Startseite › Gemeinde Hürtgenwald › Dokument
Beschluss eines Handlungsleitfadens zum Umgang mit den Vorschriften des Bau-Turbos
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Hürtgenwald |
| Datum | 2026-10-08 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
G E M E I N D E
Beschlussvorlage
H Ü R T G E N W A L D
Der Bürgermeister Nr.: 76/2026
Abteilung: Abt. 3/ Bauamt
Sachbearbeiter: Frau Mohr
Aktenzeichen: III 630.00-002/002
Datum: 03.08.2026
Gremium Termin TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung 24.09.2026 öffentlich
und Nachhaltigkeit
Gemeinderat 08.10.2026 öffentlich
Beschluss eines Handlungsleitfadens zum Umgang mit den Vorschriften des Bau-Turbos
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt den als Anlage beigefügten Handlungsleitfaden
zum Umgang mit den Regelungen des Bau-Turbos.
Finanzielle Auswirkungen ? Nein
Mittelbedarf für das aktuelle Haushaltsjahr
Beschreibung Produkt / Kontenart ./.
Haushaltsansatz auf dem Konto
bisher gebundene Mittel des Kontos
Auswirkung auf zukünftige Haushaltsjahre
Ökologische Auswirkungen ? Nein
Sachverhalt:
Mit Mitteilungsvorlage Nr. 50/2026 wurden die politischen Gremien über die durch das Gesetz zur
Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau-Turbo) eingeführten
Änderungen des Baugesetzbuches informiert. Dabei wurden insbesondere die Zielsetzung des
Gesetzgebers, die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen sowie die hieraus resultierenden
Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinden dargestellt.
- Seite 1 von 3 -
Die neuen Regelungen eröffnen den Gemeinden erweiterte Handlungsspielräume bei der Zulassung
von Wohnungsbauvorhaben. Die Anwendung der Vorschriften setzt jedoch jeweils eine
Entscheidung der Gemeinde voraus und erfolgt im Rahmen des ihr gesetzlich eingeräumten
Ermessens.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreis Düren für seine kreisangehörigen Kommunen einen
Handlungsleitfaden erarbeitet (Anlage 1). Dieser wurde im Rahmen einer verwaltungsinternen
Abstimmung an die örtlichen Gegebenheiten sowie die städtebaulichen Zielsetzungen der
Gemeinde Hürtgenwald angepasst (Anlage 2).
Der Handlungsleitfaden legt die Grundsätze für den Umgang mit den Regelungen des Bau-Turbos
fest. Er enthält insbesondere Kriterien für die städtebauliche Beurteilung entsprechender Vorhaben,
definiert Rahmenbedingungen für die Anwendung der gesetzlichen Erleichterungen und regelt die
Zuständigkeiten von Rat und Verwaltung bei der Entscheidung über entsprechende Anträge.
Darüber hinaus werden Verfahrensabläufe sowie Anforderungen an die Antragstellung und die
Durchführung der Verfahren beschrieben. Die Verwaltung wird den erarbeiteten Leitfaden im
Fachausschuss vorstellen.
Mit dem Beschluss des Handlungsleitfadens schafft der Rat eine verbindliche Grundlage für eine
einheitliche, transparente und nachvollziehbare Anwendung der Bau-Turbo-Regelungen in der
Gemeinde Hürtgenwald. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung und Entscheidung im jeweiligen
Einzelfall bleibt hiervon unberührt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Durch den Beschluss des Handlungsleitfadens entstehen der Gemeinde keine unmittelbaren
finanziellen Auswirkungen. Die Bearbeitung entsprechender Anträge erfolgt im Rahmen der
laufenden Verwaltungstätigkeit. Soweit im Zusammenhang mit einzelnen Vorhaben Kosten für
Erschließungs- oder Infrastrukturmaßnahmen entstehen, sind diese im jeweiligen Verfahren
gesondert zu regeln und, soweit rechtlich zulässig, durch städtebauliche Verträge auf den
Vorhabenträger zu übertragen.
zu erwartende Auswirkungen auf die Ökologie:
Der Beschluss des Handlungsleitfadens selbst entfaltet keine unmittelbaren ökologischen
Auswirkungen. Mögliche Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Klima, Boden, Wasser sowie
sonstige Umweltbelange sind weiterhin im Rahmen der Prüfung der jeweiligen Einzelvorhaben unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der fachrechtlichen Anforderungen zu bewerten und in
die Entscheidung einzustellen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Anwendung der Regelungen des Bau-Turbos erfordert eine sachgerechte und nachvollziehbare
Ausübung des gemeindlichen Ermessens. Der vorliegende Handlungsleitfaden schafft hierfür einen
verbindlichen Rahmen, indem er einheitliche Beurteilungsmaßstäbe, Verfahrensabläufe sowie
Zuständigkeiten für die Bearbeitung entsprechender Anträge festlegt. Gleichzeitig bleibt die
gesetzlich vorgesehene Einzelfallentscheidung unberührt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den als Anlage beigefügten Handlungsleitfaden zu beschließen.
gez. Stephan Cranen
Bürgermeister
- Seite 2 von 3 -
- Seite 3 von 3 -
Text aus PDF extrahiert