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Antrag auf Aufnahme der Gemeinde Glashütten in das hessische Dorfentwicklungsprogramm 2027 als Förderschwerpunkt

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TypNotiz
GemeindeGemeinde Glashütten
Datum2026-09-24
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Glashütten/HTK Beschlussvorlage XX. Wahlperiode 2026 - 2031 Datum Drucksachennummer Aktenzeichen Glashütten, den 01.09.2026 135/GV/XX Amt III-Sk/vm Federführendes Amt Bauamt Beteiligte/s Amt/Ämter Beratungsfolge Termin Bemerkung Gemeindevorstand 08.09.2026 beschließend Gemeindevertretung 24.09.2026 beschließend Antrag auf Aufnahme der Gemeinde Glashütten in das hessische Dorfentwicklungs- programm 2027 als Förderschwerpunkt Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glashütten beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das hessische Dorfentwicklungsprogramm 2027 als Förderschwerpunkt zu stellen. Für die Bewerbung wurde ein kommunales Entwicklungskonzept gemäß den durch das HMLU vorgegebenen Mindestanforderungen (Stand Dezember 2025) erarbeitet, welches im Weiteren die Grundlage für die Umsetzung der Dorfentwicklung darstellt. Als Ansprechpartner für die Dorfentwicklung wird Herr Thomas Ciesielski in der Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Glashütten benannt. Der Ansprechpartner koordiniert die Angelegenheiten der Dorfentwicklung innerhalb der Ge- meindeverwaltung und steht als Ansprechpartner für die zuständigen Fach- und Förderbe- hörden sowie für weitere am Dorfentwicklungsprozess Beteiligte zur Verfügung. Erläuterungen: Die Gemeinde Glashütten beabsichtigt, sich für die Aufnahme in das hessische Dorfentwick- lungsprogramm im Jahr 2027 als Förderschwerpunkt zu bewerben. Ziel der hessischen Dor- fentwicklung ist es, Dörfer im ländlichen Raum als attraktive, zukunftsfähige und lebendige Lebensräume zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie ihre Identität zu bewahren. Das För- derprogramm unterstützt insbesondere die Stärkung der Innenentwicklung, die funktionale und gestalterische Entwicklung der Ortskerne, die Erhaltung und Weiterentwicklung der dörf- lichen Baukultur sowie die Sicherung und Weiterentwicklung der Grundversorgung und Da- seinsvorsorge. Darüber hinaus sollen die Wohn- und Lebensqualität verbessert und das bür- gerschaftliche Engagement gestärkt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Dorfentwicklung ist die Aufnahme der Kommune als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungsprogramm Seite 2 von 3 des Landes Hessen. Grundlage für die Bewerbung ist ein kommunales Entwicklungskonzept, welches die wesentlichen Ausgangsbedingungen, Entwicklungsziele und Handlungsansätze der Kommune darstellt. Die Gemeinde Glashütten sieht in der Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm die Mög- lichkeit, die zukünftige Entwicklung ihrer Ortsteile und Ortskerne strategisch und nachhaltig weiterzuentwickeln und hierfür Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der Euro- päischen Union in Anspruch zu nehmen. Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) Zur Vorbereitung der Bewerbung wurde bereits ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) erarbeitet. Der Entwurf des Kommunalen Entwicklungskonzepts wurde zuletzt im Zeitraum von April 2026 bis Juli 2026 in enger Abstimmung mit dem Planungsbüro AS+P sowie der Kreisver- waltung hinsichtlich der Anforderungen des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Hessen und der hierfür maßgeblichen Kriterien überprüft und überarbeitet. Im Rahmen dieses Abstimmungsprozesses wurde erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand in- vestiert, um eine möglichst tragfähige Grundlage für die Bewerbung der Gemeinde Glashüt- ten zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm zu schaffen. Das Kommunale Entwick- lungskonzept orientiert sich dabei an den für das Bewerbungsverfahren zur Aufnahme als Förderschwerpunkt im Jahr 2027 