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Zweiter Entwurf des NEP Strom 2037/2045 (2025) | Frühzeitige Information über ein mögliches Netzausbauprojekt in der Region (hier: Stadtgebiet Borgentreich)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeBorgentreich
Datum2026-09-22
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ORGELSTADT BO RG E NT RE I CH Borgentreich, 07.09.2026 FB I - NEP Stzrom 2037/2045 K EN NTN ISGAB E 2 0 2 6 / 1 0 6 Gremium: Datum: Status: Haupt- und Finanzausschuss, Organisation und 22.09.2026 öffentlich Bevölkerungsschutz :Mitzeichnung :SB :FBL :Kä : : : Zweiter Entwurf des NEP Strom 2037/2045 (2025) | Frühzeitige Information über ein mögliches Netzausbauprojekt in der Region (hier: Stadtgebiet Borgentreich) Die Ermittlung des Ausbaubedarfs des Stromnetzes auf der Höchstspannungsebene (Über- tragungsnetz) erfolgt in einem strukturierten Prozess, bei dem verschiedene Schritte durch- laufen werden. Im Zentrum steht hierbei der Netzentwicklungsplan Strom, den die vier Über- tragungsnetzbetreiber erarbeiten und der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) konsultiert und anschließend bestätigt wird. Ende März wurde der zweite Entwurf des aktuellen Netzentwicklungsplans an die Bundes- netzagentur übergeben. In diesem zweiten Entwurf wurde der mögliche Bedarf für die fol- gende Maßnahme erstmals ermittelt: P559 Neubau einer Höchstspannungsleitung vom Umspannwerk Würgassen (Nordrhein/Westfalen) bis zum Umspannwerk Twiste- tal (Hessen) in den Szenarien B und C (Inbetriebnahme 2045) Da dieses Vorhaben vermutlich auch durch Orgelstadt Borgentreich verläuft, möchte die Fa. TenneT als Übertragungsnetzbetreiber zum Vorhaben informieren. Der aktuelle Netzentwicklungsplan (NEP) wirft einen Blick auf die Jahre 2037 und 2045 und ermittelt den zusätzlichen Bedarf an Leitungen und Umspannwerken – also wie viel Netz- ausbau notwendig ist, um ein sicheres und stabiles Übertragungsnetz auch zukünftig zu betreiben. Dem Netzentwicklungsplan liegen die folgenden drei Szenarien zugrunde: • Das Szenario A hat den geringsten Stromverbrauch mit höheren Anteilen und Im- porten von Wasserstoff sowie einem Ausbau erneuerbarer Energien unterhalb der gesetzlichen Ziele von EEG sowie WindSeeG. • Das Szenario B unterstellt eine effiziente Systemtransformation mit einem hohem Elektrifizierungsanteil – angelehnt an der Systementwicklungsstrategie sowie ent- lang der gesetzlichen Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien. • Das Szenario C unterstellt den höchsten Elektrifizierungsgrad bei hoher nationaler Souveränität in der Wasserstoffherstellung. Der Ausbau an Wind onshore und Pho- tovoltaik liegt oberhalb der gesetzlichen Ziele für den Ausbau erneuerbarer Ener- gien. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt alle Szenarien gleichberechtigt nebeneinander. Bis Ende 2026 soll die Bundesnetzagentur gemäß Energiewirtschaftsgesetz die Bestäti- gung der Maßnahmen des NEP 2025 aussprechen. Seite 1 von 2 Die zur Konsultation zugehörigen Dokumente sind auf den Internetseiten der Bundesnetz- agentur veröffentlicht Die betroffenen Behörden sowie die interessierte Öffentlichkeit hatten die Möglichkeit, sich bis zum 24. August 2026 zu beteiligen und Stellung zu nehmen. Unter dem folgenden Link finden sind alle notwendigen Informationen und Dokumente: Bundes- netzagentur - Netzentwicklungsplan Strom (https://www.bundesnetzagentur.de/1018126). In der Sitzung wird Herr Dr. Marco Bräuer, Referent für Bürgerbeteiligung der Firma TenneT, das Projekt vorstellen. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen von Herrn Dr. Marco Bräuner, Referent für Bürgerbeteiligung der Firma TenneT, zum zweiten Entwurf des NEP Strom 2037/2045 mit den möglichen Auswirkungen des Netzausbauprojektes in der Region (hier: Stadtgebiet Borgentreich) werden zur Kennt- nis genommen. Nicolas Aisch Seite 2 von 2

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