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Speicherung des Wählerverzeichnisses vom 14. September 2025 Antrag des Vorsitzenden, Herrn Erhan Sahin, vom 27.08.2026

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bergheim
Datum2026-09-23
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Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 455/2026 Der Bürgermeister öffentlich Mitzeichnungen Dezernat: IV FBL: AbtL: Herr Hinkelmann Verfasser/in: Herr Hinkelmann Vorgesehene Beratungsfolge Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 23.09.2026 TOP Speicherung des Wählerverzeichnisses vom 14. September 2025 Antrag des Vorsitzenden, Herrn Erhan Sahin, vom 27.08.2026 Beschlussvorschlag entfällt Erläuterungen: 1. Zielsetzung Die Zielsetzung ist dem beiliegenden Antrag zu entnehmen. 2. Sachverhalt Mit Schreiben vom 27.08.2026 beantragt Herr Erhan Sahin, dass der Ausschuss für Chancengleichheit und In­ tegration beschließen möge, die Verwaltung zu bitten, dass die im Wahlverzeichnis für die Wahl zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration am 14. September 2025 gesammelten Daten der Wahlberechtigten für die nächste Wahl zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Verfügung zu halten. Die rechtliche sowie technische Systematik stellt sich insgesamt wie folgt dar: Das Wählerverzeichnis wird auf Grundlage von § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 5 ff. der entsprechenden Wahlordnung für jede Wahl zu einem bestimmten Stichtag neu aufgebaut und speist sich aus den vorliegenden Daten im Melderegister. Hierbei wird die städtische Software für das Einwohnermeldewesen „OK.EWO-Synergo“ genutzt, die alle erforderlichen Parameter für eine vorlie­ gende Wahlberechtigung gesetzeskonform überprüft. Der Aufbau des Wählerverzeichnisses erfolgt über die kdvz-frechen. Einbürgerungen werden und sind grundsätzlich auch im Melderegister erfasst. Dies ist alleine schon aus dem Grund erforderlich, damit eine eingebürgerte Person überhaupt ein deutsches Ausweisdokument beantragen und erhalten kann. Tatsächlich mag es Fälle geben, bei denen ein Hinweis über die Einbürgerung im Meldere­ gister nicht erfasst ist. Dies wäre beispielsweise in der Konstellation denkbar, bei der eine Person in der Ver­ gangenheit von einer anderen Stadt eingebürgert wurde, dieses Merkmal beim Zuzug zur Kreisstadt Bergheim allerdings nicht übermittelt wurde bzw. nicht übermittelt werden konnte. Bisher hat jedoch noch nie eine betroffene Person selbst dies bei der Kreisstadt Bergheim vorgetragen oder schriftlich mitgeteilt. Letztendlich liegt es in der Handlungsentscheidung dieser Person, ob sie in ein (zukünfti­ ges) Wählerverzeichnis aufgenommen werden und hierfür dann auch entsprechende Nachweise beibringen möchte. Liegt dieser Nachweis einmal vor, findet er auch Berücksichtigung für zukünftige Wahlen. Darüber hin­ aus wird zu jeder Wahl auch die Möglichkeit zur Einsicht in das Wählerverzeichnis stets öffentlich bekannt ge­ macht. Derzeit bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bestrebungen das Wählerverzeichnis der Integrationsrats­ wahl von 2025 zu löschen. Allerdings ist dieses für eine praktische Arbeit zur nächsten Wahl im Jahre 2030 ab­ solut ungeeignet und würde auch keine Arbeitserleichterung darstellen, da es beispielsweise um alle Zu- und Wegzüge der zurückliegenden fünf Jahre aktualisiert werden müsste. Ferner müsste bei jeder dort aufgeführ­ ten Person auch geprüft werden, ob für sie aktuelle Wahlrechtsausschlüsse vorliegen. Beim Aufbau des Wäh­ lerverzeichnisses über die Software des Einwohnermeldewesens wird dies bereits automatisch berücksichtigt. Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration nicht den im Antrag formulierten Beschluss zu fassen. 1. Fortsetzungsblatt zu TOP 3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl. der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit) entfällt 4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus­ haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen) entfällt 5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021) entfällt 6. Bürgerbeteiligung entfällt 7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt) entfällt

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