Startseite › Stadt Bad Münstereifel › Dokument

6. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung - Badeordnung) hier: Änderungen in der Anlage zur Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel – Gebührensatzung -

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bad Münstereifel
Datum2026-10-06
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.08.2026 - Der Bürgermeister Az: 43-31-03 Nr. der Ratsdrucksache: 50-XII/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bildungs- und Sozialausschuss 16.09.2026 Rat 06.10.2026 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 6. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung - Badeordnung) hier: Änderungen in der Anlage zur Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel – Gebührensatzung - ________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Mauel __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplan- mäßig bereitgestellt werden. Die Mittel stehen haushalts- ( ) Kostenstelle Konto rechtlich zur Verfügung ________________ _____________ ( ) ja / ( ) nein ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft _________________ € jährlich (2) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BildSozial ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 50-XII/Z-1 1. Sachverhalt: Mit Einführung des neuen Kassensystems wurde festgestellt, dass Anpassungen in der Gebühren- satzung des eifelbades vorgenommen werden müssen. Hinzu kommen einige wenige Änderungen in der Preiskalkulation. Folgende Punkte müssen korrigiert bzw. ergänzt werden: Tarif-Nr. 1.6 und Tarif-Nr. 1.7 Der Abendtarif für das Schwimmbad incl. Sauna muss aufgrund der neuen Öffnungszeiten an den Wochenenden und Feiertagen (bis 19.00 Uhr) von 17:00 auf 16:00 Uhr korrigiert werden. Unter der Woche ist das eifelbad bis 21:00 Uhr geöffnet und der Abendtarif gilt ab 18:00 Uhr. Mit der Ände- rung stehen dann immer 3 Stunden Aufenthalt zur Verfügung. Tarif-Nr. 1.8 Hier soll die Formulierung „der gebuchten Zeitdauer“ in „des jeweiligen Zeittarifes“ geändert werden. Tarif-Nr. 2.2 Der Vermerk (bis 3 Stunden) hinter der Tageskarte Sauna muss entfernt werden. Tarif-Nr. 2.6 Änderungen wie unter Tarif-Nr. 1.6 (Uhrzeitänderung von 17.00 Uhr auf 16.00 Uhr) Tarif-Nr. 2.7 Änderungen wie unter Tarif-Nr. 1.6 (Uhrzeitänderung von 17.00 Uhr auf 16.00 Uhr) Tarif-Nr. 2.8 Hier soll die Formulierung „der gebuchten Zeitdauer“ in „des jeweiligen Zeittarifes“ geändert werden. Tarif-Nr. 3.1 (Familien-Tageskarte) Die „Familien-Tageskarte ab 3 Personen (mind. 2 Erwachsene und 1 Kind ab 3 Jahre)“ soll geän- dert werden in „Familien-Tageskarte ab 2 Personen (mindestens 1 Erwachsener und 1 Kind ab 3 Jahre)“, um auch Alleinerziehenden mit mindestens 1 Kind den Rabatt von 15 % zu ermöglichen. Tarif-Nr. 4.1 – 4.3 (Wertkarten) Anstatt der Preise soll hier die Rabattierung eingetragen werden. Dies ist für 4.1 10 % Rabatt, für 4.2 15 % Rabatt und für 4.3 20 % Rabatt (siehe Synopse). Tarif-Nr. 5.1 – 5.4 (10-er Tickets/Coins – 3 Stunden / Sporttarif)) Es soll eine einheitliche Rabattierung von 10 % auf den Preis von 10-er Coins eingeführt werden. Die Preise werden durch die Angabe des Rabattes (10 %) ersetzt. Tarif-Nr. 5.2 (10-er Tickets/Coins) Hier fehlt die Altersangabe der Jugendlichen. Es muss „Kinder und Jugendliche ab 3–17 Jahre“ lauten. Tarif-Nr. 6.1 (Vergünstigungen) Der Grad der Behinderung (GdB) wird (fälschlicherweise) umgangssprachlich in % angegeben. Bei dem GdB handelt es sich lediglich um eine Maßzahl. Hier wurde der falsche „Wortlaut“ abge- händert. Neue Tarif-Nr. 6.4 (Vergünstigungen) Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson muss in einem entsprechenden Ausweis nachgewiesen werden. (Merkzeichen „B“): Eine verpflichtende Mitnahme einer Begleitperson ist nicht zwingend notwendig. Seite 3 von Ratsdrucksache 50-XII/Z-1 Neue Tarif-Nr. 6.5 und Nr. 6.6 Hinzu kommen zwei neue Gruppentarife. Unter Tarif-Nr. 6.5 sollen Gruppen ab 11-20 Personen eine Ermäßigung von 10 % auf den Ge- samtpreis erhalten. Unter Tarif-Nr. 6.6 sollen Gruppen ab 21 Personen eine Ermäßigung von 15 % auf den Gesamt- preis erhalten. Tarif-Nr. 7 und Nr. 8 Nach bisheriger Satzung entfallen nun die Tarif-Nr. 7 und 8. Tarif-Nr. 9 (Sonstige Gebühren) Der bisherige „Gebührentarif 9“ wird nun durch die neue „Tarifgruppe 7 – Sonstige Gebühren“ er- setzt. Neue Tarif-Nr. 7.2 (Sonstige Gebühren) Der Verlust eines Coins soll zukünftig mit 10,00 €/Coin berechnet werden und nicht wie bisher der doch sehr erhöhte Preis von 15,00 €/Coin. In der Anlage 2 sind mittels Synopse die Korrekturen (in rot und fett) aufgeführt. Erläuterung zu der Kennzeichnung Rabatt und Ermäßigung. Ein Rabatt ist ein Preisnachlass, der als Kaufanreiz (z. B. Mengenrabatt) gewährt wird. Eine Ermä- ßigung ist eine allgemeine Preissenkung, die meist für bestimmte Personengruppen (hier für Behin- derte oder größere Gruppen) gilt. 2. Rechtliche Würdigung / 3. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept Die Änderung des Tarifes „Kinder und Jugendliche von 3-17 Jahre ab einem Grad der Behinde- rung ab 50 von „freien Eintritt“ auf „50 % Ermäßigung“ sowie die Änderung, dass nun die Begleit- personen nur dann freien Eintritt erhalten, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ enthalten ist, wird zu Mehreinnahmen führen. In der Statistik haben im Monat Juni 2026 insge- samt 38 Kinder/Jugendliche bis 17 Jahre und 176 Begleitpersonen das eifelbad eintrittsfrei be- sucht. Im Monat Juli haben insgesamt 71 Kinder/Jugendliche bis 17 Jahre und 168 Begleitperso- nen das eifelbad eintrittsfrei besucht. Es ist im Nachgang nicht mehr abzubilden, wie viele Schwer- behinderte das Merkzeichen „B“ im Ausweis stehen hatten, da dies bisher nicht Bestandteil der Gebührensatzung war. Die leichten Preisanpassungen unter Tarif-Nr. 5 (5.1 – 5.4) sind hiermit mehr als kompensiert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Auswirkungen auf den Klimawandel 8. Beschlussvorschlag: Seite 4 von Ratsdrucksache 50-XII/Z-1 1.) Die 6. Satzung vom _____________ zur Änderung der Satzung vom 29.05.2013 über die Benut- zung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeord- nung) wird in der als Anlage 1 dieser Ratsvorlage beigefügten Fassung beschlossen. 2.) Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Text aus PDF extrahiert