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Beschluss über die Übertragung der Entscheidung zur Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Niepars |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Niepars
Gemeinde Lüssow
Beschlussvorlage Drucksache: 24-29/50/234
Datum: 27.07.2026
Beschlussnummer:
Sachgebiet: Bauamt
Verfasser/in: Laurent Broschatt
Mitwirkendes Sachgebiet:
Beratungsfolge Termin öffentlich / nicht öffentlich
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüssow 02.09.2026 öffentlich
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüssow 23.09.2026 öffentlich
Beratungsgegenstand:
Beschluss über die Übertragung der Entscheidung zur Beteiligung der Nachbargemein-
den nach § 2 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüssow beschließt die Übertragung der Ent-
scheidung zur Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB auf folgende
Gemeindevertreter:
1. _________________________________________________
2. _________________________________________________
3. _________________________________________________
Finanzielle Auswirkungen: keine haushaltsmäßige Berührung
eine haushaltsmäßige Berührung
Begründung:
Nach § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander
abzustimmen. Aus diesem Grund werden Gemeinden im Rahmen von Bauleitplanver-
fahren benachbarter Gemeinden beteiligt und erhalten Gelegenheit, sich zu den Pla-
nungen zu äußern, sofern ihre städtebaulichen Belange berührt sein könnten. Ziel dieser
Vorschrift ist es, mögliche Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und die Planungen
benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.
In der überwiegenden Zahl der Beteiligungsverfahren wird seitens der Gemeinde festgestellt,
dass die vorgelegten Planungen keine Auswirkungen auf ihre städtebaulichen Belange ha-
ben und daher keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden. Die hierfür bislang
erforderliche Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung führt regelmäßig zu
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zusätzlichem Verwaltungsaufwand und verlängert die Tagesordnungen der Sitzungen, ohne
dass hierdurch ein inhaltlicher Mehrwert entsteht.
Durch die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf die von der Gemeindevertretung be-
nannten Personen können Beteiligungsverfahren künftig effizienter bearbeitet werden.
Dadurch werden die Sitzungen der Gemeindevertretung entlastet und die Tagesordnungen
verkürzt. Gleichzeitig können die im Bauleitplanverfahren vorgegebenen Fristen zuverlässig
eingehalten werden, sodass Eilentscheidungen oder nachträgliche Beschlussfassungen auf-
grund kurzer Beteiligungsfristen vermieden werden.
Künftig werden die Beteiligungsunterlagen der Nachbargemeinden unmittelbar nach ihrem
Eingang durch die Verwaltung an die von der Gemeindevertretung benannten Personen wei-
tergeleitet. Diese erhalten die Möglichkeit, innerhalb von 10 Kalendertagen mitzuteilen, ob
städtebauliche Belange der Gemeinde berührt sind oder Anregungen bzw. Bedenken vorge-
bracht werden sollen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder werden keine
Betroffenheiten festgestellt, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsverfah-
ren verzichtet.
Sollte im Einzelfall erkennbar sein, dass die Planungen Auswirkungen auf die städtebauli-
chen Belange der Gemeinde haben oder grundsätzliche Fragen berühren, bleibt eine Befas-
sung der Gemeindevertretung hiervon unberührt.
Die Anzahl der zu benennenden Personen kann von der Gemeindevertretung nach
ihren Bedürfnissen und organisatorischen Erfordernissen frei festgelegt werden.
f. d. R.
Broschatt
Abstimmungsergebnis:
Tatsächliche Anzahl der Mitglieder der GV:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24
Kommunalverfassung M-V ist/sind ausgeschlossen:
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