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Beschluss über die Übertragung der Entscheidung zur Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAmt Niepars
Datum2026-09-23
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Dokument

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Amt Niepars Gemeinde Lüssow Beschlussvorlage Drucksache: 24-29/50/234 Datum: 27.07.2026 Beschlussnummer: Sachgebiet: Bauamt Verfasser/in: Laurent Broschatt Mitwirkendes Sachgebiet: Beratungsfolge Termin öffentlich / nicht öffentlich Gemeindevertretung der Gemeinde Lüssow 02.09.2026 öffentlich Gemeindevertretung der Gemeinde Lüssow 23.09.2026 öffentlich Beratungsgegenstand: Beschluss über die Übertragung der Entscheidung zur Beteiligung der Nachbargemein- den nach § 2 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüssow beschließt die Übertragung der Ent- scheidung zur Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB auf folgende Gemeindevertreter: 1. _________________________________________________ 2. _________________________________________________ 3. _________________________________________________ Finanzielle Auswirkungen: keine haushaltsmäßige Berührung eine haushaltsmäßige Berührung Begründung: Nach § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Aus diesem Grund werden Gemeinden im Rahmen von Bauleitplanver- fahren benachbarter Gemeinden beteiligt und erhalten Gelegenheit, sich zu den Pla- nungen zu äußern, sofern ihre städtebaulichen Belange berührt sein könnten. Ziel dieser Vorschrift ist es, mögliche Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und die Planungen benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. In der überwiegenden Zahl der Beteiligungsverfahren wird seitens der Gemeinde festgestellt, dass die vorgelegten Planungen keine Auswirkungen auf ihre städtebaulichen Belange ha- ben und daher keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden. Die hierfür bislang erforderliche Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung führt regelmäßig zu 2 zusätzlichem Verwaltungsaufwand und verlängert die Tagesordnungen der Sitzungen, ohne dass hierdurch ein inhaltlicher Mehrwert entsteht. Durch die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf die von der Gemeindevertretung be- nannten Personen können Beteiligungsverfahren künftig effizienter bearbeitet werden. Dadurch werden die Sitzungen der Gemeindevertretung entlastet und die Tagesordnungen verkürzt. Gleichzeitig können die im Bauleitplanverfahren vorgegebenen Fristen zuverlässig eingehalten werden, sodass Eilentscheidungen oder nachträgliche Beschlussfassungen auf- grund kurzer Beteiligungsfristen vermieden werden. Künftig werden die Beteiligungsunterlagen der Nachbargemeinden unmittelbar nach ihrem Eingang durch die Verwaltung an die von der Gemeindevertretung benannten Personen wei- tergeleitet. Diese erhalten die Möglichkeit, innerhalb von 10 Kalendertagen mitzuteilen, ob städtebauliche Belange der Gemeinde berührt sind oder Anregungen bzw. Bedenken vorge- bracht werden sollen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder werden keine Betroffenheiten festgestellt, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsverfah- ren verzichtet. Sollte im Einzelfall erkennbar sein, dass die Planungen Auswirkungen auf die städtebauli- chen Belange der Gemeinde haben oder grundsätzliche Fragen berühren, bleibt eine Befas- sung der Gemeindevertretung hiervon unberührt. Die Anzahl der zu benennenden Personen kann von der Gemeindevertretung nach ihren Bedürfnissen und organisatorischen Erfordernissen frei festgelegt werden. f. d. R. Broschatt Abstimmungsergebnis: Tatsächliche Anzahl der Mitglieder der GV: davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltungen: Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ist/sind ausgeschlossen:

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