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Vereinsförderung für ortsansässige Vereine in der Gemeinde Kall für das Kalenderjahr 2026

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TypNotiz
GemeindeGemeinde Kall
Datum2026-09-22
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. öffentliche Sitzung Der Bürgermeister 194/2026 Vorlage erstellt: Federführung: TL: Frau Keutgen 18.08.2026 2.1 SB: Frau Ranz Mitzeichnung durch: Bürgermeister Allg. Vertreter Kämmerer, wenn haus- Teamleiter/in Sachbearbeiter/in haltsrechtl. Auswirkungen: Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei 040 281 000 / 5318 120 x 7.750,00 € 5.000,00 Euro Aufgrund HH-Sperre reduziert über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei Euro Deckung erfolgt durch x Freiwillige Leistung der Gemeinde Gremium Termin Ausschuss für Schule, Soziales und Generationen 22.09.2026 beschließend Vereinsförderung für ortsansässige Vereine in der Gemeinde Kall für das Kalender­ jahr 2026 Beschlussvorschlag: Die Zuschüsse für die Vereinsförderung 2026 werden gemäß der beigefügten Anlage gewährt. Sachdarstellung: Vereine sind ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Gesellschaft und übernehmen wertvolle soziale Aufgaben für die Allgemeinheit im Gemeindegebiet. Zu diesen Aufgaben gehören sowohl die Jugend- und Seniorenförderung, Bildung, Erziehung, Gesundheitsförderung als auch Umwelt- schutz und Freizeitgestaltung. Um das Engagement der Vereine und deren Mitglieder zu würdigen und Anerkennung zu zeigen, gewährt die Gemeinde Kall als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe Vereinen, mit Sitz in der Gemeinde Kall, finanzielle Zuschüsse. Auf Antrag können die Vereine Zuschüsse bei der Gemeinde Kall erhalten, sofern die allgemeinen Richtlinien der Vereinsförderung (siehe Anlage 1) eingehalten werden. Die beigefügte Anlage 2 wurde auf Basis der geltenden Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall (Anlage 1) erarbeitet und gibt Erläuterungen zu den einge- gangenen Anträgen. Sie stellt einen Vorschlag für die Mittelverwendung dar und wird dem Ausschuss als Diskussions- grundlage vorgelegt. Die endgültige Entscheidungskompetenz über die Mittelverteilung obliegt dem Ausschuss für Schule, Soziales und Generationen. Im Haushaltsplan 2026 stehen Mittel i. H. v. 7.750,00 € für die Vereinsförderung zur Verfügung. Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre werden statt des Haushaltsansatzes in Höhe von 7.750,00 € lediglich 5.000,00 € ausgezahlt. Vorlagen-Nr. 194/2026 Seite 2 Finanzierung: Produkt 040 281 000 / 5318 120 Sachkonto – konsumtiv Sachkonto – investiv Bezeichnung Vereinsförderung 2026 Ansatz lfd. Haushaltsjahr 7.750,00 € HH-Rest 0,00 € ÜPL/ APL 0,00 € Ansatz Gesamt 7.750,00€ Bestellungen 0,00 € Auszahlungen 0,00 € Aufgrund HH-Sperre verfügbar 5.000,00€ Zu erteilender Auftrag 0,00 € Restbudget nach Auftrag 0,00 € Beantragte APL/ ÜPL 0,00 €

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