Startseite › Stadt Brühl › Dokument

Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens Clemens-August-Straße in ein Regenklär- und rückhaltebecken

Notiz
TypNotiz
GemeindeStadt Brühl
Datum2026-09-24
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 66 Messer 66.31.05 13.08.2026 277/2026 Betreff Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens Clemens-August-Straße in ein Regenklär- und rückhaltebecken Beratungsfolge Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung X Mittel stehen nicht zur Verfügung bei 7852110 (950610) / 53800134, sind aber im Doppelhaushalt 26/27 vorgesehen Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin Abt. 20/1 Dr. Prokop / Ritter i.V. Müller, R. Jülich Müller, D. Plep Müller, R. / Herwig Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung den Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens in der Clemens-August- Straße in ein kombiniertes Regenklär- und rückhaltebecken. Erläuterungen: Veranlassung: Die beschlossene Umverlegung des Donnerbaches in den Heider Bergsee (192/2026) hat zur Folge, dass der verrohrte Abschnitt dann nicht mehr als Gewässer betrachtet wird. Die Umverlegung des Donnerbaches wird voraussichtlich Ende 2027 umgesetzt. Die entfallenen Einleitungen werden dann durch die gleiche Verrohrung – aber als städtischer Regenwassersammler - gefasst. Es entsteht eine neue Einleitungsstelle in den Mönchweiher. Gemäß den geltenden wasserrechtlichen Vorgaben bedürfen die im RW- Kanal gefassten Niederschlagsabflüsse vor Einleitung in ein Gewässer (hier: Mönchweiher) einer Behandlung. Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie aufgestellt. In dieser wird der Umbau des bestehenden Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) in der Clemens-August- Straße zu einem kombinierten Regenrückhaltebecken (RRB) und Regenklärbecken (RKB) empfohlen. Bestand: Das HRB Clemens-August-Straße wurde Mitte der 1990er Jahre als unterirdisches Stahlbetonbecken mit drei Kammern geplant, wobei für die erste Kammer ein späterer optionaler Regenklärbeckenbetrieb vorgesehen wurde. Das Gesamtvolumen liegt bei V = 3.290 m³, wobei dann der Wasserstand bei ca. 3,8 m liegt. Hierbei weist die erste Kammer ein Volumen von rund V = 540 m³ auf. Das Becken wird aktuell im Nebenschluss Drucksache 277/2026 Seite - 2 – betrieben und wird über ein vorgeschaltetes Trennbauwerk mit einer Überlaufschwelle beschickt. Nebenschluss bedeutet, dass der „normale“ Niederschlagsabfluss am Becken vorbeigeführt, aber bei starken Niederschlägen und Überlastung des RW-Sammlers das überschüssige Niederschlagwasser im Becken zwischengespeichert wird. Ein Drosselschieber am Ende des Trennbauwerks stellt sicher, dass bei Abflüssen mit Q > 700 l/s der Überfall in das HRB stattfindet. Dieses wird schließlich über vier Entleerungspumpen nach dem Einstauereignis entleert. Die Entleerungsleitung endet in einem nachgeschalteten Vereinigungsbauwerk/Ablaufschacht. Dieser leitet das Wasser über die Bachverrohrung in den Mönchweiher ab. Regenklär- und rückhaltebecken: Die Machbarkeitsstudie beinhaltete eine Vorbemessung der geplanten Regenwasserbehandlungsanlage. Darin wurde vorgeschlagen, die erste Kammer des bestehenden HRB Clemens-August-Straße baulich abzutrennen und zukünftig als RKB zu betreiben. Laut aktueller Planung wird das Becken künftig als Dauerstaubecken im Hauptschluss betrieben. Das heißt das Niederschlagswasser wird normalerweise durch das Becken geführt und nur bei Starkregen wird der nicht mehr klärpflichtige Teil des Niederschlagswassers in einem Bypass am Becken vorbeigeführt. Die Schmutzfrachtbilanz zeigt, dass aufgrund des hohen Anteils gering belasteter Flächen (BK I = nicht behandlungsbedürftig: 84 %) im Einzugsgebiet ein vergleichsweise geringer Gesamtwirkungsgrad von ηerf = 14 % erforderlich ist. Dieser wird durch das geplante RKB mit einem Beckenwirkungsgrad von η ≈ 25 % bei gleichzeitiger Behandlung von 75–80 % des Jahresregenwasserabflusses deutlich übertroffen. Durch die Abtrennung der RKB- Kammer verringert sich das verbleibende Retentionsvolumen des RRB von 3.290 m³ auf 2.858 m³. Das Rückhaltevolumen bleibt aber in einem für den Hochwasserschutz weiterhin ausreichenden Umfang erhalten. Insgesamt zeigt die Genehmigungsplanung, dass der Umbau des bestehenden HRB zu einem RKB mit Dauerstau technisch realisierbar ist, die einschlägigen Regelwerke einhält und die wasserwirtschaftliche Zielsetzung erfüllt. Im Rahmen des Umbaus werden auch bestehende Mängel durch den Austausch der teils defekten und veralteten Beleuchtung beseitigt. Die vorliegenden Unterlagen bilden die Grundlage für die bereits vorabgestimmte Beantragung der Anlagengenehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Planungsdetails können den angehängten Planungsunterlagen entnommen werden. Mit dem Umbau soll im 1. Quartal 2027 begonnen werden und er wird ca. 7 Monate andauern. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten werden auf 720.000 € geschätzt. Im Doppelhaushalt 26/27 sind im Jahr 2026 80.000 € eingeplant, für 2027 liegt eine Verpflichtungsermächtigung von 700.000 € vor. 2026 fallen nur Planungsleistungen an, die reine Baumaßnahme wird Anfang 2027 ausgeschrieben. Anliegerbeiträge fallen nicht an. Die Anlagen werden aus Gründen der Ressourcenschonung nicht in Papierform zur Verfügung gestellt. Alle Anlagen sind digital im Ratsinformationssystem abrufbar. Anlage(n): (1) RKB Gesamtkostenschätzung 28.08.2026 (2) RKB Baukostenberechnung (3) RKB-E01_LP_HRB-Einzugsgebiet_Index_01 (4) RKB-E03_LP_Planung_Grundriss_M100 (5) RKB-E04_LS__Planung_Sedimentationskammer_M50 Drucksache 277/2026 Seite - 3 – (6) RKB-E05_LS_Planung_Beckenüberlauf (7) RKB-E06_LS_Planung_Verteilbauwerk (8) RRB-E02_Bestandsplan_Grundriss_M100_Luftbild

Text aus PDF extrahiert