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Beurteilung der Planung zur Errichtung von einer barrierefreien Toilette am Dorfgemeinschaftshaus in Gerhardsbrunn und Martinshöhe

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeBruchmühlbach-Miesau
Datum2026-09-24
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Verbandsgemeindeverwaltung Beschlussvorlage Bruchmühlbach-Miesau Nummer 0256/2026 Aktz. Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - Techn. Betriebsführung Datum 02.09.2026 Ming, Luke Wiedervorlage Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Inklusionsbeirat 24.09.2026 öffentlich beschließend Beurteilung der Planung zur Errichtung von einer barrierefreien Toilette am Dorfgemeinschaftshaus in Gerhardsbrunn und Martinshöhe Beschlussvorschlag: Der Inklusionsbeirat nimmt die vorgestellten Planungen zur Errichtung bzw. zum Umbau von zwei barrierefreien Toilettenanlagen in Gerhardsbrunn und Martinshöhe zustimmend zur Kenntnis und bestätigt, dass die Planungen aus Sicht des Inklusionsbeirates den Anforderungen an eine barrierefreie und möglichst selbstständige Nutzung entsprechen. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen des Förderprogramms RZN (Regionales Zukunftsprogramm) ist die Errichtung von zwei barrierefreien Toilettenanlagen in den Ortsgemeinden Gerhardsbrunn und Martinshöhe vorgesehen. Ziel der Maßnahmen ist es, die vorhandene Infrastruktur an den jeweiligen Dorfgemeinschaftshäusern barrierefreier zu gestalten und damit eine gleichberechtigte und selbstständigere Nutzung der Toilettenanlage für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt an folgenden Standorten: Dorfgemeinschaftshaus Gerhardsbrunn Das unmittelbar an das Dorfgemeinschaftshaus angrenzende Gebäude, in dem sich früher bereits Toilettenanlagen befanden, wird saniert und entsprechend zu einer barrierefreien Toilettenanlage umgebaut. Dorfgemeinschaftshaus Martinshöhe Hier wird ein vorhandener Raum innerhalb des Dorfgemeinschaftshauses umgebaut und einer neuen Nutzung als barrierefreie Toilette zugeführt. In diesem Zuge wird auch die Zuwegung zum Gebäude barrierefrei gestaltet. Die entsprechende Entwurfsplanungen wurden bereits erarbeitet. Vor der weiteren Umsetzung und im Hinblick auf die Anforderungen des Förderprogramms sollen diese dem Inklusionsbeirat vorgestellt werden. Der Inklusionsbeirat wird gebeten, die vorgelegten Planungen insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit, die praktische Nutzbarkeit und die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zu prüfen und zu beurteilen. Die Rückmeldung und Bestätigung des Inklusionsbeirates soll anschließend in die weitere Projektumsetzung einfließen und als Nachweis dienen, dass die Belange der Inklusion bei der Planung und Ausführung der Maßnahmen angemessen berücksichtigt wurden.

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