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Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW hier: Bürgerantrag vom 21.02.2026 auf Unterbindung des Durchgangsverkehrs und Herstellung einer Sackgasse in der Straße "Am Moshagen"

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Leopoldshöhe
Datum2026-10-08
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 114/2026 Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Ordnung Datum: 02.09.2026 Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW hier: Bürgerantrag vom 21.02.2026 auf Unterbindung des Durchgangsverkehrs und Herstellung einer Sackgasse in der Straße "Am Moshagen" Beratungsfolge Termin Ausschuss für Straßen, Verkehr und Umwelt 23.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag vom 21.02.2026 auf Unterbindung des Durchgangsverkehrs und Herstellung einer Sackgasse in der Straße „Am Moshagen“ wird abgelehnt. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Straßen, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 die Verwaltung zunächst zur Durchführung einer verdeckten Messung in der Straße „Am Moshagen“ beauftragt. Die Messung wurde in der Zeit vom 12.05. – 19.05.2026 durchgeführt. Die detaillierten Messergebnisse sind anliegend beigefügt. Als allgemein anerkannt ist maßgeblich für die verkehrliche Bewertung einer Straße der V85-Wert. Dieser liegt mit 23 km/h zwar oberhalb der bei Schrittgeschwindigkeit innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches erlaubten 7 – 10 km/h, reiht sich jedoch in die bisherigen Messergebnisse gleichgearteter Straßen in Leopoldshöhe ein, und kann daher als unauffällig eingestuft werden, zumal auch die Unfallstatistik dort bisher absolut unauffällig ist. Die Gesamtzahl der im v. g. Zeitraum gemessenen Fahrzeuge betrug 1.402. Sie liegt damit beispielsweise im Vergleich zur durchgeführten Messung im Schwalbenweg (reines Wohngebiet im Ortsteil Nienhagen) sogar um 465 Fahrzeuge darunter. Daher ist davon auszugehen, dass es sich in der Straße „Am Moshagen“ überwiegend auch um Anliegerverkehr des Wohngebietes handelt, als um Durchfahrten zur Umgehung der Poller im Bereich der Schulstraße. Lt. Auskunft der Wehrführung wäre eine Abbindung der Straße „Am Moshagen“ mittels einer Pollerlösung für die Feuerwehr unproblematisch, da diese im Einsatzfall leicht herausgenommen werden könnten. Für die Müllabfuhr wäre der Aufwand wegen der regelmäßigen Abfuhren entsprechend höher und eine Abbindung daher nicht wünschenswert. Des Weiteren würden die Verkehre, die die Straße „Am Moshagen“ zur Umfahrung der Poller in der Schulstraße nutzen dann durch den Ortskern geleitet, um letztendlich über die Hovedisser Straße in die Schulstraße zu gelangen. Im Gesamtergebnis der verkehrlichen Beurteilung besteht aufgrund der durchgeführten Messung sowie der zuvor geschilderten Sachverhalte aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs und Herstellung einer Sackgasse in der Straße „Am Moshagen“. - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen ja ☐ nein ☒ Im Haushalt/Wirtschaftsplan veranschlagt ja ☐ nein ☒ Umsatzsteuerpflicht ja ☐ nein ☒ Produktnummer Produktbezeichnung € laufend (jährlich) Ertrag / Einzahlung € einmalig € laufend (jährlich) Aufwand / Auszahlung / Investition € einmalig Be- / Entlastung Haushalt / Wirtschaftsplan € wirksam ab: Bei Belastung: Deckungsvorschlag Strategische Zielplanung ☒ Der vorstehende Beschlussvorschlag ist mit der strategischen Zielplanung vereinbar. ☐ Der vorstehende Beschlussvorschlag weicht von der strategischen Zielplanung ab. Die Beschlussfassung wird dennoch empfohlen: Begründung: Im Auftrag Puchert-Blöbaum Fachbereichsleiter Anlage(n): 1 Messung Am Moshagen 12.05. – 19.05.2026

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