Startseite › Gemeinde Hürtgenwald › Dokument
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger durch den Ausschussvorsitzenden
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Hürtgenwald |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
G E M E I N D E
Mitteilungsvorlage
H Ü R T G E N W A L D
Der Bürgermeister Nr.: 83/2026
Abteilung: Abt. 4
Sachbearbeiter: C. Weyrauch
Aktenzeichen: 023.21
Datum: 03.09.2026
Gremium Termin TOP-Nr.
Rechnungsprüfungsausschuss 22.09.2026 öffentlich
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger durch den
Ausschussvorsitzenden
Mitteilung:
Ausschussvorsitzender Powalka verpflichtet die anwesenden sachkundigen und stellvertretenden
sachkundigen Bürger in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott
helfe.“*
Die sachkundigen und stellvertretenden sachkundigen Bürger bekunden durch Erheben von
den Plätzen ihr Einverständnis mit der ihnen vom Ausschussvorsitzenden vorgesprochenen
Verpflichtungsformel. Der Ausschussvorsitzende verpflichtet folgende Bürger per Handschlag:
1. Eckert, Marcel
2. Eidneyer, Günter
3. Smolka, Anja
4. Lenzen, Jonas
*) Die Verpflichtung ist auch ohne religiösen Zusatz möglich.
Sachverhalt:
- Seite 1 von 2 -
Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger
bestellt werden (§ 58 Abs. 2 Gemeindeordnung – GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat
hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 06.11.2025 Gebrauch gemacht.
Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der
Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für
Mitglieder der Ausschüsse.
Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und
Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stv.) sachkundigen Bürger bei ihrem Amtsantritt
einzuführen und in feierlicher Form zu gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten.
Folgende nach der Gemeindeordnung erforderliche Verpflichtungserklärung wird hierfür zugrunde
gelegt:
Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe. *)
*) Die Verpflichtung ist auch ohne religiösen Zusatz möglich.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine
gez. Stephan Cranen
Bürgermeister
- Seite 2 von 2 -
Text aus PDF extrahiert