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A2026/FRA/010 - Antrag von elf Gemeindevertretern gemäß § 56 Absatz 1 HGO vom 31.08.2026

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGroßkrotzenburg
Datum2026-09-23
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Gemeinde Großkrotzenburg Vorlage-Nr: A2026/FRA/010 Beratungsfolge: Gremium TOP Datum Status Gemeindevertretung 1.a 23.09.2026 öffentlich A2026/FRA/010 - Antrag von elf Gemeindevertretern gemäß § 56 Absatz 1 HGO vom 31.08.2026 Anlage: - A2026/FRA/010 - Antrag von elf Gemeindevertretern gemäß § 56 Absatz 1 HGO vom 31.08.2026 Antrag: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, hiermit beantragen wir gemäß Paragraph 56 Absatz 1 HGO in Verbindung mit Paragraph 9 Absatz 2 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg die unverzügliche Einberufung einer Sondersitzung der Gemeindevertretung. Zu beratender Gegenstand ist der in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.8.2026 abgelehnte Dringlichkeitsantrag. Debatte zum öffentlichen Fehlverhalten des Ersten Beigeordneten Alexander Noll Beschlussvorschlag 1. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die zuständige Aufsichtsbehörde aufgrund des ihr vorgelegten Sachverhalts von Amts wegen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Ersten Beigeordneten prüft. Die Gemeindevertretung sieht daher derzeit von einem Antrag nach § 75 HGO ab. Nach Abschluss der Prüfung bzw. nach entsprechender Rückmeldung der Aufsichtsbehörde wird die Gemeindevertretung die Angelegenheit erneut beraten, soweit hierfür Anlass besteht. 2. Die Gemeindevertretung fordert den Ersten Beigeordneten auf, auf die Ausübung seines Amtes zu verzichten. 2 3. Die Gemeindevertretung verurteilt die in dem Chatforum getätigten Aussagen des Ersten Beigeordneten, insbesondere die Verwendung der Nazi-Parole "Arbeit macht frei". Die Gemeindevertretung stellt klar, dass sie von den Vertretern der Gemeinde erwartet, sich der Propaganda-Sprache des Nationalsozialismus nicht zu bedienen. Begründung: Die vor kurzem bekannt gewordenen Aussagen von Alexander Noll in einem Onlinediskussionsforum haben zu Irritationen und Erschrecken über die Grenze der Gemeinde hinaus geführt. Die Antragssteller halten es für inakzeptabel, dass ein Amtsträger sich derartiger Sprache bedient und dann ohne Konsequenz die Geschäfte der Gemeinde in Vertretung der Bürgermeisterin führt sowie Großkrotzenburg nach Außen vertritt. Um eine Gemeinde führen und vertreten zu können, braucht es dringend das nötige Vertrauen und die Akzeptanz von Mitarbeitern und der Bürgergesellschaft. Dieses wurde erschüttert. Die von Herrn Noll versuchte Rechtfertigung hat aus Sicht der Antragssteller die Angelegenheit weiter zugespitzt, da ein ehrliches Bedauern oder eine Einsicht in die Verfehlung nicht stattgefunden hat. Gleichzeitig halten wir es für geboten, dass eine Aussprache zu diesem Sachverhalt im höchsten Gremium der Gemeinde ohne weiteren Verzug stattfindet, nachdem die im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags nicht möglich war. Dies nicht zuletzt, damit die Bürgerinnen und Bürger auch die Positionen der Fraktionen zu dieser Frage erfahren können und mit dem Betroffenen eine Aussprache stattfinden kann. Zur Begründung der Eilbedürftigkeit: Um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden und eine unbelastete Arbeit schnellstmöglich wieder herzustellen, halten wir es nicht für vertretbar, die nächste reguläre Sitzung am 29.10.2026 abzuwarten. Daher beantragen wir eine Sondersitzung, die innerhalb der nächsten 2 Wochen stattfinden soll. Gez. Die Mitglieder der Gemeindevertretung Lucas Bäuml, Michael Bergmann, Thomas Gaschitz, Thomas Gassen, Sven Junior, Eva-Maria Neeb, Moritz Ruf, Max Schad, Irene Smak, Sophia Spottke, Ulrich Henkel

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