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49. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven - Business Park Alsdorf Aldenhoven - a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Feststellungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Aldenhoven
Datum2026-09-24
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Extrahierter Text

SITZUNGSVORLAGE Nr. 101/2026 09.09.2026 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: II-3 gez. Marcus Herhut Fachbereich: öffentliche Sitzung X gez. Marcus Herhut Bürgermeister: gez. Ralf Claßen nichtöffentliche Sitzung Kämmerer: keine Bedenken gez. Michael Kölpin Kosten in € Kostenstelle / Sachkonto bzw. Maßnahme Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Bemerkungen Planungs- und Entwicklungsausschuss 24.09.2026 Gemeinderat 08.10.2026 Betreff: 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven - Business Park Alsdorf Aldenhoven - a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anre- gungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: zu a.) Der Planungs- und Entwicklungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in den Anla­ gen 1 bis 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor. zu b.) Der Planungs- und Entwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven, die 49. Än- derung des Flächennutzungsplans - Business Park Alsdorf Aldenhoven -, bestehend aus Planzeichnung (An­ lage 5 zur Sitzungsvorlage), Begründung (Anlage 6 zur Sitzungsvorlage), Umweltbericht (Anlage 7 zur Sit­ zungsvorlage), Artenschutzprüfung I (Anlage 8 zur Sitzungsvorlage) und Artenschutzprüfung II (Anlage 9 zur Sitzungsvorlage) zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Änderung des Flächennutzungsplans der höheren Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Sachdarstellung: Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven hat inkl. Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung I, Artenschutzprüfung II, landschaftspflegerischem Fach- beitrag und Abwägungstabellen für die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 04. Mai 2026 bis zum 04. Juni 2026 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven öffentlich ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03. Mai 2026 gebeten, ihre Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Of- fenlage sind in den Anlagen 1 bis 4 zur Sitzungsvorlage beigefügt. 1 Zum Abschluss des Verfahrens ist es notwendig, das bewertete Abwägungsmaterial inkl. der eingegangenen Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen, die 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven nebst Anlagen zu beschließen, der höheren Verwaltungs- behörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen. 2

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