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Sachstand zum Prüfauftrag der Verwaltung zur Einführung und Nutzung der BIM-Methode und zur Kostenentwicklung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-09-24
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Vorlage Nr.: 363/2026 Aktenzeichen: III / 26 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X 24.09.2026 Betreff Sachstand zum Prüfauftrag der Verwaltung zur Einführung und Nutzung der BIM-Methode und zur Kostenent- wicklung V eranlasser/in / Antragsteller/in 26 Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: € (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre . € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorlage Nr.: 363/2026 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand und zur Kos- tenentwicklung zum Prüfauftrag der Einführung und Nutzung der BIM-Methode zur Kenntnis. Erläuterungen In der Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 16.12.2025 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Voraus- setzungen und personellen Ressourcen für die Einführung und die Nutzung der BIM-Methode notwendig sind. Dafür wurden im Haushaltsjahr 2026 für möglicherweise notwendige Beratungsleistungen 20.000 € bereit gestellt. Für das Haushaltsjahr 2027 wurden Mittel in Höhe von 100.000 € zur Implementierung eingestellt. Gemäß dem vorgenannten Beschluss hat die Verwaltung in einem ersten Schritt Angebote für die entsprechenden Bera- tungsleistungen bei verschiedenen Firmen/ Institutionen (u.a. Initiative „BIMwerker“, PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH) eingeholt. Dabei zeigte sich im Vergleich zur Initiative „BIMwerker“ die von PD angebotene Beratungsleistung zur Einführung der BIM-Methode als zielgerichteter und spezifischer auf die Stadtverwaltung Pulheim zugeschnitten. Im Fokus der PD-Beratungsleistungen stehen dabei folgende Zielsetzungen: ▪ Herbeiführen eines gemeinsamen Verständnisses bezüglich der Anwendung der BIM-Methode und Ableiten ei- nes BIM-Zielbildes als Referenz für die Positionsfeststellung ▪ Analyse der Ist-Situation innerhalb der Verwaltung der Stadt Pulheim hinsichtlich vorhandener Standards, Pro- zesse und Richtlinien, Anwendungserfahrung, Technologien und Organisationsstrukturen unter Berücksichtigung der gemeinsam erarbeiteten BIM-Zielsetzung. Die Beratungsleistung durch PD erfolgt in zwei Phasen, wobei zunächst in der durch die Stadt Pulheim aufgestellten Projektgruppe (bestehend aus Vertreter*Innen der relevanten Ämter) ein einheitliches Verständnis der BIM-Methode her- beigeführt und eine gemeinsame BIM-Vision entwickelt werden soll (Phase 1 Zielbilddefinition geplant bis Dezember 2026). In der 2. Phase wird darauf aufbauend und unter Berücksichtigung der angestrebten BIM-Zielsetzung die Ist-Si- tuation erhoben sowie die erforderlichen Handlungsbedarfe zur Implementierung festgestellt. Der Abschluss der Phase 2 ist für April 2027 geplant. Die Beauftragungssumme gemäß Beratungsvereinbarung für die Phase 1 und 2 beläuft sich jedoch auf 71.400 € (brutto) (Phase 1: 19.706,40 € brutto und Phase 2: 51.693,60 € brutto) und überschreitet damit die für die Beratungsleistung ein- gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € bzw. kann nur die Phase 1 mit den bereit gestellten Mitteln in 2026 fi- nanziert werden. Jedoch besteht erst nach Abschluss der Phase 2 ein transparentes Bild welche Voraussetzungen und personellen Ressourcen für die Einführung und die Nutzung der BIM-Methode notwendig sind, aufgrund des Abgleichs von Soll-Anforderungen mit dem Ist-Zustand und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarfen zur zielführenden Einführung der BIM-Methode in der Stadt Pulheim. Die erforderlichen Beratungsleistungen der Phase 2 in Höhe von 51.693,60 € können über die für die Implementierung eingestellten Mittel für das Jahr 2027 gedeckt werden, da der Gesamtbetrag der eingestellten Mittel für den Doppelhaus- halt 2026/2027 in Höhe von 120.000 € für die Erfüllung des Prüfauftrags auskömmlich ist.

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