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Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den örtlichen Bauvorschriften "S-Bahn-Haltepunkt Sielmingen" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB im Stadtteil Sielmingen - Satzungsbeschluss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeFilderstadt
Datum2026-09-21
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Beschlussvorlage Nr. 0206/2026 Filderstadt, 14. August 2026 Aktenzeichen: 621.41:09/08 Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den örtlichen Bauvorschrif- ten "S-Bahn-Haltepunkt Sielmingen" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB im Stadtteil Sielmingen - Satzungsbeschluss Amt: Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung Sachbearbeitung: Stukelj, Anja; Bareiß, Sarah Beteiligte Ämter: Umweltschutzreferat, Stadtkämmerei, Filderstadtwerke, Ordnungsamt, Baurechts- und Bauverwaltungsamt, Hochbauamt, Tiefbauamt Beratungsfolge: Termin Technischer Ausschuss 21.09.2026 öffentlich Gemeinderat 02.11.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 1) im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplan „S-Bahn-Haltepunkt Sielmingen“ in der Fassung vom 8. März 2023 (zuletzt redaktionell geändert am 13. August 2026) wird nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 8. März 2023 (zuletzt redaktionell geändert am 13. August 2026) werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO jeweils mit ihrer Begründung als Satzung beschlossen (Anlage 3 und 4). Haushaltsrechtliche Auswirkungen: ja X nein Personelle Auswirkungen ja nein X Auswirkungen Integriertes Nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Auswirkungen INSEK X ja, positiv* ja, negativ* nein Wenn ja, negativ: Besteht eine alternative Vorgehensweise ja* nein* *Erläuterung siehe letzte Ziffer der Vorlage Seite 2 Klimacheck durchgeführt: x ja nein Auswertung (kurz) Gesamtergebnis des KlimaChecks: Teilergebnis(se) des KlimaChecks: ++ Starke positive Klimawirkung! Neubau Gebäude (++) Mobilität / Straßenbau (++) Bebauungsplan (B-Plan) (+) Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: Im Bebauungsplan werden grünordnerische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Entwässerung festgesetzt, welche einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten sollen. Außerdem schafft der Bebauungsplan die Voraussetzungen zur Umsetzung der oberirdischen Haltestellenanlage, wel- che wiederum zur Förderung nachhaltiger Mobilität im Zusammenhang mit der Umsetzung des S -Bahn-Haltepunkts in Sielmingen beitragen. Kontierung: Sachkonto Kostenstelle / Investitionsauftrag 44310620 61185010 Kurzzusammenfassung: Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger Öffentlicher Belange und Behörden ist erfolgt. Es sind lediglich redaktionelle Änderungen/Ergänzungen vorgenommen worden. Die Änderungen füh- ren nicht zu einer erneuten Auslage des Bebauungsplanes, sodass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Mit der Vorbereitung des Satzungsbeschlusses wurde gewartet, bis das Änderungs- verfahren der Planfeststellung abgeschlossen wurde. Der Planänderungsbeschluss wurde am 3. August 2026 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen. Mit dem Änderungsverfahren der Plan- feststellung erfolgte u.a. eine Anpassung des planfestgestellten Bereichs der SSB innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Dementsprechend wurde anschließend im Bebauungsplan die Abgrenzung des nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommenen planfestgestellten Be- reichs angepasst, so dass nun keine Unstimmigkeiten zwischen der Planfeststellung und dem Be- bauungsplan „S-Bahn-Haltepunkt Sielmingen“ mehr gegeben sind. Sachverhalt: Anlage 1: Klimacheck Anlage 2: Lageplan vom 9. Juli 2026 Anlage 3: Bebauungsplan mit Textteil vom 8. März 2023 (zuletzt redaktionell geändert am 13. August 2026) Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan mit den Örtlichen Bauvorschriften vom 8. März 2023 (zuletzt redaktionell geändert am 13. August 2026) Anlage 