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49. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven - Business Park Alsdorf Aldenhoven - a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Feststellungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Aldenhoven |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE Nr. 101/2026
09.09.2026
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Marcus Herhut
Fachbereich:
öffentliche Sitzung X
gez. Marcus Herhut
Bürgermeister:
gez. Ralf Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kämmerer:
keine Bedenken
gez. Michael Kölpin
Kosten in € Kostenstelle / Sachkonto bzw. Maßnahme Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Planungs- und Entwicklungsausschuss 24.09.2026
Gemeinderat 08.10.2026
Betreff:
49. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven - Business Park Alsdorf Aldenhoven -
a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anre-
gungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem.
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b.) Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
zu a.) Der Planungs- und Entwicklungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in den Anla
gen 1 bis 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen der Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor.
zu b.) Der Planungs- und Entwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven, die 49. Än-
derung des Flächennutzungsplans - Business Park Alsdorf Aldenhoven -, bestehend aus Planzeichnung (An
lage 5 zur Sitzungsvorlage), Begründung (Anlage 6 zur Sitzungsvorlage), Umweltbericht (Anlage 7 zur Sit
zungsvorlage), Artenschutzprüfung I (Anlage 8 zur Sitzungsvorlage) und Artenschutzprüfung II (Anlage 9 zur
Sitzungsvorlage) zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Änderung des Flächennutzungsplans
der höheren Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven hat inkl. Planzeichnung,
Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung I, Artenschutzprüfung II, landschaftspflegerischem Fach-
beitrag und Abwägungstabellen für die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 04. Mai
2026 bis zum 04. Juni 2026 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven öffentlich ausgelegen.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03. Mai 2026
gebeten, ihre Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Of-
fenlage sind in den Anlagen 1 bis 4 zur Sitzungsvorlage beigefügt.
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Zum Abschluss des Verfahrens ist es notwendig, das bewertete Abwägungsmaterial inkl. der eingegangenen
Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen, die 49. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven nebst Anlagen zu beschließen, der höheren Verwaltungs-
behörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen.
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