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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Melmensee"

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGroßkrotzenburg
Datum2026-09-30
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Gemeinde Großkrotzenburg Vorlage-Nr: V2026/FB2/035.1 Fachbereich: Bauverwaltung Fachbereichsleitung: Stenger, Roger Sachbearbeitung: Stenger, Roger Erstelldatum: 18.06.2026 Anlage: - Auszug GVE 02.07.2026 - 01 Anlage Aufstellung Melmensee - V2026/FB2/035.1 A - Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 02.07.2026 - V2026/FB2/035.1 B - Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.07.2026 Beratungsfolge: Gremium TOP Datum Status Gemeindevorstand 16.06.2026 nichtöffentlich Umwelt- und Bauausschuss 2 30.06.2026 öffentlich Gemeindevertretung 8 02.07.2026 öffentlich Umwelt- und Bauausschuss 5 18.08.2026 öffentlich Umwelt- und Bauausschuss 6 30.09.2026 öffentlich Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Melmensee" Beschlussvorschlag: 1. Aufstellungsbeschluss Die Gemeindevertretung beschließt, auf Empfehlung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Großkrotzenburg, gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 5 HGO die Aufstellung des Bebauungsplans „Melmensee“ 2 Sachverhalt: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelege- nen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Neuordnung für einen noch festzulegenden Gebietscharakter zugeführt werden. Der anliegende Lageplan mit festgelegter Abgrenzung des Plangebietes ist Bestand- teil dieses Aufstellungsbeschlusses. 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 3 (2) BauGB ist durchzuführen. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben. 3. Beteiligung der Behörden Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) und § 4 (2) BauGB zu beteiligen und zur Äußerung aufzufordern, auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung. 4. Bekanntmachung Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die Öffen- tlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen. Gez. Bürgermeisterin

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