Startseite › Gudensberg › Dokument

Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse: Änderung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGudensberg
Datum2026-09-21
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Der Magistrat der Stadt Gudensberg Beschlussvorlage Vorlagennummer: 2026/0370 Datum: 07.09.2026 Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung Aktenzeichen: S191216-10002 Beratungsfolge: Termin: Status: Haupt- u. Finanzausschuss 21.09.2026 öffentlich Stadtverordnetenversammlung öffentlich Betreff: Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse: Änderung Sachverhalt: Eine Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse wurde in mehreren interfraktionellen Runden beraten. Als Ergebnis dieser Beratungen liegt ein Besprechungsstand vor, der dem Haupt- und Finanzausschuss als Arbeitsgrundlage für die weitere Beratung vorgelegt wird. Der Besprechungsstand enthält eine Gegenüberstellung der derzeit geltenden Regelungen und der hierzu beratenen Änderungsvorschläge. In der mittleren Spalte sind ausschließlich die Änderungsvorschläge aufgeführt. Alle Absätze und Regelungen, die im Änderungsentwurf nicht gesondert vermerkt sind, sollen unverändert bestehen bleiben und weiterhin in der derzeit geltenden Fassung gelten. Die nicht aufgeführten Regelungen sind daher nicht Gegenstand der Änderungsvorschläge. Sobald der Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung für die Änderung der Geschäftsordnung abgeben kann, ist vor der abschließenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch eine redaktionelle Anpassung der Paragrafen- und gegebenenfalls der Absatznummerierung vorzunehmen. Die Nummerierung ist dabei an die endgültige Fassung der Geschäftsordnung anzupassen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss 1. nimmt den als Anlage beigefügten Besprechungsstand aus den interfraktionellen Beratungen zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse als Arbeitsgrundlage für die weitere Beratung zur Kenntnis; 2. berät die im Änderungsentwurf enthaltenen Änderungsvorschläge sowie die bislang noch offenen Punkte; mit folgendem Ergebnis: - (ggf. zu ergänzen) - - - - 3. beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss der Beratungen die erforderlichen redaktionellen Anpassungen, insbesondere die Anpassung der Paragrafen- und Absatznummerierung, vorzunehmen und die überarbeitete Fassung dem Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Beratung und anschließenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Text aus PDF extrahiert