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Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW hier: Bürgerantrag vom 29.03.2026 auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Schwalbenweg
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Leopoldshöhe |
| Datum | 2026-10-08 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache 113/2026
Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Ordnung
Datum: 02.09.2026
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW
hier: Bürgerantrag vom 29.03.2026 auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Schwalbenweg
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Straßen, Verkehr und Umwelt 23.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag vom 29.03.2026 auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Schwalbenweg wird
abgelehnt.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Straßen, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 die Verwaltung zunächst
zur Durchführung einer verdeckten Messung im Schwalbenweg beauftragt. Die Messung wurde in der Zeit
vom 16.06. – 23.06.26 durchgeführt. Die detaillierten Messergebnisse sind anliegend beigefügt.
Als allgemein anerkannt ist maßgeblich für die verkehrliche Bewertung einer Straße der V85-Wert. Dieser
ist im Schwalbenweg absolut unauffällig, da er mit 27 km/h sogar unter der dort zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h liegt.
Die Gesamtzahl der im v. g. Zeitraum gemessenen Fahrzeuge betrug 1.867. Da das gesamte Wohngebiet
ausschließlich über die Weststraße zu erreichen ist, ist davon auszugehen, dass es sich in dem Bereich fast
ausschließlich um Anwohnerverkehr handelt.
Insgesamt wurden im Messzeitraum dabei 131 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, im Einzelnen
wie folgt:
91 Fahrzeuge zwischen 31 und 35 km/h,
28 Fahrzeuge zwischen 36 und 40 km/h,
4 Fahrzeuge zwischen 41 und 45 km/h,
2 Fahrzeuge zwischen 46 und 50 km/h,
6 Fahrzeuge mit mehr als 50 km/h.
Der prozentuale Anteil der Fahrzeuge mit mehr als 30 km/h betrug 7 % (davon 5 % im
Geschwindigkeitsbereich von 31 bis 35 km/h). Es verbleiben somit 40 Geschwindigkeitsübertretungen, die
ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich gezogen hätten. Das sind lediglich 2 % aller Fahrzeugbewegungen.
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Zudem ist dem Diagramm der zeitlichen Aufschlüsselung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu entnehmen,
dass die festgestellten Spitzenwerte dabei allesamt in den späten Abendstunden sowie nachts gemessen
wurden.
Im Gesamtergebnis der verkehrlichen Beurteilung bleibt aufgrund der durchgeführten Messung
festzuhalten, dass absolut kein erhöhtes Gefährdungspotenzial im Bereich des Schwalbenweges besteht
und daher aus Sicht der Verwaltung auch keine weitergehenden verkehrlichen Maßnahmen dort getroffen
werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ja ☐ nein ☒
Im Haushalt/Wirtschaftsplan veranschlagt ja ☐ nein ☒
Umsatzsteuerpflicht ja ☐ nein ☒
Produktnummer Produktbezeichnung
€ laufend (jährlich)
Ertrag / Einzahlung
€ einmalig
€ laufend (jährlich)
Aufwand / Auszahlung / Investition
€ einmalig
Be- / Entlastung Haushalt / Wirtschaftsplan € wirksam ab:
Bei Belastung: Deckungsvorschlag
Strategische Zielplanung
☒ Der vorstehende Beschlussvorschlag ist mit der strategischen Zielplanung vereinbar.
☐ Der vorstehende Beschlussvorschlag weicht von der strategischen Zielplanung ab. Die
Beschlussfassung wird dennoch empfohlen:
Begründung:
Im Auftrag
Puchert-Blöbaum
Fachbereichsleiter
Anlage(n):
1 Messung Schwalbenweg 16-06 bis 23-06
2 Stellungnahme Antragsteller zum Messergebnis
Text aus PDF extrahiert