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Vereinsförderung für ortsansässige Vereine in der Gemeinde Kall für das Kalenderjahr 2026
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Kall |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kall Vorlagen-Nr.
öffentliche Sitzung
Der Bürgermeister 194/2026
Vorlage erstellt: Federführung: TL: Frau Keutgen
18.08.2026 2.1 SB: Frau Ranz
Mitzeichnung durch: Bürgermeister Allg. Vertreter
Kämmerer, wenn haus-
Teamleiter/in Sachbearbeiter/in
haltsrechtl. Auswirkungen:
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
040 281 000 / 5318 120
x
7.750,00 € 5.000,00 Euro
Aufgrund HH-Sperre reduziert
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei Euro
Deckung erfolgt durch
x Freiwillige Leistung der Gemeinde
Gremium Termin
Ausschuss für Schule, Soziales und Generationen 22.09.2026 beschließend
Vereinsförderung für ortsansässige Vereine in der Gemeinde Kall für das Kalender
jahr 2026
Beschlussvorschlag:
Die Zuschüsse für die Vereinsförderung 2026 werden gemäß der beigefügten Anlage gewährt.
Sachdarstellung:
Vereine sind ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Gesellschaft und übernehmen wertvolle
soziale Aufgaben für die Allgemeinheit im Gemeindegebiet. Zu diesen Aufgaben gehören sowohl
die Jugend- und Seniorenförderung, Bildung, Erziehung, Gesundheitsförderung als auch Umwelt-
schutz und Freizeitgestaltung. Um das Engagement der Vereine und deren Mitglieder zu würdigen
und Anerkennung zu zeigen, gewährt die Gemeinde Kall als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe
Vereinen, mit Sitz in der Gemeinde Kall, finanzielle Zuschüsse.
Auf Antrag können die Vereine Zuschüsse bei der Gemeinde Kall erhalten, sofern die allgemeinen
Richtlinien der Vereinsförderung (siehe Anlage 1) eingehalten werden.
Die beigefügte Anlage 2 wurde auf Basis der geltenden Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
und der Vereine in der Gemeinde Kall (Anlage 1) erarbeitet und gibt Erläuterungen zu den einge-
gangenen Anträgen.
Sie stellt einen Vorschlag für die Mittelverwendung dar und wird dem Ausschuss als Diskussions-
grundlage vorgelegt. Die endgültige Entscheidungskompetenz über die Mittelverteilung obliegt
dem Ausschuss für Schule, Soziales und Generationen.
Im Haushaltsplan 2026 stehen Mittel i. H. v. 7.750,00 € für die Vereinsförderung zur Verfügung.
Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre werden statt des Haushaltsansatzes in Höhe von
7.750,00 € lediglich 5.000,00 € ausgezahlt.
Vorlagen-Nr. 194/2026 Seite 2
Finanzierung:
Produkt 040 281 000 / 5318 120
Sachkonto – konsumtiv
Sachkonto – investiv
Bezeichnung Vereinsförderung 2026
Ansatz lfd. Haushaltsjahr 7.750,00 €
HH-Rest 0,00 €
ÜPL/ APL 0,00 €
Ansatz Gesamt 7.750,00€
Bestellungen 0,00 €
Auszahlungen 0,00 €
Aufgrund HH-Sperre verfügbar 5.000,00€
Zu erteilender Auftrag 0,00 €
Restbudget nach Auftrag 0,00 €
Beantragte APL/ ÜPL 0,00 €
Text aus PDF extrahiert