht. Unvermeid- bar ist der Umstand, dass das Gesamtkunstwerk seiner Umgebung schutzlos anheim- gegeben ist. Es ist damit zu rechnen, dass auch in Zukunft Schäden an den Objekten entstehen werden. Inwieweit die Gemeinde weiterhin der in der Übergabeerklärung (Anlage 4) in Punkt 4. formulierten Verpflichtung, den waldGLASweg instand halten zu müssen, weiterhin nachkommen muss, hängt nach juristischer Prüfung u.a. von dem zum Erhalt erforderlichen Aufwand ab. Weiterhin soll eine Expertise zum materiellen Wert des Kunstwerkes angefragt und gegebenenfalls in Auftrag gegeben werden, um nach sorgfältiger Abwägung entscheiden zu können, wie in Zukunft bei erneuten Schäden mit dem waldGLASweg umgegangen werden soll. 5. Siehe Punkt 4, 2. Satz. Die Fragen erübrigen sich. 6. Im Kontext der übrigen Fragen ist davon auszugehen, dass hier die Waldglashütte an der Emsbachschlucht gemeint ist. Diese wurde 1998 neben weiteren Waldglashütten in unserer Gemeinde von Herrn Horst Nauk entdeckt. Auf Initiative des Kulturkreises Glashütten mit der damaligen Vorsitzenden Ingrid Berg wurden unter wissenschaftli- cher Leitung von Mitgliedern und Freunde des Kulturkreises ehrenamtlich vier Grabun- gen an Glashütten-Standorten vorgenommen. Die erste davon wurde 2000 an der Emsbachschlucht durchgeführt. Nach Beendigung der Grabung wurden die Ofenreste eines Haupt- und vier Nebenöfen in den darauffolgenden zwei Jahren durch den Um- landverband Frankfurt/M. (später Planungsverband) konserviert. Damit gelang es, ein historisch und wirtschaftsgeschichtlich bedeutendes Kulturdenkmal für die interes- sierte Öffentlichkeit dauerhaft sichtbar zu machen. In den darauf-folgenden Jahren kümmerte sich in der Hauptsache die langjährige Vorsitzende des Kulturkreises Ingrid Berg um den Zustand der Anlage. Seit Ihrem Tod beschränkt sich die Obhut auf das saubermachen durch den Bauhof im Rahmen seiner turnusmäßigen waldGLASweg- Kontrolle, bei der die Glashütte an der Emsbachschlucht letzte Station ist. Bei allen Anlagen, auch den nicht freigelegten Waldglashütten, handelt es sich ge- mäß Hessischem Denkmalschutzgesetz § 2 um Kultur- bzw. Bodendenkmäler. Die Verantwortung für Schutz, Pflege und Erhalt obliegt den Denkmalschutz- und Denk- malfachbehörden (HDSchG, §§ 4- 5). Seite 4 von 4 Zur weiteren Klärung, welche Aufgaben die Gemeinde Glashütten hier über-nehmen kann oder wie mit den Waldglashütten in Zukunft umzugehen ist, wurden aus gege- benem Anlass sowohl mit der Unteren Denkmalschutzbehörde in Bad Homburg (Frau Herschel) als auch mit der Oberen Denkmalschutzbehörde in Wiesbaden (Herr Dr. Mückenberger) Gespräche und zum 21. Juli eine Ortsbegehung vereinbart. Von min- destens einer der Behörden wird eine Stellungnahme oder auch entsprechende Wei- sungen erwartet. 7. Der Gemeindevorstand möchte hier zunächst einmal klarstellen, dass die histori- schen Waldglashütten die Denkmäler sind und nicht der „waldGLASweg“. Welche Perspektiven sich ergeben, ist zum einen von der anwaltlichen Prüfung der Überg- abeerklärung und der noch zu beauftragenden Expertise (vergl. Punkt 4.) und zum anderen von Stellungnahmen oder Weisungen der Denkmalschutzbehörden (vergl. Punkt 6.) abhängig. Zusatzfragen aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.08.2026: Die Fraktion der WGS/WGO stellt folgende Zusatzfrage: Warum wurde die Klage erst ca. 5 Wochen nach Bekanntwerden der Zerstörungen in der Öf- fentlichkeit eingereicht? Die anfragende Fraktion hat der FWG-Fraktion folgende Zusatzfrage zugestanden: Im Punkt 6 auf Seite 3 der Antwort des Gemeindevorstands geht es um die Waldglashütte an der Emsbachschlucht. Hier handelt es sich bei allen Anlagen, auch den nicht freigelegten Waldglashütten um Kultur-bzw. Bodendenkmäler gemäß Denkmalschutzgesetz § 2. Der Gemeindevorstand hat mitgeteilt, dass zur weiteren Klärung, welche Aufgaben die Ge- meinde Glashütten hier übernehmen kann oder wie mit den Waldglashütten in Zukunft umzu- gehen ist aus gegebenem Anlass sowohl mit der Oberen Denkmalschutzbehörde in Wiesba- den (Herr Dr. Mückenberger) als auch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde in Bad Hom- burg (Frau Herschel) Gespräche und zum 21.07.2026 eine Ortsbegehung vereinbart wurden. Der Gemeindevorstand erwarte von mindestens einer der Behörden eine Stellungnahme oder auch entsprechende Weisungen. Haben die Gespräche und die Ortsbegehung stattgefunden und welche Ergebnisse gibt es hieraus? Thomas Ciesielski Bürgermeister Anlage(n): (1) Anlage 1 Anzeige und WG Bilder (2) Anlage 1 WG Bearbeitung Onlinewache (3) Anlage 2 Schriftverkehr Versicherung (4) Anlage 3 Angebot Fa. Derix (5) Anlage 4 Übergabeerklärung (6) Anlage 5 Schreiben an RA+Not. f. LWG (7) Anlage 5 Schreiben von RA+Not. f. LWG

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