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A2026/FRA/010 - Antrag von elf Gemeindevertretern gemäß § 56 Absatz 1 HGO vom 31.08.2026
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Großkrotzenburg |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Großkrotzenburg
Vorlage-Nr: A2026/FRA/010
Beratungsfolge:
Gremium TOP Datum Status
Gemeindevertretung 1.a 23.09.2026 öffentlich
A2026/FRA/010
- Antrag von elf Gemeindevertretern gemäß § 56 Absatz 1 HGO vom 31.08.2026
Anlage: - A2026/FRA/010 - Antrag von elf Gemeindevertretern gemäß § 56 Absatz
1 HGO vom 31.08.2026
Antrag:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
hiermit beantragen wir gemäß Paragraph 56 Absatz 1 HGO in Verbindung mit
Paragraph 9 Absatz 2 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde
Großkrotzenburg die unverzügliche Einberufung einer Sondersitzung der
Gemeindevertretung.
Zu beratender Gegenstand ist der in der Sitzung der Gemeindevertretung vom
28.8.2026 abgelehnte Dringlichkeitsantrag.
Debatte zum öffentlichen Fehlverhalten des Ersten Beigeordneten Alexander
Noll
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die zuständige
Aufsichtsbehörde aufgrund des ihr vorgelegten Sachverhalts von Amts wegen die
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Ersten Beigeordneten prüft. Die
Gemeindevertretung sieht daher derzeit von einem Antrag nach § 75 HGO ab. Nach
Abschluss der Prüfung bzw. nach entsprechender Rückmeldung der
Aufsichtsbehörde wird die Gemeindevertretung die Angelegenheit erneut beraten,
soweit hierfür Anlass besteht.
2. Die Gemeindevertretung fordert den Ersten Beigeordneten auf, auf die Ausübung
seines Amtes zu verzichten.
2
3. Die Gemeindevertretung verurteilt die in dem Chatforum getätigten Aussagen des
Ersten Beigeordneten, insbesondere die Verwendung der Nazi-Parole "Arbeit macht
frei". Die Gemeindevertretung stellt klar, dass sie von den Vertretern der Gemeinde
erwartet, sich der Propaganda-Sprache des Nationalsozialismus nicht zu bedienen.
Begründung:
Die vor kurzem bekannt gewordenen Aussagen von Alexander Noll in einem
Onlinediskussionsforum haben zu Irritationen und Erschrecken über die Grenze der
Gemeinde hinaus geführt.
Die Antragssteller halten es für inakzeptabel, dass ein Amtsträger sich derartiger
Sprache bedient und dann ohne Konsequenz die Geschäfte der Gemeinde in
Vertretung der Bürgermeisterin führt sowie Großkrotzenburg nach Außen vertritt.
Um eine Gemeinde führen und vertreten zu können, braucht es dringend das nötige
Vertrauen und die Akzeptanz von Mitarbeitern und der Bürgergesellschaft. Dieses
wurde erschüttert.
Die von Herrn Noll versuchte Rechtfertigung hat aus Sicht der Antragssteller die
Angelegenheit weiter zugespitzt, da ein ehrliches Bedauern oder eine Einsicht in die
Verfehlung nicht stattgefunden hat.
Gleichzeitig halten wir es für geboten, dass eine Aussprache zu diesem Sachverhalt
im höchsten Gremium der Gemeinde ohne weiteren Verzug stattfindet, nachdem die
im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags nicht möglich war. Dies nicht zuletzt, damit
die Bürgerinnen und Bürger auch die Positionen der Fraktionen zu dieser Frage
erfahren können und mit dem Betroffenen eine Aussprache stattfinden kann.
Zur Begründung der Eilbedürftigkeit:
Um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden und eine unbelastete Arbeit
schnellstmöglich wieder herzustellen, halten wir es nicht für vertretbar, die nächste
reguläre Sitzung am 29.10.2026 abzuwarten. Daher beantragen wir eine
Sondersitzung, die innerhalb der nächsten 2 Wochen stattfinden soll.
Gez.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung Lucas Bäuml, Michael Bergmann, Thomas
Gaschitz, Thomas Gassen, Sven Junior, Eva-Maria Neeb, Moritz Ruf, Max Schad,
Irene Smak, Sophia Spottke, Ulrich Henkel
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