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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Melmensee"
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Großkrotzenburg |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Großkrotzenburg
Vorlage-Nr: V2026/FB2/035.1
Fachbereich: Bauverwaltung
Fachbereichsleitung: Stenger, Roger
Sachbearbeitung: Stenger, Roger
Erstelldatum: 18.06.2026
Anlage: - Auszug GVE 02.07.2026
- 01 Anlage Aufstellung Melmensee
- V2026/FB2/035.1 A - Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die
Grünen vom 02.07.2026
- V2026/FB2/035.1 B - Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom
02.07.2026
Beratungsfolge:
Gremium TOP Datum Status
Gemeindevorstand 16.06.2026 nichtöffentlich
Umwelt- und Bauausschuss 2 30.06.2026 öffentlich
Gemeindevertretung 8 02.07.2026 öffentlich
Umwelt- und Bauausschuss 5 18.08.2026 öffentlich
Umwelt- und Bauausschuss 6 30.09.2026 öffentlich
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Melmensee"
Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, auf Empfehlung des Gemeindevorstandes der
Gemeinde Großkrotzenburg, gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 5 HGO die
Aufstellung des Bebauungsplans
„Melmensee“
2
Sachverhalt:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelege-
nen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch
einer städtebaulichen Neuordnung für einen noch festzulegenden Gebietscharakter
zugeführt werden.
Der anliegende Lageplan mit festgelegter Abgrenzung des Plangebietes ist Bestand-
teil dieses Aufstellungsbeschlusses.
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 3 (2) BauGB ist durchzuführen.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats
abzugeben.
3. Beteiligung der Behörden
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4
(1) und § 4 (2) BauGB zu beteiligen und zur Äußerung aufzufordern, auch im Hinblick
auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung.
4. Bekanntmachung
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die Öffen-
tlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
Gez.
Bürgermeisterin
Text aus PDF extrahiert