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Sanierung von Ingenieurbauwerken – Brücke über die BAB 553 (E37)
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Brühl |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr.
66 Hörl 03.09.2026 318/2026
Betreff
Sanierung von Ingenieurbauwerken – Brücke über die BAB 553 (E37)
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz
Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein
Mittel stehen zur Verfügung
X Mittel stehen nicht zur Verfügung bei Kst. 54010025 SK 5211050 /Kst. 54011229
SK 7852000 (950500), sind aber im Doppelhaushalt 26/27 vorgesehen
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin Abt. 20/1
Dr. Prokop / Ritter Müller, A. Jülich Müller, D.
Plep Müller, R. / Herwig
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz beschließt die Sanierung der Brücke
E37 mittels der Variante 2.
Erläuterungen:
Sachverhalt:
Brückendaten:
Typ: Betonbalkenbrücke
Baujahr: 1973
Ort: Nordöstlich von Schwadorf über die BAB 553
Länge: 52m
Breite: 6m
Gemäß DIN 1076 müssen Ingenieurbauwerke (öffentliche Brücken, Stützmauern) in einem
festen Zyklus geprüft und hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und
Dauerhaftigkeit bewertet werden.
Drucksache 318/2026 Seite - 2 –
Bei der Brücke „Feldweg über die BAB 553“ (E37) ergab die letzte Hauptprüfung (November
2025) Beeinträchtigungen hinsichtlich Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Die
Verkehrssicherheit ist nicht mehr voll gegeben und die Schäden beeinträchtigen die
Dauerhaftigkeit der Anlage, Schadensausbreitungen sowie Folgeschäden können nicht
ausgeschlossen werden.
Schadensbilder:
Sanierungsvorschläge:
Das Ingenieurbüro Doser Kempen Krause hat die Sanierungsleistungen geplant und in zwei
Varianten dargelegt.
Variante 1: Betoninstandsetzung, Fugenerneuerungen, Erneuerung Fahrbahn
Variante 2: Betoninstandsetzung, Fugenerneuerungen
Die Betoninstandsetzung stellt dabei die dringendste Sanierung dar, die schlechteste
Zustandsnote aus der Hauptprüfung ist eine 3 (von 4), eine Schadensbeseitigung ist daher
gem. DIN 1076 kurzfristig erforderlich. Die Erneuerung diverser Fugen erhöht die
Dauerhaftigkeit sehr stark und ist nur ein kleiner Kostenfaktor.
Eine Erneuerung der Fahrbahn über der Brücke wird empfohlen. Diese Schäden
beeinträchtigen jedoch weder Standsicherheit noch Verkehrssicherheit. Die Dauerhaftigkeit
des Bauwerks wird allerdings herabgesetzt, da Folgeschäden und eine Verschlechterung
des Schadensbilds nicht ausgeschlossen werden können. Die schlechteste Zustandsnote
aufgrund Fahrbahnschäden ist eine 2 (von 4).
Es handelt sich bei der Brücke E37 um eine Überführung eines Wirtschaftsweges über eine
Autobahn mit ausschließlichem Fuß-, Fahrrad- und landwirtschaftlichem Verkehr. Daher
wird seitens der Verwaltung Variante 2 empfohlen.
Eine kurzfristige Ausführung wird angestrebt. Eine detaillierte Abstimmung mit dem
Autobahnbetreiber bzgl. Sperrungsmodalitäten stehen allerdings noch aus.
Drucksache 318/2026 Seite - 3 –
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros v. 17.08.2025 hat die voraussichtlichen
Baukosten wie folgt ermittelt:
Variante 1 (komplette Sanierung):
konsumtiv: 20.000 € brutto
investiv: 218.000 € brutto
Variante 2 (ohne Fahrbahnsanierung):
konsumtiv: 20.000 € brutto
investiv: 135.000 € brutto
Auf der Kostenstelle für konsumtive Leistungen (54010025, SK 5211050) sind 50.000 € pro
Jahr im Doppelhaushalt 26/27 vorgesehen.
Auf der Kostenstelle für investive Leistungen (54011229, SK 7852000 (950500)) sind
250.000 € pro Jahr im Doppelhaushalt 26/27 vorgesehen.
Die zwingende Notwendigkeit der Brückensanierung gemäß § 82 GO NRW ergibt sich aus
den im Rahmen der nach DIN 1076 durchgeführten Hauptprüfung festgestellten Schäden.
Aufgrund des ermittelten Schadensumfangs ist eine kurzfristige Instandsetzung erforderlich,
um die Verkehrssicherheit weiterhin uneingeschränkt sicherzustellen.
Die Anlage wird aus Gründen der Ressourcenschonung nicht in Papierform zur Verfügung
gestellt. Alle Anlagen sind digital im Ratsinformationssystem abrufbar.
Anlage(n):
(1) Lageplan_E37
Text aus PDF extrahiert