Startseite › Gemeinde Stemwede › Dokument
Erlass der Kosten für die Brandsicherheitswache im Rahmen des Stemweder Open Air Festivals 2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Stemwede |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Stemwede Beschlussvorlage
Der Bürgermeister - öffentlich -
Drucksache
2026 / 155
Anlage(n): Ja
Produkt / Produktbereich: 02 Sicherheit und Ordnung / 02 126 01 Brandschutz
und technische Hilfeleistung
Sachbearbeiter: Lena Culemann
Antragssteller:
Berichterstatter:
Datum: 10.09.2026
Beratungsfolge TOP Termin Beratungsergebnis
Haupt- und Finanzausschuss 4. 24.09.2026
Erlass der Kosten für die Brandsicherheitswache im Rahmen des Stemweder Open
Air Festivals 2026
Sachverhalt:
Das Stemweder Open Air Festival wird jährlich vom Verein für Jugend, Freizeit und Kultur e.V. im
August ausgerichtet. Das Festival findet ohne Einnahme von Eintrittsgeldern der Besucher statt. Im
Sicherheitskonzept des Veranstalters ist die Einrichtung einer Brandsicherheitswache durch die
Kameraden der Stemweder Feuerwehr gefordert. Diese wird vom 1. Zug der Feuerwehr Stem-
wede durchgeführt. Gemäß Satzung über den Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Frei-
willigen Feuerwehr der Gemeinde Stemwede vom 07.03.2019 § 2 Abs. 4 ist die Durchführung ei-
ner Brandsicherheitswache kostenpflichtig. Die Brandsicherheitswache ist von Freitag 16:00 Uhr
bis Sonntag 16:00 Uhr mit ständig 12-14 Kameraden besetzt. Hinzu kommen die Kosten für die
Fahrzeuge, das Material und den Auf- und Abbau. Die Kosten belaufen sich auf einen Gesamtbe-
trag in Höhe von 17.888,56 €.
Gem. § 3, Abs. 6 der o.g. Satzung kann vom Ersatz der Kosten oder Erhebung von Entgelten ab-
gesehen werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalls eine unbillige Härte darstellt oder aufgrund
des gemeindlichen Interesses gerechtfertigt ist.
Sowohl die unbillige Härte, als auch das gemeindliche Interesse ist hier gegeben, denn das Festi-
val wäre bei Erhebung der Kosten für die Brandsicherheitswache nicht mehr durchführbar. Es be-
steht ein gemeindliches Interesse zur Durchführung der Veranstaltung, da es sich um einen Bei-
trag zur Kulturförderung in der Gemeinde Stemwede handelt.
In § 15 der Hauptsatzung der Gemeinde Stemwede vom 03.11.2025 ist die Stundung, Nieder-
schlagung und der Erlass von Geldforderungen geregelt. Demnach entscheidet der Finanzaus-
schuss über Niederschlagung und Erlass bei Beträgen bis 20.000,00 €
Der Verein für Jugend, Freizeit und Kultur e.V. hat der Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung
schriftlich zugestimmt.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
- 2 -
Drucksache: 2026 / 155 Seite - 2 -
Gemäß § 3, Abs. 6 der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilli-
gen Feuerwehr der Gemeinde Stemwede vom 07.03.2019 und § 15 der Hauptsatzung der Ge-
meinde Stemwede wird von einer Kostenberechnung für die Brandsicherheitswache im Rahmen
des Stemweder Open Air Festivals 2026 abgesehen.
Anlage(n):
1. Kostenbescheid Stemweder Open Air 2026_Entwurf
Text aus PDF extrahiert