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Erschließung Bebauungsplan 11.12 „Südlich Dresdener Straße / Nördlich Königsberger Straße", Entwurfsplanung Kanal- und Straßenbau

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TypNotiz
GemeindeStadt Brühl
Datum2026-09-24
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 66 Müller 02.09.2026 310/2026 Betreff Erschließung Bebauungsplan 11.12 „Südlich Dresdener Straße / Nördlich Königsberger Straße", Entwurfsplanung Kanal- und Straßenbau Beratungsfolge Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin Dr. Prokop / Ritter Müller, A. Plep Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz beschließt die bauliche Ausführung der abwasser- und straßenbautechnischen Anlagen für die Erschließungsmaßnahme Bebauungsplan 11.12, „Südlich Dresdener Straße / Nördlich Königsberger Straße" durch die Erschließungsträgerin. Erläuterungen: Die Erschließungsmaßnahme liegt im Stadtteil Vochem zwischen der Leipziger Straße und einem Verbindungsweg zwischen der Königsberger Straße und der Dresdener Straße. Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans 11.12 „Südlich Dresdener Straße / Nördlich Königsberger Straße" erfolgte über die Vorlage 213/2026 in der Ratssitzung am 13.07.2026. Verkehrliche Erschließung: Im Rahmen des Bebauungsplans 11.12 wird durch die Erschließungsträgerin die Wegeverbindung von der Leipziger Straße bis zum Verbindungsweg zwischen der Königsberger Straße und der Dresdener Straße umfassend umgestaltet. Die Umgestaltung beinhaltet folgende Punkte: Gegenwärtiger Zustand: Die Wegeverbindung ist mit einer 3,00 m breiten Asphaltdecke befestigt und beleuchtet. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in einen Regenwasserkanal. Zukünftiger Zustand: Aufgrund der neu geplanten Anbauten muss die Wegeverbindung um ca. 4,00 – 5,00 m in nördliche Richtung verschoben werden. Die Anschlusspunkte an der Leipziger Straße und am Verbindungsweg bleiben erhalten. Unter Berücksichtigung der neuen Eingangshöhen der Anbauten wird die Ausbaustrecke entsprechend in der Höhenlage angepasst. Der Drucksache 310/2026 Seite - 2 – Ausbau des Fuß- und Radweges ist auf den ca. 140,00 m Länge in Pflasterbauweise vorgesehen. Der Aufbau ist dabei so gewählt, dass dieser auch das Befahren durch schwere Fahrzeuge (z.B. Müllabfuhr) gewährleistet. Das Verschwenken der Wegeverbindung in Lage und Höhe führt dazu, dass die vorhandene Straßenabläufe und die Straßenbeleuchtung erneuert werden müssen. Die Gehwegoberfläche erhält eine einseitige Querneigung mit einem Gefälle von 2,5%. Abwassertechnische Erschließung: Gegenwärtiger Zustand: In der Wegeverbindung befindet sich derzeit ein Regenwasserkanal DN 300 aus Beton. Dieser dient lediglich der Entwässerung der Verkehrsfläche. Zukünftiger Zustand: Die Neutrassierung der Verkehrsfläche bedingt die Erneuerung der vorhandenen Kanalisation. Der vorhandene Regenwasserkanal wird entfernt und ein neuer Mischwasserkanal DN 250 in der neuen Trasse verlegt. Dieser Mischwasserkanal wird zukünftig die Straßenentwässerung und die Schmutzwasseranschlüsse der Anbauten ableiten. Alle abwassertechnischen, öffentlichen Anlagen (Hauptkanäle, Grundstücksanschlussleitungen und Straßeneinläufe mit Ableitungen) werden im Material Polypropylen PP, verschweißt hergestellt. Versorger: Im Zuge der Neutrassierung ist die Umlegung der vorhandenen Versorgungsleitungen notwendig. Darüber hinaus ist eine Trasse für die Telekommunikation vorgesehen. Kosten: Sämtliche Kosten der Erschließung werden durch die Erschließungsträgerin übernommen. Die neuen abwassertechnischen Anlagen und die Verkehrsflächen gehen unentgeltlich nach Abschluss der Maßnahme in das Eigentum der Stadt Brühl über. Seitens Erschließungsträgerin werden die Baukosten durch eine hinterlegte Vertragserfüllungsbürgschaft gesichert. Die Anlagen werden aus Gründen der Ressourcenschonung nicht in Papierform zur Verfügung gestellt. Alle Anlagen sind digital im Ratsinformationssystem abrufbar. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Lageplan Gehweg (3) Verkehrszeichenplan (4) Lageplan Kanal (5) Lageplan Versorger

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