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Bebauungsplan OT Dreisbach Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“. 2. Änderung Satzungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Ehringshausen
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage Gemeinde Ehringshausen VL-158/2026 Datum 24.08.2026 Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen Tel: 06443-6090, Fax: 06443-60912 Aktenzeichen 60 Sachbearbeiter/-in Herr Hofmann Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen 14.09.2026 vorberatend Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 21.09.2026 vorberatend Haupt - und Finanzausschuss 21.09.2026 vorberatend Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen 24.09.2026 beschließend Betreff: Bebauungsplan OT Dreisbach Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“. 2. Änderung Satzungsbeschluss Sachdarstellung: Der Bebauungsplan Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“ (1. Änderung) schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Siedlungsentwicklung für den Eigenbedarf im Ortsteil Dreisbach. Zur Flexibilisierung der Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken wird die bisher geltende Festsetzung zur Dachneigung geändert. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches. Aus der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor. In der Behördenbeteiligung haben der Landkreis (Fachdienst Gefahrenabwehr und Fachdienst Bautechnik) und das Regierungspräsidium Gießen Stellungnahmen abgegeben. Es werden keine inhaltlich beachtenswerten Anregungen oder Hinweise gegeben. Zur Information sind die Stellungnahmen in der Anlage beigefügt. Mit der Beschlussfassung wird das Planaufstellungsverfahren abgeschlossen, sie bildet die Grundlage für die abschließende Bekanntmachung der Planänderung und deren Inkrafttreten. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“ in Dreisbach keine abwägungsbeachtlichen Anregungen und Hinweise vorgebracht wurden. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“, 2. Änderung (Änderung der textlichen Festsetzung zu Dachneigungen) gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Anlage(n): 1. 60 Hof Verwaltungsvorlage Kirchenacker 2. Änd_BP 2. 60 Hof Verwaltungsvorlage Kirchenacker 2. Änd_BG 3. 2. Änderung Anhang

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