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Bebauungsplan Nr. 4, Unterer Elgersweg, 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Ehringshausen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gemeinde
Ehringshausen
VL-162/2026
Datum 01.09.2026 Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen
Tel: 06443-6090, Fax: 06443-60912
Aktenzeichen Hof 1342004001
Sachbearbeiter/-in Herr Hofmann
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen 14.09.2026 vorberatend
Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 21.09.2026 vorberatend
Haupt - und Finanzausschuss 21.09.2026 vorberatend
Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen 24.09.2026 beschließend
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4, Unterer Elgersweg, 1. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. 4 „Unterer Elgersweg“ in Niederlemp wurde im Jahr 2011 aufgestellt. Das
betroffene Flurstück 99/2 sowie das angrenzende Grundstück sind derzeit als Mischgebiet
festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch vergleichsweise eng gefasste
Baugrenzen begrenzt. Die Grundflächenzahl ist mit 0,2 festgesetzt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich am südlichen Ortsrand von
Niederlemp, östlich des Elgerswegs. Er umfasst den östlichen Teil des Bebauungsplans „Unterer
Elgersweg“, insbesondere das Flurstück 99/2, Gemarkung Niederlemp.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.
Im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung sollen folgende Anpassungen vorgenommen
werden (siehe auch Anlage BPlan-Entwurf):
- Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Anpassung der Baugrenze,
- Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,6,
- vollständige Einbeziehung des zwischenzeitlich um den nordwestlichen Teil erweiterten
Flurstücks 99/2 in das Mischgebiet.
Anlass der Planung sind die Erweiterungsabsichten der Kfz-Meisterwerkstatt Krauß, die sich vor
einigen Jahren an diesem Standort angesiedelt hat. Mit der Planung soll die örtliche Wirtschaft
gestärkt und dem bestehenden Gewerbebetrieb eine langfristige Entwicklungsperspektive eröffnet
werden. Gleichzeitig sollen die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert werden.
Die Bebauungsplanänderung dient der Nachverdichtung und der Weiterentwicklung eines bereits
überplanten Bereichs. Daher kann das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Die zulässige Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m². Eine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG wird durch die Planung nicht begründet. Ebenso
liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB
genannten Schutzgebiete vor.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets der
Lemp. Die wasserrechtlichen Belange sind daher im weiteren Verfahren besonders zu
berücksichtigen. Insbesondere ist ein wasserrechtlicher Antrag gemäß § 78 Abs. 5 WHG
erforderlich. Für den Eingriff in den Retentionsraum ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen.
Wegen der Nähe zum FFH-Gebiet 5316-309 „Auenbereich zwischen Oberlemp und Kölschhausen“
ist außerdem eine FFH-Vorprüfung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Bebauungsplanänderungsverfahrens, einschließlich der erforderlichen
Fachgutachten und Nachweise, werden vom Vorhabenträger übernommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 4 „Unterer Elgersweg“, 1. Änderung im Ortsteil Niederlemp.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung
einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, geändert.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich am südlichen Ortsrand von
Niederlemp, östlich des Elgerswegs und umfasst das Flurstück 99/2 in der Flur 11, Gemarkung
Niederlemp.
Ziel der Änderung ist die Ausweitung der Baugrenze und die Heraufsetzung der Grundflächenzahl
sowie die Einbeziehung des nordwestlichen Teils des Flurstücks 99/2 in das Mischgebiet.
Der Öffentlichkeit wird in Form einer einwöchigen Auslegung des Vorentwurfs bei der
Gemeindeverwaltung Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern.
Anlage(n):
1. Anlage Geltungsbereich
2. Anlage BPlanänderung
Beschlussvorlage VL-162/2026 Seite 2 von 2
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