vorgegebenen Mindestanforderungen (siehe Anlage). Es bildet die Grundlage für die Bewerbung und soll im Falle einer Aufnahme der Gemeinde in das Förderprogramm die strategische Grundlage für den weiteren Dorfentwicklungsprozess darstellen. Der Entwurf des Kommunalen Entwicklungskonzepts soll nach dem derzeitigen Zeitplan im Oktober 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ziele und Bedeutung der Dorfentwicklung für die Gemeinde Glashütten Mit der Bewerbung verfolgt die Gemeinde Glashütten das Ziel, die zukünftige Entwicklung ih- rer Ortskerne und Ortsteile langfristig und strategisch auszurichten. Das Dorfentwicklungs- programm bietet grundsätzlich Fördermöglichkeiten insbesondere für: - die Erarbeitung von Konzepten sowie Dienstleistungen und weitere unterstützende Leistungen, - Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, - den Erhalt und die Weiterentwicklung des dörflichen Charakters und des kulturge- schichtlichen Erbes, - örtliche Infrastruktureinrichtungen, - die Umnutzung, Sanierung und den Neubau von Gebäuden sowie die Gestaltung von Hof-, Garten- und Grünflächen, - den städtebaulich verträglichen Rückbau sowie - Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung. Die konkrete Förderung einzelner Vorhaben setzt die Aufnahme der Gemeinde als Förder- schwerpunkt sowie die Einhaltung der jeweiligen Fördervoraussetzungen voraus. Die Dor- fentwicklung eröffnet dabei nicht nur für kommunale Maßnahmen, sondern unter den jeweili- gen Fördervoraussetzungen auch für weitere öffentliche und private Akteure Möglichkeiten zur Förderung von Vorhaben. Für private und öffentlich nicht-kommunale Vorhaben gelten insbesondere die jeweils festgelegten Fördergebiete und sonstigen Fördervoraussetzungen. Durch die Aufnahme in das Förderprogramm soll die Gemeinde Glashütten in die Lage ver- setzt werden, geeignete Maßnahmen und Projekte aus dem Kommunalen Entwicklungskon- zept schrittweise weiterzuentwickeln und umzusetzen. Seite 3 von 3 Förderzeitraum Im Falle einer Aufnahme der Gemeinde Glashütten in das hessische Dorfentwicklungspro- gramm 2027 als Förderschwerpunkt beginnt die Förderphase voraussichtlich im Sommer 2027. Die Laufzeit des Förderzeitraums beträgt sechseinhalb Jahre. Innerhalb dieses Zeit- raums besteht die Möglichkeit, die im Rahmen des Kommunalen Entwicklungskonzepts ent- wickelten Ziele, Projekte und Maßnahmen schrittweise weiterzuentwickeln und, vorbehaltlich der jeweiligen Fördervoraussetzungen und der zur Verfügung stehenden Haushalts- und Fördermittel, umzusetzen. Der mehrjährige Förderzeitraum bietet der Gemeinde die Möglichkeit, die Dorfentwicklung langfristig und kontinuierlich zu gestalten. Dadurch können kommunale und gegebenenfalls auch private Vorhaben innerhalb des festgelegten Förderrahmens vorbereitet und umgesetzt werden. Die konkrete Förderung einzelner Maßnahmen ist jeweils gesondert zu beantragen und richtet sich nach den geltenden Förderbestimmungen. Weiteres Verfahren Die Gemeinde Glashütten beabsichtigt, nach Abschluss der noch erforderlichen Abstimmun- gen und nach Fertigstellung der vollständigen Bewerbungsunterlagen den Antrag auf Auf- nahme in das hessische Dorfentwicklungsprogramm 2027 als Förderschwerpunkt mit Frist bis Februar 2027 zu stellen. Die zuständige Kreisverwaltung ist dabei die erste fachliche Anlaufstelle für Kommunen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm und dem Antragsverfahren. Mit dem vorliegenden Beschluss der Gemeindevertretung wird die grundsätzliche politische Entscheidung getrof- fen, die Bewerbung der Gemeinde Glashütten für die Aufnahme in das Dorfentwicklungspro- gramm 2027 weiterzuverfolgen und den erforderlichen Antrag zu stellen. Der Beschluss soll dem später einzureichenden Antrag als Nachweis der Beschlussfassung der Gemeindevertretung beigefügt werden. Thomas Ciesielski Bürgermeister Anlage(n): (1) Informationen_zum_Bewerbungsverfahren_Anerkennung_2027_final

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