5: Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen wäh- rend der Beteiligung vom 13. August 2026 1. Vorgang Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 23. Mai 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Be- bauungsplan „S-Bahn-Haltepunkt Sielmingen“. Die Auslage und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist erfolgt. Es gingen Stellungnahmen ein, die Abwägungsvorschläge sind der Anlage 1 zu entnehmen. - Aufstellungsbeschluss (VL 0031-a/2022) 23. Mai 2022 Seite 3 - Entwurfs- und Offenlagebeschluss (VL 0011/2023) 8. Mai 2023 - Ortsübliche Bekanntmachung 29. September 2023 - Beteiligung der Öffentlichkeit 9. Oktober 2023 bis 10. November 2023 - Beteiligung der Behörden 6. Oktober 2023 bis 17. November 2023 2. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Filderstadt- Sielmingen und beinhaltet die Flurstücke 543/7, 548/8 und 548/9 sowie in Teilen die Flurstücke 557/1, 543/6, 543/8, 548/1, 548/2, 548/7, 424, 707, 708/1, 750/0 und 750/2. Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von 0,87 ha. In Teilen umfasst dieses die Bahnhofstraße sowie die Straße „Im Köller“. Die genaue Abgrenzung und Lage des Gel- tungsbereiches sind im Lageplan ersichtlich (siehe Anlage 2). 3. Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung Im Zuge der geplanten Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhau- sen auf den Fildern soll in Filderstadt-Sielmingen eine Haltstelle eingerichtet werden. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der oberirdischen Haltestellenanlage geschaffen werden. Ein Planungserfordernis ergibt sich zudem aus der Anpas- sung und Neuherstellung weiterer Verkehrsanlagen im unmittelbaren Umfeld der S-Bahn-Halte- stelle, welche zur Schaffung eines attraktiven Verkehrsknotenpunktes beitragen und so die Nutzung des ÖPNVs begünstigen sollen. Da diese Maßnahmen teilweise Auswirkungen auf angrenzende Privatgrundstücke haben, ist auch hier eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen er- forderlich. Zudem ist Grunderwerb durch die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) sowie durch die Stadt Filderstadt erforderlich. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist unter anderem die Schaffung eines funktionalen und attraktiven Bahnhofsumfelds zur Erhöhung des Nutzerkreises des ÖPNVs. Außerdem können durch den Bebauungsplan die Voraussetzungen geschaffen werden, dass der künftige S-Bahnhaltepunkt im öffentlichen Raum visuell besser wahrnehmbar ist. Der künftige S-Bahn-Halt, für dessen Umset- zung der vorliegende Bebauungsplan die Planungsvoraussetzungen schafft, soll zudem einen Bei- trag zur Verbesserung der Erreichbarkeit und der Standortqualität des Gewerbegebiets und des an- grenzenden Wohngebietes leisten. 4. Zusammenfassung der Beteiligung Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger*innenbeteiligung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 9. Oktober 2023 bis 10. November 2023 statt. Die Unterlagen konnten auf der Homepage der Stadt Filderstadt eingesehen werden. Zusätzlich durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Behörden und sonstige Träger Öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs 2 BauGB an der Planung im Zeitraum vom 6. Oktober 2023 bis 17. November 2023 beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben und von der Verwaltung geprüft (siehe Anlage 1). Wesentliche Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der TöB: - Das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24 – Planfeststellungsbehörde, forderte in sei- ner Stellungnahme vom 15. November 2023 aufgrund der zum Zeitpunkt des Offenlagebe- schluss bestandenen Unstimmigkeiten zwischen Bebauungsplanung und Planfeststellung einen erneuten Offenlagebeschluss zu fassen. Diese Unstimmigkeiten betrafen einen bis dato unvoll- ständigen planfestgestellten Bereich, welcher folglich auch nicht mit den Festsetzungen des Be- bauungsplans in diesem Bereich übereinstimmte: Grundstückzuschnitte, welche ausgelöst durch die Planfeststellung anzupassen