Startseite › Gemeinde Leopoldshöhe › Dokument
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW hier: Bürgerantrag vom 21.02.2026 auf Unterbindung des Durchgangsverkehrs und Herstellung einer Sackgasse in der Straße "Am Moshagen"
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Leopoldshöhe |
| Datum | 2026-10-08 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache 114/2026
Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Ordnung
Datum: 02.09.2026
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW
hier: Bürgerantrag vom 21.02.2026 auf Unterbindung des Durchgangsverkehrs und Herstellung einer
Sackgasse in der Straße "Am Moshagen"
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Straßen, Verkehr und Umwelt 23.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag vom 21.02.2026 auf Unterbindung des Durchgangsverkehrs und Herstellung einer
Sackgasse in der Straße „Am Moshagen“ wird abgelehnt.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Straßen, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 die Verwaltung zunächst
zur Durchführung einer verdeckten Messung in der Straße „Am Moshagen“ beauftragt. Die Messung wurde in
der Zeit vom 12.05. – 19.05.2026 durchgeführt. Die detaillierten Messergebnisse sind anliegend beigefügt.
Als allgemein anerkannt ist maßgeblich für die verkehrliche Bewertung einer Straße der V85-Wert. Dieser liegt
mit 23 km/h zwar oberhalb der bei Schrittgeschwindigkeit innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches
erlaubten 7 – 10 km/h, reiht sich jedoch in die bisherigen Messergebnisse gleichgearteter Straßen in
Leopoldshöhe ein, und kann daher als unauffällig eingestuft werden, zumal auch die Unfallstatistik dort bisher
absolut unauffällig ist.
Die Gesamtzahl der im v. g. Zeitraum gemessenen Fahrzeuge betrug 1.402. Sie liegt damit beispielsweise im
Vergleich zur durchgeführten Messung im Schwalbenweg (reines Wohngebiet im Ortsteil Nienhagen) sogar
um 465 Fahrzeuge darunter. Daher ist davon auszugehen, dass es sich in der Straße „Am Moshagen“
überwiegend auch um Anliegerverkehr des Wohngebietes handelt, als um Durchfahrten zur Umgehung der
Poller im Bereich der Schulstraße.
Lt. Auskunft der Wehrführung wäre eine Abbindung der Straße „Am Moshagen“ mittels einer Pollerlösung für
die Feuerwehr unproblematisch, da diese im Einsatzfall leicht herausgenommen werden könnten. Für die
Müllabfuhr wäre der Aufwand wegen der regelmäßigen Abfuhren entsprechend höher und eine Abbindung
daher nicht wünschenswert.
Des Weiteren würden die Verkehre, die die Straße „Am Moshagen“ zur Umfahrung der Poller in der
Schulstraße nutzen dann durch den Ortskern geleitet, um letztendlich über die Hovedisser Straße in die
Schulstraße zu gelangen.
Im Gesamtergebnis der verkehrlichen Beurteilung besteht aufgrund der durchgeführten Messung sowie der
zuvor geschilderten Sachverhalte aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit zur Unterbindung des
Durchgangsverkehrs und Herstellung einer Sackgasse in der Straße „Am Moshagen“.
- 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ja ☐ nein ☒
Im Haushalt/Wirtschaftsplan veranschlagt ja ☐ nein ☒
Umsatzsteuerpflicht ja ☐ nein ☒
Produktnummer Produktbezeichnung
€ laufend (jährlich)
Ertrag / Einzahlung
€ einmalig
€ laufend (jährlich)
Aufwand / Auszahlung / Investition
€ einmalig
Be- / Entlastung Haushalt / Wirtschaftsplan € wirksam ab:
Bei Belastung: Deckungsvorschlag
Strategische Zielplanung
☒ Der vorstehende Beschlussvorschlag ist mit der strategischen Zielplanung vereinbar.
☐ Der vorstehende Beschlussvorschlag weicht von der strategischen Zielplanung ab. Die
Beschlussfassung wird dennoch empfohlen:
Begründung:
Im Auftrag
Puchert-Blöbaum
Fachbereichsleiter
Anlage(n):
1 Messung Am Moshagen 12.05. – 19.05.2026
Text aus PDF extrahiert