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Änderung der Besetzung sonstiger Gremien und Institutionen nach § 113 GO NRW
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Rees |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
225/XII
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Sachbearbeitung Andreas Arendsen
Datum 09.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Rat 24.09.2026 beschließend
Betreff:
Änderung der Besetzung sonstiger Gremien und Institutionen nach § 225/XII
113 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Besetzung sonstiger Gremien und Institutionen einzeln gem. Vorlage.
Sachdarstellung:
Gemäß § 113 GO NW bestellt der Rat die Vertreter von Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafter-
versammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Durch den Austritt des Ratsmitglieds Frau Christa Cronen-Slis aus der SPD-Fraktion hat sich die
Anzahl der Mitglieder der SPD-Fraktion von 7 auf 6 verringert. Entsprechend des Verhältniswahl-
verfahrens unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Modells (§ 50 GO NW) ist eine Neubesetzung
sonstiger Gremien und Institutionen vorzunehmen, um dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit
Rechnung zu tragen.
Die Parteien haben sich unter Berücksichtigung dieses Prinzips im Vorfeld dieser Sitzung auf ei-
nen Wahlvorschlag geeinigt.
Haben sich die Fraktionen und Gruppen zur Besetzung der sonstigen Gremien und Institutionen
auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, beschließt der Rat mit Mehrheit der gesetzlichen
Zahl seiner Mitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages (§ 50 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 GO
NW). Hierbei hat der Bürgermeister Stimmrecht.
Da die namentliche Besetzung der sonstigen Gremien und Institutionen, für die eine Neubesetzung
bzw. Änderung erfolgt, noch nicht abschließend mitgeteilt werden kann, wird der Vorschlag über
die konkrete Besetzung nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten €
Investition Jahre AfA = jährlicher Aufwand €
ggf. Zuschuss € = jährlicher Sonderposten ./. €
Jährliche Haushaltsbelastung €
Aufwand (= volle Belastung im HH-Jahr) €
Ertrag (ggf. Zuschuss) €
Haushaltsmittel (incl. Verpflichtungsermächtigungen) €
Produkt / Bezeichnung
/
Bemerkung (z.B. Folgekosten, Stellungnahme zur Nachhaltigkeit)
Beschlussvorlage 225/XII | Stadt Rees Seite 2 von 2
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