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50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven - Future Mobility Park - Teilbereich A - Campus Aldenhoven - a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Feststellungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Aldenhoven
Datum2026-09-24
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SITZUNGSVORLAGE Nr. 100/2026 09.09.2026 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: II-3 gez. Marcus Herhut Fachbereich: öffentliche Sitzung X gez. Marcus Herhut Bürgermeister: gez. Ralf Claßen nichtöffentliche Sitzung Kämmerer: keine Bedenken gez. Michael Kölpin Kosten in € Kostenstelle / Sachkonto bzw. Maßnahme Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Bemerkungen Planungs- und Entwicklungsausschuss 24.09.2026 Gemeinderat 08.10.2026 Betreff: 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven - Future Mobility Park - Teilbereich A - Campus Aldenhoven - a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen An- regungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: zu a.) Der Planungs- und Entwicklungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in der An- lage 1 zur Sitzungsvorlage aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen der Träger öf- fentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor. zu b.) Der Planungs- und Entwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven, die 50. Än- derung des Flächennutzungsplans - Future Mobility Park - Teilbereich A - Campus Aldenhoven -, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage), Begründung (Anlage 3 zur Sitzungsvorlage), Umwelt- bericht (Anlage 4 zur Sitzungsvorlage), Artenschutzprüfung I (Anlage 5 zur Sitzungsvorlage) und Arten- schutzprüfung II (Anlage 6 zur Sitzungsvorlage) zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Änderung des Flächennutzungsplans der höheren Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Geneh- migung vorzulegen. Die Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Sachdarstellung: Der Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven hat inkl. Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung I, Artenschutzprüfung II und Abwägungstabelle in der Zeit vom 08. August 2025 bis zum 22. September 2025 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven öffentlich ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schrei- ben vom 08. August 2025 gebeten, ihre Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage sind als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage beigefügt. 1 Zum Abschluss des Verfahrens ist es notwendig, das bewertete Abwägungsmaterial inkl. der eingegangenen Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen, die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven nebst Anlagen zu beschließen, der höheren Verwaltungs- behörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen. 2

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