sind, z.B. im nördlichen Bereich des geplanten Bahnhofsvorplat- zes (u.a. Zufahrtsbereich Flst. 707 und hieran angrenzende öffentliche Verkehrsflächen), waren noch nicht in die Planfeststellung aufgenommen bzw. diese anzupassenden Seite 4 Grundstücksaufteilungen nicht korrekt dargestellt worden. Es wurde daraufhin ein Änderungsver- fahren der Planfeststellung durchgeführt (Erlass des Planänderungsbeschlusses am 3. August 2026 durch das Regierungspräsidium Stuttgart) und diese damit entsprechend angepasst. Der nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommene planfestgestellte Bereich der SSB wurde da- raufhin im Bebauungsplan angepasst und sowie die Änderung in der Begründung zum Bebau- ungsplan erwähnt, so dass nun keine Widersprüche zwischen Bebauungsplan und Planfeststel- lung mehr bestehen und auf dieser Basis der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Ein er- neuter Offenlagebeschluss ist nicht erforderlich, da es sich bei der Darstellung des planfestge- stellten Bereichs lediglich um eine nachrichtliche Übernahme handelt. Eine Anpassung dieses nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommenen Bereichs berührt nicht die Grundzüge der Planung, weshalb ein erneuter Offenlagebeschluss nicht erforderlich ist. - Die Stuttgarter Straßenbahnen AG und der Verband Region Stuttgart hatten in Ihren Stel- lungnahmen vom 14. Dezember 2023 und 15. November 2023 ebenfalls auf den zuvor ge- schilderten Konflikt zwischen Bebauungsplanung und Planfeststellung hingewiesen und um Be- hebung gebeten. Diesen Stellungnahmen ist mit der erfolgten Änderung der Planfeststellung so- wie der anschließend erfolgten Anpassung des nachrichtlich in den Bebauungsplan übernomme- nen planfestgestellten Bereichs gefolgt worden. - Das Gewerbeaufsichtsamt des Landratsamts Esslingen begrüßte in seiner Stellungnahme vom 13. November 2023 die Erstellung eines Lärmgutachtens in der Zeit zwischen Aufstellungs- und Offenlagebeschluss und die entsprechend den Ergebnissen des Gutachtens im Bebauungs- plan verankerten Lärmschutzmaßnahmen. Die Erstellung eines Lärmgutachtens wurde von der Gewerbeaufsicht gemäß Stellungnahme vom 13. Juli 2022 empfohlen. Wesentliche Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern: Im Rahmen der von der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen wurde u.a. auf die Notwen- digkeit der Schaffung von Stellplätzen im näheren Umfeld des S-Bahn-Haltepunkts sowie auf einen möglichen Konflikt zwischen Fußgänger- und Radverkehr im Bereich des Bahnhofsvorplatzes in An- betracht des geplanten Radschnellwegs hingewiesen. Außerdem wurden u.a. Anregungen zur sinn- vollen Gestaltung des S-Bahn-Haltepunkts, z.B. hinsichtlich der Überdachung und der Beleuchtung, eingebracht. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft, die Abwägungsvor- schläge wurden erarbeitet (siehe Anlage 1). Die Verwaltung empfiehlt, den Satzungsbeschluss zu fassen. 5. Redaktionelle Änderung Es wurden folgende redaktionelle Änderungen an der Planung gegenüber dem Planungsstand zum Zeitpunkt des Offenlagebeschlusses vorgenommen: - Umstrukturierung der Festsetzungen zulässiger, unzulässiger und ausnahmsweise zulässiger Nutzungen (Art der baulichen Nutzung, vgl. Ziffer B 1, Textteil) - Anpassung der Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen hinsichtlich der zulässigen Über- schreitungen der Gebäudehöhe mit Schornsteinen (vgl. Ziffer B 2.3 Textteil) - Anpassung der Festsetzung zur Dachbegrünung dahingehend, dass eine Dachbegrünung aus Gründen der besseren Belichtung im Bereich der Überdachung des Bahnhofsplatz nicht erforder- lich ist (vgl. Ziffer B 14.6, Textteil). - Anpassung der Festsetzung zur Fassadenbegrünung dahingehend, dass eine Fassadenbegrü- nung an den Fassaden der WC-Anlagen, gemäß des vom Gemeinderat am 23.01.2017 (Grund- satzbeschluss) und am 09.12.2019 (Baubeschluss) beschlossenen Entwurfs für die oberirdische Gestaltung des Haltepunkts Sielmingen (Bahnhofsplatz) nicht erforderlich ist (vgl. Ziffer B 14.7, Textteil). - Hinsichtlich