Startseite › Stadt Moers › Dokument
Bebauungsplan Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) I.Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs II.Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/556
Die Bürgermeisterin
Dezernat III
Fachbereich 6
Datum 04.09.2026
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und
öffentlich Entscheidung 24.09.2026
Umwelt
Bebauungsplan Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße)
I.Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs
II.Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt beschließt:
I. den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen
(Pattbergstraße) zu ändern und um eine Fläche begleitend und nördlich der Pattbergstraße
zu erweitern.
II. auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Rahmenkonzeptes für den
Bebauungsplan Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) mit dessen
Erläuterungsbericht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB über
die dreiwöchige Veröffentlichung im Internet und eine Informationsveranstaltung vor Ort
durchzuführen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Norden des Stadtgebietes der Stadt Moers im Stadtteil
Repelen und wird begrenzt:
im Norden durch landwirtschaftliche Flächen sowie Gebäudebestand
nördlich der Pattbergstraße
im Osten durch die östliche Kante der Pattbergstraße
im Süden durch die Bahntrasse der Niederrheinbahn (Kamp-Lintfort –
Duisburg) und durch eine Grünfläche mit Landschaftsbauwerk
im Westen durch das Betriebsgelände Pattbergstraße 33
Der Geltungsbereich geht aus der Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) hervor und ist dort geometrisch eindeutig
abgegrenzt.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Am 30.04.2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) gefasst.
Planungsanlass und Planungsziele
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 247 ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen
Rahmenbedingungen für die Zusammenlegung zweier bislang räumlich getrennter
Betriebsstandorte der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft (LINEG).
Sitzungsvorlage 18/556 Seite 1 von 3
Hierzu soll das bestehende Abfallbereitstellungslager an der Pattbergstraße in Moers Repelen um
die derzeit an der Straße Im Meerfeld gelegenen Betriebsbereiche ergänzt werden. Dafür soll der
nördliche Standort an der Pattbergstraße erweitert und entsprechend den betrieblichen
Anforderungen angepasst werden. Gleichzeitig sollen die bereits vorhandenen und weiterhin
erforderlichen technischen Anlagen planungsrechtlich gesichert werden.
In Zusammenarbeit mit der LINEG und dem Planungsbüro ulrich hartung gmbh wurde ein
städtebauliches Rahmenkonzept erarbeitet. Es berücksichtigt die betrieblichen Anforderungen an
die Weiterentwicklung des Standortes, insbesondere den zusätzlichen Bedarf an Lager-, Werkstatt-
, Büro- und Sozialflächen sowie die erforderlichen Stellplätze für Mitarbeitende, Dienstfahrzeuge,
Lkw und Anhänger. Das bestehende Abfallbereitstellungslager soll innerhalb des Plangebiets
verlagert und in den geplanten Betriebsstandort integriert werden. Die vorhandenen
Regenrückhalte- und Speicherbecken sowie die ökologisch wertvollen Waldflächen, insbesondere
im nördlichen und östlichen Bereich sowie im Umfeld des Schönungsteichs, werden weitgehend
erhalten. Für weitere Einzelheiten wird auf das städtebauliche Rahmenkonzept (Anlage 2) und den
zugehörigen Erläuterungsbericht (Anlage 3) verwiesen.
Entlang der Pattbergstraße soll zudem ein Fuß- und Radweg entstehen, der den Lückenschluss
zwischen dem westlich bestehenden Fuß- und Radweg und dem Anschluss zum Bahnhaltepunkt
Repelen der Niederrheinbahn sicherstellt. Im Zuge dieser Planung hat sich herausgestellt, dass eine
Erweiterung des Geltungsbereiches erforderlich ist, um auch die nördlich der Pattbergstraße
liegenden Fuß- und Radwegevarianten aus der verkehrlichen Machbarkeitsstudie
Variantenuntersuchung (Anlagen 4-8) in den Planungsbereich einzubeziehen. Deshalb wird der
Geltungsbereich entlang und um den nördlichen Bereich der Pattbergstraße um einen schmalen
Korridor von circa 9 m Breite erweitert. Der geänderte Geltungsbereich ist der als Anlage 1
beigefügten Karte zu entnehmen.
Planungsrechtliche Situation
Für den Bereich des Vorhabens besteht kein Planungsrecht im Sinne des § 30 BauGB
(rechtsverbindlicher Bebauungsplan). Eine Genehmigung des Vorhabens auf der Grundlage des §
34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) kann
ebenfalls nicht erteilt werden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Moers aus dem Jahr 2020 sind für den Planbereich
unterschiedliche Nutzungen dargestellt. Die angestrebte städtebauliche Entwicklung entspricht nicht
vollständig den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans, weshalb eine Änderung des
Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich ist, siehe dazu Vorlage 18/557.
Verfahren
Der Bebauungsplan Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße), soll für die nach aktuellem
Planungsrecht teilweise im unbeplanten Innenbereich (westliche Teilfläche) und teilweise im
Außenbereich (östliche Teilfläche) liegenden Flächen, die Rahmenbedingungen zur Neuansiedlung
und Sicherung der zuvor beschriebenen Nutzungen herstellen. Der Bebauungsplan wird als
qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Er wird dementsprechend im
Vollverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB
aufgestellt.
Als nächster Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
In einem Zeitraum von drei Wochen können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Moers
und im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ digital eingesehen werden. Zusätzlich soll die
Einsichtnahme der Unterlagen nach Terminvereinbarung im Alten Rathaus im Fachbereich 6 Stadt-
und Umweltplanung, Bauaufsicht möglich sein. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung soll
die Planung vorgestellt und diskutiert werden. Zeitgleich zur frühzeitigen Beteiligung der
Sitzungsvorlage 18/556 Seite 2 von 3
Öffentlichkeit sollen auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)
BauGB beteiligt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Bei einer künftigen Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen Aufwendungen und Sachkosten für
die Rad- und Fußwegeführung entlang der Pattbergstraße (Grunderwerb, Planungs- und Baukosten,
Kompensation) sowie für die künftige öffentliche Grünfläche parallel zur Bahnfläche mit Anschluss
an die Pattbergstraße (zunächst nur Grunderwerbskosten). Die genauen Kosten sind abhängig von
der Entscheidung über den genauen Verlauf und Zuschnitt der jeweiligen Flächen und werden noch
näher ermittelt.
Am 13.05.2026 hat der Rat der Stadt Moers einen Planungskostenvertrag zwischen der Stadt Moers
und dem Vorhabenträger der LINEG beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme:
Keine.
gez. Zupancic
Bürgermeisterin
Anlage(n):
1 Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 247
2 Städtebauliches Rahmenkonzept
3 Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Rahmenkonzept
4 Variantenuntersuchung Fuß- und Radverkehrsanbindung im Zuge der Pattbergstr. S.1-25
5 Variantenuntersuchung Fuß- und Radverkehrsanbindung im Zuge der Pattbergstr. S.26-29
6 Variantenuntersuchung Fuß- und Radverkehrsanbindung im Zuge der Pattbergstr. S.30-33
7 Variantenuntersuchung Fuß- und Radverkehrsanbindung im Zuge der Pattbergstr. S.34-37
8 Variantenuntersuchung Fuß- und Radverkehrsanbindung im Zuge der Pattbergstr. S.38-44
Sitzungsvorlage 18/556 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert