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Neubau Bürgerhaus hier: Beschaffungsvariante
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Amt für zentrale Gebäudebewirtschaftung
AZ: 043.111
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
10.09.2026 155/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen 17.09.2026
Stadtverordnetenversammlung 23.09.2026
Betreff:
Neubau Bürgerhaus
hier: Beschaffungsvariante
Beschlussvorschlag:
1. Die Informationen des Büros DKC zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der für den geplan-
ten Neubau des Bürgerhauses infrage kommenden Beschaffungsvarianten, sowie die
Informationen der Verwaltung zur vergaberechtlichen Bewertung des Ergebnisses der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden zur Kenntnis genommen.
2. Ab Leistungsphase 4 ist die Planung und Errichtung des Bürgerhauses in der Beschaf-
fungsvariante 4 als ÖPP-Inhabermodell durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen favo-
risierten Beschaffungsvariante mit dem Fördergeber hinsichtlich ihrer förderunschädli-
chen Anwendbarkeit verbindlich abzustimmen.
4. Der Beschluss unterliegt dem Vorbehalt, dass die vertiefte rechtliche Prüfung und för-
derrechtliche Abstimmung dieser Beschaffungsvariante die bedenkenlose Anwendung
bestätigt.
Sachverhaltsdarstellung
Zusammenfassung:
Aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und rechtlichen Bewertung wird die Beschaf-
fungsvariante eines ÖPP-Inhabermodells vorbehaltlich einer positiven förderrechtlichen Be-
wertung für die Planung und Errichtung des Bürgerhauses empfohlen.
Bisherige Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Betreff Drucksachen-Nr.
Ausschuss Umwelt, 23.04.2026 Variantenentscheidung 54/2026
Planen, Bauen zum Bürgerhaus
. . .
Drucksachen-Nr. 155/2026 Seite 2
Stadtverordneten- 29.04.2026
versammlung
Ziel/Problem:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2026 wurde die Verwaltung
beauftragt, die infrage kommenden Beschaffungsvarianten zur Umsetzung des Projektes
„Neubau Bürgerhaus“ hinsichtlich Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umsetzungssi-
cherheit prüfen und zur Entscheidung vorzulegen.
Mit dem Wirtschaftlichkeitsvergleich möglicher Beschaffungsvarianten wurde das Büro
DKC, Köln beauftragt.
Das Büro hat in seiner Ausarbeitung folgende Varianten bewertet:
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgte unter Verwendung des Kommunalen Rechen-
models des Landes Nordrhein-Westfalen aus 2024 das derzeit als aktuellstes Rechenmo-
dell gilt. Dabei wurden für jede Variante Investitions- und Folgekosten (Lebenszyklusbe-
trachtung) über einen Zeitraum von 30 Jahren betrachtet.
Im Ergebnis führte dieses Vorgehen zu folgendem Beurteilungsergebnis zur Wirtschaftlich-
keit der einzelnen Varianten:
. . .
Drucksachen-Nr. 155/2026 Seite 3
Das Büro DKC wird in der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Planen, Bauen am 17.09.2026
sein Vorgehen und seine abschließende Empfehlung auf Grundlage der als Anlage beige-
fügten Ergebnispräsentation im Detail erläutern.
Die rechtliche Bewertung der wirtschaftlichsten Beschaffungsvarianten wurde durch das
Rechtsanwaltsbüro BEMK Rechtsanwälte, Herrn RA Dirk Kronsbein, aus Bielefeld vorge-
nommen. Die vorläufige grundsätzliche vergaberechtliche Betrachtung führte zu der Ein-
schätzung, dass unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung des Büros DKC vom 02. September 2026 die Gesamtvergabe von mindestens Pla-
nungs- und Bauleistungen vergaberechtlich zulässig ist. Das Vergabeverfahren kann als
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der VOB/A EU durchge-
führt werden.
Allerdings empfiehlt das Büro BEMK, nach Festlegung der konkreten Beschaffungsvariante
durch die Stadtverordnetenversammlung für eine abschließende die vergaberechtliche Zu-
lässigkeit der Gesamtvergabe noch einmal konkretisierend auf Grundlage der dann festste-
henden Rahmenbedingungen zu prüfen.
Die vergaberechtliche Bewertung des Büros BEMK ist der Vorlage ebenfalls als Anlage bei-
gefügt.
Aus Sicht der Verwaltung besteht darüber hinaus dann noch die Notwendigkeit einer finalen
Abstimmung der Beschaffungsvariante mit der für die Städtebauförderung zuständigen Be-
willigungsbehörde, da zwischenzeitliche Gespräche ergeben haben, dass Fördermöglich-
keiten aus der Städtebauförderung in ursprünglichem Umfang ggf. weiterhin bestehen.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit des Ausschusses Umwelt, Planen, Bauen ergibt sich aus § 5 Abs. 2 lit. B
der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe in der zurzeit geltenden Fassung. Die Zu-
ständigkeit der Stadtverordnetenversammlung resultiert aus § 1 Abs. 2 lit. a der Zuständig-
keitsordnung in der zurzeit geltenden Fassung.
Folgen:
. . .
Drucksachen-Nr. 155/2026 Seite 4
Mit den derzeitigen Architekten und Fachplanern bestehen aktuell Vertragsverhältnisse als
Stufenverträge, die in der derzeitigen Leistungsstufe 1 über die Leistungsphase 4 hinaus-
gehen. Eine vorzeitige Kündigung der bestehenden Vertragsverhältnisse ist grundsätzlich
möglich. Der Planer kann dann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber insbe-
sondere ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb (z. B. durch andere Aufträge)
anrechnen lassen. Die für einzelne Beschaffungsvarianten ausgewiesenen wirtschaftlichen
Vorteile würden dadurch nicht wesentlich aufgezehrt.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
s. Erläuterungen unten
Haushaltsposi-
Nr. Bezeichnung
tion
Produkt - -
Konto -
Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029
Aufwand
Ertrag
Investitions-
2026 2027 2028 2029
maßnahmen
Auszahlung
Einzahlung
Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung
Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag
ja bei Produkt
teilweise bei Produkt
nein
Erläuterungen:
Die finanziellen Auswirkungen durch die Variantenentscheidung wird das Büro DKC in der
Sitzung des Ausschusses Umwelt, Planen, Bauen am 17.09.2026 erläutern. Die konkrete
Darstellung der finanziellen Auswirkungen durch den Neubau des Bürgerhauses erfolgt mit
dem im Dezembersitzungsblock geplanten Baubeschluss.
. . .
Drucksachen-Nr. 155/2026 Seite 5
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