der Zulässigkeit von Stellplätzen Aufnahme eines Passus hinsichtlich der Zulässigkeit von Stellplätzen innerhalb der Bauverbotszone gemäß Stellungnahme des Regierungspräsidi- ums Stuttgart, Abt. Mobilität, Verkehr, Straßen vom 31. März 2023. - Anpassung der Festsetzungen zum Umgang mit Niederschlagswasser (z.B. hinsichtlich der ge- drosselten Ableitung; Aufnahme der Festsetzungen zum Grundwasserschutz in die Hinweise) Seite 5 (vgl. Ziffern B 11, Textteil; D 9 Hinweise, Textteil). - Anpassung der Festsetzungen zu den Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmau- ern zur Herstellung des Straßenkörpers (u.a. keine Festsetzung zur Duldung unterirdischer Stütz- bauwerke durch die jeweiligen Grundstückseigentümer*innen (vgl. Ziffer B 15, Textteil). - Ergänzung der Hinweise um weitere Informationen zum Erdmassenausgleich gemäß Stellung- nahme der Unteren Abfallrechtsbehörde des LRA Esslingen vom 13. November 2023 - Herausnahme von Hinweisen bezüglich der in der näheren Umgebung des Bebauungsplans vorhandenen Altlasten / Altlastverdachtsflächen aus dem Textteil gemäß Stellungnahme des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz LRA Esslingen vom 13. November 2023. - Anpassungen der Begründung in den Kapiteln „Übergeordnete Planungen / bestehendes Pla- nungsrecht“ und „Realisierung“, u.a. aufgrund sich geänderter Realisierungszeiträume zur Um- setzung der S-Bahn sowie inzwischen im bestehenden Umfeld neu begonnener / fortgeschritte- ner (z.B. Planfeststellung) bzw. bisher noch nicht erwähnter Planungen - Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans: • Anpassung der Umgrenzung des nachrichtlich übernommenen planfestgestellten Bereichs der SSB gemäß den Anpassungen im Rahmen des Änderungsverfahrens der Planfeststellung (Erlass des Planänderungsbeschlusses am 3. August 2026 durch das Regierungspräsidium Stuttgart) sowie Änderung des Planzeichens für den nachrichtlich übernommenen planfestge- stellten Bereich • Ergänzung von Hausnummern • Anpassung der Darstellung der Nutzungsschablonen i.Z.m. den zulässigen Gebäudehöhen (Anpassung der Nummerierung der Gewerbegebiete „GEe1 - GEe 6“) inkl. Herausnahme des Textverweis zum Textteil bzgl. der GRZ/GFZ aus der Nutzungsschablone „GE“ • Anpassung der Darstellung der Abgrenzung unterschiedlicher Gebäudehöhen (Planzeichen, keine inhaltlichen Änderungen) • Änderung des Planzeichens für die Festsetzung der Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden sowie des Planzeichens für die Festsetzung des Blendschutzwalls-/mauer In Anbetracht der Geringfügigkeit dieser Änderungen und weil die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich. 6. Kosten und Finanzierung Da die Stadt Auslöser des Verfahrens ist, trägt diese die Kosten für das Bebauungsplanverfahren (insbesondere Gutachten). Die Kosten, die für den Grunderwerb und den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen entstehen (z.B. Busbucht, Bushaltestelle, Hochbau) sind keine bebauungsplanbedingten Kosten. Es entstehen Einnahmen für die Stadt, da aufgrund der Erhöhung der Geschossflächenzahl auf Flst. Nr. 548/8 höhere Abwasserbeiträge sowie Wasserversorgungsbeiträge von den Eigentümern zu entrichten sind. 7. Weiteres Verfahren Nach Zustimmung des Gemeinderats zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung kann der Sat- zungsbeschluss für den Bebauungsplan „S-Bahn-Haltepunkt Sielmingen“ gefasst werden. 8. Erläuterung zum Integrierten Nachhaltigen StadtEntwicklungsKonezpt (INSEK) Handlungsfeld 2 - Nahmobilität - Nutzung nicht motorisierter Mobilitätsformen als wichtiger Fokus in der Verkehrsplanung gute Anbindung an den ÖPNV sowie gut ausgebaute Rad- und Fußwegeinfrastruktur innerhalb der einzelnen Stadtteile und zwischen den Stadtteilen für eine bessere Vernetzung. Handlungsfeld 5 - Wirtschaft & Arbeit - Förderung der Ansiedlung von Betrieben und damit des Unternehmensbestands und neuer Wirt- schaftszweige - Filderstadt als attraktiver Wirtschafts- und Wohnstandort Seite 6

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