Startseite › Stadt Bergheim › Dokument
Speicherung des Wählerverzeichnisses vom 14. September 2025 Antrag des Vorsitzenden, Herrn Erhan Sahin, vom 27.08.2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bergheim |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 455/2026
Der Bürgermeister öffentlich
Mitzeichnungen
Dezernat: IV
FBL:
AbtL: Herr Hinkelmann
Verfasser/in: Herr Hinkelmann
Vorgesehene Beratungsfolge
Gremium Datum
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 23.09.2026
TOP Speicherung des Wählerverzeichnisses vom 14. September 2025
Antrag des Vorsitzenden, Herrn Erhan Sahin, vom 27.08.2026
Beschlussvorschlag
entfällt
Erläuterungen:
1. Zielsetzung
Die Zielsetzung ist dem beiliegenden Antrag zu entnehmen.
2. Sachverhalt
Mit Schreiben vom 27.08.2026 beantragt Herr Erhan Sahin, dass der Ausschuss für Chancengleichheit und In
tegration beschließen möge, die Verwaltung zu bitten, dass die im Wahlverzeichnis für die Wahl zum Ausschuss
für Chancengerechtigkeit und Integration am 14. September 2025 gesammelten Daten der Wahlberechtigten
für die nächste Wahl zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Verfügung zu halten.
Die rechtliche sowie technische Systematik stellt sich insgesamt wie folgt dar:
Das Wählerverzeichnis wird auf Grundlage von § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) i.V.m. § 5 ff. der entsprechenden Wahlordnung für jede Wahl zu einem bestimmten Stichtag neu
aufgebaut und speist sich aus den vorliegenden Daten im Melderegister. Hierbei wird die städtische Software
für das Einwohnermeldewesen „OK.EWO-Synergo“ genutzt, die alle erforderlichen Parameter für eine vorlie
gende Wahlberechtigung gesetzeskonform überprüft. Der Aufbau des Wählerverzeichnisses erfolgt über die
kdvz-frechen.
Einbürgerungen werden und sind grundsätzlich auch im Melderegister erfasst. Dies ist alleine schon aus dem
Grund erforderlich, damit eine eingebürgerte Person überhaupt ein deutsches Ausweisdokument beantragen
und erhalten kann. Tatsächlich mag es Fälle geben, bei denen ein Hinweis über die Einbürgerung im Meldere
gister nicht erfasst ist. Dies wäre beispielsweise in der Konstellation denkbar, bei der eine Person in der Ver
gangenheit von einer anderen Stadt eingebürgert wurde, dieses Merkmal beim Zuzug zur Kreisstadt Bergheim
allerdings nicht übermittelt wurde bzw. nicht übermittelt werden konnte.
Bisher hat jedoch noch nie eine betroffene Person selbst dies bei der Kreisstadt Bergheim vorgetragen oder
schriftlich mitgeteilt. Letztendlich liegt es in der Handlungsentscheidung dieser Person, ob sie in ein (zukünfti
ges) Wählerverzeichnis aufgenommen werden und hierfür dann auch entsprechende Nachweise beibringen
möchte. Liegt dieser Nachweis einmal vor, findet er auch Berücksichtigung für zukünftige Wahlen. Darüber hin
aus wird zu jeder Wahl auch die Möglichkeit zur Einsicht in das Wählerverzeichnis stets öffentlich bekannt ge
macht.
Derzeit bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bestrebungen das Wählerverzeichnis der Integrationsrats
wahl von 2025 zu löschen. Allerdings ist dieses für eine praktische Arbeit zur nächsten Wahl im Jahre 2030 ab
solut ungeeignet und würde auch keine Arbeitserleichterung darstellen, da es beispielsweise um alle Zu- und
Wegzüge der zurückliegenden fünf Jahre aktualisiert werden müsste. Ferner müsste bei jeder dort aufgeführ
ten Person auch geprüft werden, ob für sie aktuelle Wahlrechtsausschlüsse vorliegen. Beim Aufbau des Wäh
lerverzeichnisses über die Software des Einwohnermeldewesens wird dies bereits automatisch berücksichtigt.
Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration nicht den
im Antrag formulierten Beschluss zu fassen.
1. Fortsetzungsblatt zu TOP
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl.
der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit)
entfällt
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus
haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)
entfällt
5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021)
entfällt
6. Bürgerbeteiligung
entfällt
7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)
entfällt
Text aus PDF extrahiert