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Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW hier: Bürgerantrag vom 29.03.2026 auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Schwalbenweg

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Leopoldshöhe
Datum2026-10-08
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 113/2026 Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Ordnung Datum: 02.09.2026 Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW hier: Bürgerantrag vom 29.03.2026 auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Schwalbenweg Beratungsfolge Termin Ausschuss für Straßen, Verkehr und Umwelt 23.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag vom 29.03.2026 auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Schwalbenweg wird abgelehnt. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Straßen, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 die Verwaltung zunächst zur Durchführung einer verdeckten Messung im Schwalbenweg beauftragt. Die Messung wurde in der Zeit vom 16.06. – 23.06.26 durchgeführt. Die detaillierten Messergebnisse sind anliegend beigefügt. Als allgemein anerkannt ist maßgeblich für die verkehrliche Bewertung einer Straße der V85-Wert. Dieser ist im Schwalbenweg absolut unauffällig, da er mit 27 km/h sogar unter der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h liegt. Die Gesamtzahl der im v. g. Zeitraum gemessenen Fahrzeuge betrug 1.867. Da das gesamte Wohngebiet ausschließlich über die Weststraße zu erreichen ist, ist davon auszugehen, dass es sich in dem Bereich fast ausschließlich um Anwohnerverkehr handelt. Insgesamt wurden im Messzeitraum dabei 131 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, im Einzelnen wie folgt: 91 Fahrzeuge zwischen 31 und 35 km/h, 28 Fahrzeuge zwischen 36 und 40 km/h, 4 Fahrzeuge zwischen 41 und 45 km/h, 2 Fahrzeuge zwischen 46 und 50 km/h, 6 Fahrzeuge mit mehr als 50 km/h. Der prozentuale Anteil der Fahrzeuge mit mehr als 30 km/h betrug 7 % (davon 5 % im Geschwindigkeitsbereich von 31 bis 35 km/h). Es verbleiben somit 40 Geschwindigkeitsübertretungen, die ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich gezogen hätten. Das sind lediglich 2 % aller Fahrzeugbewegungen. - 2 - Zudem ist dem Diagramm der zeitlichen Aufschlüsselung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu entnehmen, dass die festgestellten Spitzenwerte dabei allesamt in den späten Abendstunden sowie nachts gemessen wurden. Im Gesamtergebnis der verkehrlichen Beurteilung bleibt aufgrund der durchgeführten Messung festzuhalten, dass absolut kein erhöhtes Gefährdungspotenzial im Bereich des Schwalbenweges besteht und daher aus Sicht der Verwaltung auch keine weitergehenden verkehrlichen Maßnahmen dort getroffen werden müssen. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen ja ☐ nein ☒ Im Haushalt/Wirtschaftsplan veranschlagt ja ☐ nein ☒ Umsatzsteuerpflicht ja ☐ nein ☒ Produktnummer Produktbezeichnung € laufend (jährlich) Ertrag / Einzahlung € einmalig € laufend (jährlich) Aufwand / Auszahlung / Investition € einmalig Be- / Entlastung Haushalt / Wirtschaftsplan € wirksam ab: Bei Belastung: Deckungsvorschlag Strategische Zielplanung ☒ Der vorstehende Beschlussvorschlag ist mit der strategischen Zielplanung vereinbar. ☐ Der vorstehende Beschlussvorschlag weicht von der strategischen Zielplanung ab. Die Beschlussfassung wird dennoch empfohlen: Begründung: Im Auftrag Puchert-Blöbaum Fachbereichsleiter Anlage(n): 1 Messung Schwalbenweg 16-06 bis 23-06 2 Stellungnahme Antragsteller zum Messergebnis

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