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Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Lüssow für das Haushaltsjahr 2023
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Niepars |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Niepars
Gemeindevertretung Lüssow
Beschlussvorlage Drucksache: 24-29/50/226
Datum: 17.07.2026
Beschlussnummer:
Sachgebiet: Finanzen
Verfasser/in: Ines Gladrow
Mitwirkendes Sachgebiet:
Beratungsfolge Termin öffentlich / nicht öffentlich
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüssow 02.09.2026 öffentlich
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüssow 23.09.2026 öffentlich
Beratungsgegenstand:
Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Lüssow für das Haushaltsjahr 2023
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lüssow beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr
2023 die Entlastung zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen: keine haushaltsmäßige Berührung
eine haushaltsmäßige Berührung
Begründung:
Gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die
Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr.
f. d. R.
Gladrow
Anlagen:
1. 50 Niederschrift 2023
Abstimmungsergebnis:
Tatsächliche Anzahl der Mitglieder GV:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Herr Kamphues
Kommunalverfassung M-V ist/sind ausgeschlossen:
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