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B-Plan Nr. 25 „Stegwiese“ – Auswertung Beteiligungsverfahren, erneute Beteiligung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Ehringshausen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gemeinde
Ehringshausen
VL-152/2026
Datum 17.08.2026 Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen
Tel: 06443-6090, Fax: 06443-60912
Aktenzeichen 60 Hof / 1231025000
Sachbearbeiter/-in Herr Hofmann
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen 24.08.2026 vorberatend
Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 21.09.2026 vorberatend
Haupt - und Finanzausschuss 21.09.2026 vorberatend
Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen 24.09.2026 beschließend
Betreff:
B-Plan Nr. 25 „Stegwiese“ – Auswertung Beteiligungsverfahren, erneute Beteiligung
Sachdarstellung:
Zu dem Bebauungsplan „Stegwiese“ wurden die gesetzlichen Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Aus der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ausgewertet.
Es liegen keine Rückmeldungen vor, die das Planungsvorhaben inhaltlich in Frage stellen. Für die
Umsetzung von Vorhaben stellt die Lage im Überschwemmungsgebiet und im
Gewässerrandstreifen sowie im Wasserschutzgebiet (in Ausweisung) erhöhte Anforderungen.
Hierzu wurde die Planung ergänzend mit der Wasserbehörde des Landkreises erörtert und
hinsichtlich der wasserrechtlichen Anforderungen ergänzt.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, in dem Gebiet für die Zeit nach dem Umzug der REWE-Märke die
planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines „Gesundheitscampus“ zu schaffen.
Gespräche mit Vertretern des Krankenhauses haben bestätigt, dass ein Bedarf an ergänzenden
Angeboten besteht. Im Verfahren war die Art der baulichen Nutzung bislang als „Mischgebiet“
vorgesehen. Damit wurden die Bestimmungen des in der Kölschhäuser Straße gelten
Bebauungsplanes „Auf den Röden“ aufgegriffen. Mischgebiete dienen nach der Definition der
Baunutzungsverordnung dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das
Wohnen nicht wesentlich stören. Das Entwicklungsziel des „Gesundheitscampus“ ist darin
umsetzbar, es sind aber auch andere Entwicklungen denkbar, die nicht mit der
Entwicklungsvorstellung der Gemeinde übereinstimmen.
Es gibt noch keine konkreten Vorhabenplanungen, auf die ein Bebauungsplan abgestellt werden
könnte und die über den Abschluss städtebaulicher Verträge ergänzend fixiert werden könnten, so
dass es geboten erscheint, die Planfestsetzungen stärker auf das städtebauliche Entwicklungsziel
auszurichten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Bauleitplanverfahren aus zwei Gründen im
laufenden Jahr 2026 abgeschlossen sein sollte:
1. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre (auslaufend im Mai 2027) verlangt eine zügige
Weiterverfolgung des Bauleitplanverfahrens.
2. Derzeit befindet sich eine umfassende Baurechtsnovelle im Gesetzgebungsverfahren. Das
neu gefasste Baugesetzbuch soll am 01. Januar 2027 in Kraft treten. Daraus könnten sich
Folgen für im Verfahren befindliche Bauleitpläne ergeben.
Für den Bebauungsplan „Stegwiese empfehlen Verwaltung und Gemeindevorstand eine Anpassung
der Planfestsetzungen, um dem eigentlichen Wunsch nach einer genauer definierten Bebauung
(Stichwort „Gesundheitscampus“) Rechnung zu tragen.
Damit wäre auch die zukünftig zulässige Nutzung der Grundstücke des aktuellen REWE-Marktes
(inkl. Getränkemarkt) klarer definiert.
Es ist zu betonen, dass für die Gebäude und Nutzungen in der genehmigten Form Bestandsschutz
besteht. Größere Veränderungen an den Gebäuden und andere Nutzungen sind hingegen nicht
ohne weiteres zulässig, insbesondere für die Zeit der geltenden Veränderungssperre.
Eine Nachfolgenutzung für diese Liegenschaften muss sich dann an die Festsetzungen des neuen
Bebauungsplanes halten.
Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen und Hinweise sind in die Abwägung einzustellen. Hierzu wird auf die anliegende
Gegenüberstellung der Stellungnahmen mit Anmerkungen zur abwägenden Behandlung der
Anregungen und Hinweise verwiesen. Bereits aus den wasserrechtlichen Anforderungen ergibt sich
die Notwendigkeit für eine inhaltliche Anpassung des Planentwurfs und eine erneute Beteiligung.
Insoweit besteht die Gelegenheit, den Bebauungsplan inhaltlich stärker auf die Entwicklung eines
„Gesundheitscampus“ auszurichten. Hierzu wird die Art der baulichen Nutzung neu als Sondergebiet
ausgewiesen und ein Katalog zulässiger Nutzungen, die auf die Gesundheitsversorgung
ausgerichtet sind, festgesetzt. Wohnungen bleiben zulässig, sie sind in den obersten Geschossen
von Gebäuden anzuordnen.
Der Bebauungsplanentwurf ist erneut in das Internet einzustellen, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, die betroffen sein können, sind erneut zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrkosten in geringem Umfang für die erneute Bearbeitung der Offenlage durch das Büro
KUBUS.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage beigefügten Anmerkungen zu den im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und
Hinweise werden als Stellungnahmen der Gemeinde Ehringshausen beschlossen.
2. Der ergänzte und geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Stegwiese“ wird
gebilligt.
3. Der ergänzte und geänderte Entwurf des Bebauungsplanes ist erneut im Internet zu
veröffentlichen, die Stellungnahmen der berührten Behörden und Träger öffentlicher
Belange sind erneut einzuholen.
Anlage(n):
1. Stegwiese Anlage BG
2. Stegwiese Anlage BP
3. Stegwiese Anlage Abwägung
Beschlussvorlage VL-152/2026 Seite 2 von 2
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