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Bebauungsplan OT Dreisbach Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“. 2. Änderung Satzungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Ehringshausen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gemeinde
Ehringshausen
VL-158/2026
Datum 24.08.2026 Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen
Tel: 06443-6090, Fax: 06443-60912
Aktenzeichen 60
Sachbearbeiter/-in Herr Hofmann
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen 14.09.2026 vorberatend
Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 21.09.2026 vorberatend
Haupt - und Finanzausschuss 21.09.2026 vorberatend
Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen 24.09.2026 beschließend
Betreff:
Bebauungsplan OT Dreisbach Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“. 2. Änderung
Satzungsbeschluss
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“ (1. Änderung) schafft die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine ergänzende Siedlungsentwicklung für den Eigenbedarf im Ortsteil
Dreisbach. Zur Flexibilisierung der Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken wird die bisher
geltende Festsetzung zur Dachneigung geändert.
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend den
Vorschriften des Baugesetzbuches.
Aus der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.
In der Behördenbeteiligung haben der Landkreis (Fachdienst Gefahrenabwehr und Fachdienst
Bautechnik) und das Regierungspräsidium Gießen Stellungnahmen abgegeben. Es werden keine
inhaltlich beachtenswerten Anregungen oder Hinweise gegeben. Zur Information sind die
Stellungnahmen in der Anlage beigefügt.
Mit der Beschlussfassung wird das Planaufstellungsverfahren abgeschlossen, sie bildet die
Grundlage für die abschließende Bekanntmachung der Planänderung und deren Inkrafttreten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur zweiten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“ in Dreisbach keine
abwägungsbeachtlichen Anregungen und Hinweise vorgebracht wurden.
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“,
2. Änderung (Änderung der textlichen Festsetzung zu Dachneigungen) gemäß § 10 Baugesetzbuch
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Anlage(n):
1. 60 Hof Verwaltungsvorlage Kirchenacker 2. Änd_BP
2. 60 Hof Verwaltungsvorlage Kirchenacker 2. Änd_BG
3. 2. Änderung Anhang
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