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Änderung der Besetzung der Ausschüsse nach § 58 GO NRW
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Rees |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
224/XII
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Sachbearbeitung Andreas Arendsen
Datum 09.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Rat 24.09.2026 beschließend
Betreff:
Änderung der Besetzung der Ausschüsse nach § 58 GO NRW 224/XII
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Besetzung der Ausschüsse einzeln für jeden Ausschuss gem. Vorlage.
Sachdarstellung:
Gemäß § 58 GO NW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Ebenfalls legt der Rat
fest, in welchem Umfang sachkundige Bürger in den Ausschüssen herangezogen werden, wobei
dem Haupt- und Finanzausschuss ausschließlich Ratsmitglieder angehören dürfen. Können einem
Ausschuss sachkundige Bürger angehören, darf deren Zahl die der Ratsmitglieder jedoch nicht
erreichen.
Durch den Austritt des Ratsmitglieds Frau Christa Cronen-Slis aus der SPD-Fraktion hat sich die
Anzahl der Mitglieder der SPD-Fraktion von 7 auf 6 verringert. Entsprechend des Verhältniswahl-
verfahrens unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Modells (§ 50 GO NW) ist eine Neubesetzung
von Ausschüssen vorzunehmen, um dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit Rechnung zu tragen.
Ferner wird bei der Neubesetzung der Ausschüsse berücksichtigt, dass die sachkundigen Bürger
Dirk Slis und Ahmet Tolun aus der SPD ausgetreten sind und nicht mehr als sachkundige Bürger
zur Verfügung stehen.
Die Parteien haben sich unter Berücksichtigung dieses Prinzips im Vorfeld dieser Sitzung auf ei-
nen Wahlvorschlag zur Besetzung der Ausschüsse geeinigt.
Haben sich die Fraktionen und Gruppen zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, beschließt der Rat mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder
über die Annahme dieses Wahlvorschlages (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NW). Hierbei hat der Bürger-
meister kein Stimmrecht.
Da die namentliche Besetzung der Ausschüsse, für die eine Neubesetzung bzw. Änderung erfolgt,
noch nicht abschließend mitgeteilt werden kann, wird der Vorschlag über die konkrete Besetzung
nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten €
Investition Jahre AfA = jährlicher Aufwand €
ggf. Zuschuss € = jährlicher Sonderposten ./. €
Jährliche Haushaltsbelastung €
Aufwand (= volle Belastung im HH-Jahr) €
Ertrag (ggf. Zuschuss) €
Haushaltsmittel (incl. Verpflichtungsermächtigungen) €
Produkt / Bezeichnung
/
Bemerkung (z.B. Folgekosten, Stellungnahme zur Nachhaltigkeit)
Beschlussvorlage 224/XII | Stadt Rees Seite 2 von 2
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