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Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse: Änderung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Gudensberg |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Magistrat der Stadt Gudensberg
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: 2026/0370 Datum: 07.09.2026
Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung
Aktenzeichen: S191216-10002
Beratungsfolge: Termin: Status:
Haupt- u. Finanzausschuss 21.09.2026 öffentlich
Stadtverordnetenversammlung öffentlich
Betreff:
Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse:
Änderung
Sachverhalt:
Eine Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die
Ausschüsse wurde in mehreren interfraktionellen Runden beraten.
Als Ergebnis dieser Beratungen liegt ein Besprechungsstand vor, der dem Haupt-
und Finanzausschuss als Arbeitsgrundlage für die weitere Beratung vorgelegt wird.
Der Besprechungsstand enthält eine Gegenüberstellung der derzeit geltenden
Regelungen und der hierzu beratenen Änderungsvorschläge.
In der mittleren Spalte sind ausschließlich die Änderungsvorschläge aufgeführt.
Alle Absätze und Regelungen, die im Änderungsentwurf nicht gesondert vermerkt
sind, sollen unverändert bestehen bleiben und weiterhin in der derzeit geltenden
Fassung gelten. Die nicht aufgeführten Regelungen sind daher nicht Gegenstand der
Änderungsvorschläge.
Sobald der Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung für die
Änderung der Geschäftsordnung abgeben kann, ist vor der abschließenden
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch eine redaktionelle
Anpassung der Paragrafen- und gegebenenfalls der Absatznummerierung
vorzunehmen. Die Nummerierung ist dabei an die endgültige Fassung der
Geschäftsordnung anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss
1. nimmt den als Anlage beigefügten Besprechungsstand aus den
interfraktionellen Beratungen zur Neufassung der Geschäftsordnung für die
Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse als Arbeitsgrundlage für
die weitere Beratung zur Kenntnis;
2. berät die im Änderungsentwurf enthaltenen Änderungsvorschläge sowie die
bislang noch offenen Punkte; mit folgendem Ergebnis:
- (ggf. zu ergänzen)
-
-
-
-
3. beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss der Beratungen die erforderlichen
redaktionellen Anpassungen, insbesondere die Anpassung der Paragrafen-
und Absatznummerierung, vorzunehmen und die überarbeitete Fassung dem
Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Beratung und
anschließenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen.
Text aus PDF extrahiert