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Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2025
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Rees |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
222/XII
Fachbereich 2 - Finanzen
Sachbearbeitung Daniel Köster
Datum 04.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026 vorberatend
Rat 24.09.2026 beschließend
Betreff:
Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2025 222/XII
Beschlussvorschlag:
a) für den Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Rees vor, gem. § 116a Abs. 2
der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Jahr 2025
keinen Gesamtabschluss aufzustellen und stattdessen gem. § 116a Abs. 3 GO NRW einen
Beteiligungsbericht zu erstellen.
b) für den Rat der Stadt Rees
Der Rat der Stadt Rees beschließt gem. der Empfehlung des Haupt- und Finanz-
ausschusses zu Buchstabe a).
Sachdarstellung:
Seit dem 01.01.2019 ist durch Einführung des § 116a GO NRW die Verpflichtung zur Aufstellung
eines Gesamtabschlusses für sog. „überschaubare Kommunalkonzerne“ entfallen. Die Stadt Rees
fällt unter diese Regelung. Der Rat der Stadt Rees muss hierüber jedoch gem. § 116a Abs. 2 GO
NRW jährlich entscheiden. Anschließend ist der Beschluss der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Um von der „größenabhängigen Befreiung“ gem. § 116a Abs. 1 GO NRW Gebrauch machen zu
können, müssen zwei der nachstehenden drei Merkmale zutreffen:
1. die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und der einzubeziehenden
verselbständigten Aufgabenbereiche übersteigen insgesamt nicht mehr als 1,5 Milliarden €,
2. die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge aller vollkonsolidierungspflichtigen
verselbständigten Aufgabenbereiche machen weniger als 50 Prozent der ordentlichen
Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus,
3. die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen aller vollkonsolidierungspflichtigen
verselbständigten Aufgabenbereiche machen insgesamt weniger als 50 Prozent der
Bilanzsumme der Gemeinde aus.
Für die Befreiung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2025 sind die
Jahresabschlussdaten aus den Jahren 2024 und 2025 maßgeblich:
2024 2025
Zu 1.: Bilanzsumme
Bilanzsumme der Kommune 169.227.939,40 € 164.481.204,61 €
+ + +
Summe der Bilanzsummen 50.216.546,04 € 52.772.018,97 €
der verselbstständigten
Aufgabenbereiche
= < 1.500.000.000,01 € ? 219.444.485,44 € 217.253.223,58 €
Das Kriterium Bilanzsumme ist erfüllt.
Zu 2.: Anteil Ertrag
Anteilige ordentliche Erträge 24.514.978,73 € 20.880.359,31 €
der verselbstständigten
Aufgabenbereiche
/ / /
Ordentliche Erträge der 51.488.735,43 € 56.252.563,64 €
Kommune
= < 50,00 % ? 47,61 % 37,12 %
Das Kriterium Anteil Ertrag ist erfüllt.
Zu 3.: Anteil Bilanzsumme
Anteilige Bilanzsummen 48.796.573,66 € 51.547.483,52 €
der verselbstständigten
Aufgabenbereiche
/ / /
Bilanzsumme der Kommune 169.227.939,40 € 164.481.204,61 €
= < 50,00 % ? 28,83 % 31,34 %
Das Kriterium Anteil Bilanzsumme ist erfüllt.
Nachrichtlich: Die Zusammenstellung über die Ermittlung der Einzelbeträge für die Jahre 2024 und
2025 ist der Anlage zu entnehmen.
Somit liegen drei von drei Merkmalen für eine Befreiungsmöglichkeit für das Jahr 2025 vor.
Die Jahresabschlüsse sämtlicher Betriebe der Jahre 2023 und 2024 der Stadt Rees sind vom Rat
der Stadt Rees in der Vergangenheit einstimmig beschlossen worden. Gleiches gilt für die
Jahresabschlüsse der Stadt Rees der Jahre 2023 und 2024. Letztere sind alle auch bereits ohne
Beanstandung dem Kreis Kleve angezeigt worden.
Daher schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Rees erneut vor, unter der o. a. Anzeige aller
relevanten Haushaltsdaten von der Befreiungsmöglichkeit des § 116a GO NRW für das Jahr 2025
Gebrauch zu machen.
Beschlussvorlage 222/XII | Stadt Rees Seite 2 von 3
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparung von rd. 10.000 € durch Verzicht auf Aufstellung eines Gesamtabschlusses.
Anlage(n):
1. Zusammenstellung der Einzelbeträge 2024/2025
Beschlussvorlage 222/XII | Stadt Rees Seite 3 von 3
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