Startseite › Kreisverwaltung Euskirchen › Dokument

Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege) im Bereich Gesundheit hier: Antrag des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. auf Erhöhung der Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKreisverwaltung Euskirchen
Datum2026-10-07
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Kreis Euskirchen V 142/2026 Der Landrat Datum: 10.09.2026 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Gesundheit und Bevölkerungsschutz 17.09.2026 Kreisausschuss 30.09.2026 Kreistag 07.10.2026 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege) im Bereich Gesundheit hier: Antrag des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. auf Erhöhung der Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Sachbearbeitung: Herr Weid Tel.: 454 Amt: 53 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Hessenius Produkt: Zeile: Kreis- Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. kämmerer Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Die Mittel werden in den Haushaltsplanentwurf 2027/2028 bei Produkt 414 03, Zeile 15, eingestellt und stehen nach dessen Rechtskraft zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, den Zuschuss für die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. ab dem Jahr 2027 um 6.000,- € aufzustocken. - 2 - Begründung: Nach § 11 ÖGDG NRW sowie dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dessen Ausführungsgesetz des Landes NRW hat die untere Gesundheitsbehörde für Schwangere und Eltern in sozialen und gesundheitlichen Problemlagen, insbesondere für diejenigen, die aufsuchende Hilfe benötigen, einen Beratungsdienst vorzuhalten. Diese Aufgabe wird im Kreis Euskirchen von den Institutionen Frauen helfen Frauen e. V., donum vitae e. V., Caritasverband Euskirchen und den Caritasverband für die Region Eifel e. V. wahrgenommen. Auf der Grundlage der von der Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal und Controlling“ am 20.04.2010 getroffenen Grundsatzentscheidungen und Handlungsempfehlungen wurden mit den Kreistagsbeschlüssen V 83/2010 vom 23.06.2010, V 22/2013 vom 17.07.2013, V 221/2016 vom 06.07.2016, V 574/2019 vom 09.10.2019 und V 604/2024 vom 15.10.2024 Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele geschlossen und Zuschüsse an die Träger der freien Wohlfahrtspflege und Vereine gewährt – zuletzt für den Zeitraum 2025 bis 2029. Die letzte Zuschussphase läuft derzeit somit zum 31.12.2029 aus. Es werden Beratungen für Schwangere, werdende Väter sowie Familien in Not- und Konfliktsituationen, Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch, Schwangere/werdende Eltern mit Fragen zur Pränataldiagnostik und zu einer möglichen Behinderung des Kindes, trauernde Familien nach Tot-, Früh- und Fehlgeburt und Frauen nach der Geburt des Kindes bis zum 3. Lebensjahr angeboten. Nach § 4 AG SchKG NRW trägt das Land NRW 80% der angemessenen Personal- und Sachkosten. Der Restaufwand muss durch den Verein Frauen helfen Frauen e. V. aus eigenen Mitteln, Spenden und dem Zuschuss des Kreises getragen werden. Auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses V 604/2024 vom 15.10.2024 wird der Beratungsstelle aktuell ein Zuschuss für das Jahr 2026 in Höhe von 31.776,53 € gewährt, der aufgrund der aktuellen Beschlusslage jährlich mit 3% dynamisiert wird. Vom Land NRW wurde der Beratungsstelle im Rahmen des alle fünf Jahre stattfindenden Stellenverteilungsverfahrens eine zusätzliche Beraterinnenstelle mit 0,5 VZÄ zugeteilt. Neben dem Verteilungsschlüssel nach § 5 AG SchKG VO, der 1 VZÄ Beratungskraft pro 40.000 Einwohner vorsieht, war für die bedarfsorientiere Zuteilung der Beratungsstellen das wachsende Erfordernis einer Stärkung der wohnortnahen und pluralen Beratung im ländlichen Raum ausschlaggebend. Dementsprechend wurde Anfang 2026 eine zusätzliche 0,5 VZÄ Beratungsstelle eingerichtet und besetzt. Auf die mit der Aufstockung der Beratungsstellen nach § 10 Abs. 3 AG SchKG VO mögliche Aufstockung der Verwaltungsstellen wurde vor dem Hintergrund der angestrebten Kostenoptimierung verzichtet. Insgesamt verfügt die Beratungsstelle aktuell über 2,0 VZÄ Beratungsfachkräfte und 0,75 VZÄ Verwaltungskräfte. Da auch die zusätzlichen Personal- und Sachkosten durch das Land NRW nur zu 80% getragen werden und die Finanzierung des Restbetrages dem Verein Frauen helfen Frauen e. V. aus Eigenmitteln langfristig nicht vollständig möglich ist, wurde eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses beantragt (s. Anlage). Der dort aufgeführte Betrag für 2027 ist jedoch noch nicht dynamisiert. Vor dem Hintergrund der in den Gesprächen aufgezeigten Finanzlage des Kreises wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, dass der Mehraufwand bis Ende 2026 durch den Verein Frauen helfen Frauen e. V. aus Rückstellungen getragen wird, und die Erhöhung des Zuschusses erst ab dem 01.01.2027 beantragt wird. Eine längere oder dauerhafte Deckung der Kosten aus Eigenmitteln ist dem Verein Frauen helfen Frauen e. V. nicht möglich, so dass der Zuschuss zur Deckung der Restkosten erforderlich ist. - 3 - Es ergeben sich somit folgende neue Zuschussbeträge: 2026: 31.776,53 € 2027 bislang: 32.729,83 € Erhöhung: 6.000,00 € 2027 neu: 38.729,83 € 2028: 39.891,72 € 2029: 41.088,48 € gez. Ramers Landrat

Text aus PDF extrahiert