Startseite › Stadt Rees › Dokument

Änderung der Besetzung der Ausschüsse nach § 58 GO NRW

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Rees
Datum2026-09-24
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage - öffentlich - 224/XII Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Sachbearbeitung Andreas Arendsen Datum 09.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Rat 24.09.2026 beschließend Betreff: Änderung der Besetzung der Ausschüsse nach § 58 GO NRW 224/XII Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Besetzung der Ausschüsse einzeln für jeden Ausschuss gem. Vorlage. Sachdarstellung: Gemäß § 58 GO NW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Ebenfalls legt der Rat fest, in welchem Umfang sachkundige Bürger in den Ausschüssen herangezogen werden, wobei dem Haupt- und Finanzausschuss ausschließlich Ratsmitglieder angehören dürfen. Können einem Ausschuss sachkundige Bürger angehören, darf deren Zahl die der Ratsmitglieder jedoch nicht erreichen. Durch den Austritt des Ratsmitglieds Frau Christa Cronen-Slis aus der SPD-Fraktion hat sich die Anzahl der Mitglieder der SPD-Fraktion von 7 auf 6 verringert. Entsprechend des Verhältniswahl- verfahrens unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Modells (§ 50 GO NW) ist eine Neubesetzung von Ausschüssen vorzunehmen, um dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit Rechnung zu tragen. Ferner wird bei der Neubesetzung der Ausschüsse berücksichtigt, dass die sachkundigen Bürger Dirk Slis und Ahmet Tolun aus der SPD ausgetreten sind und nicht mehr als sachkundige Bürger zur Verfügung stehen. Die Parteien haben sich unter Berücksichtigung dieses Prinzips im Vorfeld dieser Sitzung auf ei- nen Wahlvorschlag zur Besetzung der Ausschüsse geeinigt. Haben sich die Fraktionen und Gruppen zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, beschließt der Rat mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NW). Hierbei hat der Bürger- meister kein Stimmrecht. Da die namentliche Besetzung der Ausschüsse, für die eine Neubesetzung bzw. Änderung erfolgt, noch nicht abschließend mitgeteilt werden kann, wird der Vorschlag über die konkrete Besetzung nachgereicht. Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten € Investition Jahre AfA = jährlicher Aufwand € ggf. Zuschuss € = jährlicher Sonderposten ./. € Jährliche Haushaltsbelastung € Aufwand (= volle Belastung im HH-Jahr) € Ertrag (ggf. Zuschuss) € Haushaltsmittel (incl. Verpflichtungsermächtigungen) € Produkt / Bezeichnung / Bemerkung (z.B. Folgekosten, Stellungnahme zur Nachhaltigkeit) Beschlussvorlage 224/XII | Stadt Rees Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert