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1. Änderung des Bebauungsplans 54 S - Mühlenstraße - a.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b.) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB c.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Aldenhoven |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE Nr. 102/2026
09.09.2026
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Marcus Herhut
Fachbereich:
öffentliche Sitzung X
gez. Marcus Herhut
Bürgermeister:
gez. Ralf Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kämmerer:
keine Bedenken
gez. Michael Kölpin
Kosten in € Kostenstelle / Sachkonto bzw. Maßnahme Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Planungs- und Entwicklungsausschuss 24.09.2026
Gemeinderat 08.10.2026
Betreff:
1. Änderung des Bebauungsplans 54 S - Mühlenstraße -
a.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b.) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
c.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a.) Der Planungs- und Entwicklungsausschuss beschließt für den in der beiliegenden Planskizze (Anlage
2 zur Sitzungsvorlage) dargestellten Bereich die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 54 S -
Mühlenstraße - gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
zu b.) Der Planungs- und Entwicklungsausschuss beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungs-
plans 54 S - Mühlenstraße - einschließlich aller notwendigen Planunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Be-
teiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB öffentlich für die Dauer eines Monats auszulegen.
Zu c.) Der Planungs- und Entwicklungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage 3 zur Sit
zungsvorlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschlie-
ßen.
Sachdarstellung:
Mit der E-Mail vom 23. Juli 2026 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) beantragt die Netto Marken-Discount Stif-
tung & Co. KG für die nachfolgend aufgelisteten Flächen in der Ortslage Siersdorf die Aufstellung eines Be-
bauungsplans, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuaufstellung eines großflächigen Nah-
versorgungsstandorts zu schaffen. Der Antrag umfasst die Flurstücke Gemarkung Siersdorf, Flur 4, Flurstücke
194, 195 und 196.
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Die Übernahme der mit dem Bauleitplanverfahren verbundenen Kosten erfolgt durch den Eigentümer der be-
troffenen Grundstücke, Manfred Heise (im städtebaulichen Vertrag daher Vorhabenträger genannt). Zur Re-
gelung der Kostenübernahme wird zwischen der Gemeinde Aldenhoven und dem Grundstückseigentümer ein
städtebaulicher Vertrag geschlossen. Die Kostenübernahme durch den Antragsteller, wie im Anschreiben dar-
gestellt, wird im Innenverhältnis zwischen Antragsteller und Grundstückseigentümer vertraglich vereinbart.
Gegenstand des Vorhabens ist die Sicherung und Stärkung des Nahversorgungsangebotes in Aldenhoven
Siersdorf und die nachhaltige Weiterentwicklung der wohnortnahen Nahversorgung. Dies inkludiert die Schaf-
fung moderner, funktionaler und zukunftsfähiger Einzelhandelsstrukturen sowie den Erhalt und die Sicherung
bestehender Arbeitsplätze.
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Text aus PDF extrahiert