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Beurteilung der Planung zur Errichtung von einer barrierefreien Toilette am Dorfgemeinschaftshaus in Gerhardsbrunn und Martinshöhe
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Bruchmühlbach-Miesau |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Beschlussvorlage
Bruchmühlbach-Miesau
Nummer 0256/2026
Aktz.
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -
Techn. Betriebsführung
Datum 02.09.2026
Ming, Luke
Wiedervorlage
Bezug-Nr:
Beratungsfolge Termin Status
Inklusionsbeirat 24.09.2026 öffentlich beschließend
Beurteilung der Planung zur Errichtung von einer barrierefreien Toilette am
Dorfgemeinschaftshaus in Gerhardsbrunn und Martinshöhe
Beschlussvorschlag:
Der Inklusionsbeirat nimmt die vorgestellten Planungen zur Errichtung bzw. zum Umbau von
zwei barrierefreien Toilettenanlagen in Gerhardsbrunn und Martinshöhe zustimmend zur
Kenntnis und bestätigt, dass die Planungen aus Sicht des Inklusionsbeirates den
Anforderungen an eine barrierefreie und möglichst selbstständige Nutzung entsprechen.
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen des Förderprogramms RZN (Regionales Zukunftsprogramm) ist die Errichtung von
zwei barrierefreien Toilettenanlagen in den Ortsgemeinden Gerhardsbrunn und Martinshöhe
vorgesehen.
Ziel der Maßnahmen ist es, die vorhandene Infrastruktur an den jeweiligen
Dorfgemeinschaftshäusern barrierefreier zu gestalten und damit eine gleichberechtigte und
selbstständigere Nutzung der Toilettenanlage für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
Die Umsetzung erfolgt an folgenden Standorten:
Dorfgemeinschaftshaus Gerhardsbrunn
Das unmittelbar an das Dorfgemeinschaftshaus angrenzende Gebäude, in dem sich früher
bereits Toilettenanlagen befanden, wird saniert und entsprechend zu einer barrierefreien
Toilettenanlage umgebaut.
Dorfgemeinschaftshaus Martinshöhe
Hier wird ein vorhandener Raum innerhalb des Dorfgemeinschaftshauses umgebaut und einer
neuen Nutzung als barrierefreie Toilette zugeführt. In diesem Zuge wird auch die Zuwegung
zum Gebäude barrierefrei gestaltet.
Die entsprechende Entwurfsplanungen wurden bereits erarbeitet. Vor der weiteren Umsetzung
und im Hinblick auf die Anforderungen des Förderprogramms sollen diese dem Inklusionsbeirat
vorgestellt werden.
Der Inklusionsbeirat wird gebeten, die vorgelegten Planungen insbesondere im Hinblick auf die
Barrierefreiheit, die praktische Nutzbarkeit und die Belange von Menschen mit
unterschiedlichen Einschränkungen zu prüfen und zu beurteilen.
Die Rückmeldung und Bestätigung des Inklusionsbeirates soll anschließend in die weitere
Projektumsetzung einfließen und als Nachweis dienen, dass die Belange der Inklusion bei der
Planung und Ausführung der Maßnahmen angemessen berücksichtigt wurden.
Text aus PDF extrahiert