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Bebauungsplan Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) I.Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs II.Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Moers
Datum2026-09-24
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 18/556 Die Bürgermeisterin Dezernat III Fachbereich 6 Datum 04.09.2026 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und öffentlich Entscheidung 24.09.2026 Umwelt Bebauungsplan Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) I.Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs II.Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt beschließt: I. den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) zu ändern und um eine Fläche begleitend und nördlich der Pattbergstraße zu erweitern. II. auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Rahmenkonzeptes für den Bebauungsplan Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) mit dessen Erläuterungsbericht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB über die dreiwöchige Veröffentlichung im Internet und eine Informationsveranstaltung vor Ort durchzuführen. Räumlicher Geltungsbereich: Der Geltungsbereich liegt im Norden des Stadtgebietes der Stadt Moers im Stadtteil Repelen und wird begrenzt: im Norden durch landwirtschaftliche Flächen sowie Gebäudebestand nördlich der Pattbergstraße im Osten durch die östliche Kante der Pattbergstraße im Süden durch die Bahntrasse der Niederrheinbahn (Kamp-Lintfort – Duisburg) und durch eine Grünfläche mit Landschaftsbauwerk im Westen durch das Betriebsgelände Pattbergstraße 33 Der Geltungsbereich geht aus der Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) hervor und ist dort geometrisch eindeutig abgegrenzt. Sachverhalt und Stellungnahme: Am 30.04.2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) gefasst. Planungsanlass und Planungsziele Ziel des Bebauungsplanes Nr. 247 ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenlegung zweier bislang räumlich getrennter Betriebsstandorte der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft (LINEG). Sitzungsvorlage 18/556 Seite 1 von 3 Hierzu soll das bestehende Abfallbereitstellungslager an der Pattbergstraße in Moers Repelen um die derzeit an der Straße Im Meerfeld gelegenen Betriebsbereiche ergänzt werden. Dafür soll der nördliche Standort an der Pattbergstraße erweitert und entsprechend den betrieblichen Anforderungen angepasst werden. Gleichzeitig sollen die bereits vorhandenen und weiterhin erforderlichen technischen Anlagen planungsrechtlich gesichert werden. In Zusammenarbeit mit der LINEG und dem Planungsbüro ulrich hartung gmbh wurde ein städtebauliches Rahmenkonzept erarbeitet. Es berücksichtigt die betrieblichen Anforderungen an die Weiterentwicklung des Standortes, insbesondere den zusätzlichen Bedarf an Lager-, Werkstatt- , Büro- und Sozialflächen sowie die erforderlichen Stellplätze für Mitarbeitende, Dienstfahrzeuge, Lkw und Anhänger. Das bestehende Abfallbereitstellungslager soll innerhalb des Plangebiets verlagert und in den geplanten Betriebsstandort integriert werden. Die vorhandenen Regenrückhalte- und Speicherbecken sowie die ökologisch wertvollen Waldflächen, insbesondere im nördlichen und östlichen Bereich sowie im Umfeld des Schönungsteichs, werden weitgehend erhalten. Für weitere Einzelheiten wird auf das städtebauliche Rahmenkonzept (Anlage 2) und den zugehörigen Erläuterungsbericht (Anlage 3) verwiesen. Entlang der Pattbergstraße soll zudem ein Fuß- und Radweg entstehen, der den Lückenschluss zwischen dem westlich bestehenden Fuß- und Radweg und dem Anschluss zum Bahnhaltepunkt Repelen der Niederrheinbahn sicherstellt. Im Zuge dieser Planung hat sich herausgestellt, dass eine Erweiterung des Geltungsbereiches erforderlich ist, um auch die nördlich der Pattbergstraße liegenden Fuß- und Radwegevarianten aus der verkehrlichen Machbarkeitsstudie Variantenuntersuchung (Anlagen 4-8) in den Planungsbereich einzubeziehen. Deshalb wird der Geltungsbereich entlang und um den nördlichen Bereich der Pattbergstraße um einen schmalen Korridor von circa 9 m Breite erweitert. Der geänderte Geltungsbereich ist der als Anlage 1 beigefügten Karte zu entnehmen. Planungsrechtliche Situation Für den Bereich des Vorhabens besteht kein Planungsrecht im Sinne des § 30 BauGB (rechtsverbindlicher Bebauungsplan). Eine Genehmigung des Vorhabens auf der Grundlage des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) kann ebenfalls nicht erteilt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Moers aus dem Jahr 2020 sind für den Planbereich unterschiedliche Nutzungen dargestellt. Die angestrebte städtebauliche Entwicklung entspricht nicht vollständig den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans, weshalb eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich ist, siehe dazu Vorlage 18/557. Verfahren Der Bebauungsplan Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße), soll für die nach aktuellem Planungsrecht teilweise im unbeplanten Innenbereich (westliche Teilfläche) und teilweise im Außenbereich (östliche Teilfläche) liegenden Flächen, die Rahmenbedingungen zur Neuansiedlung und Sicherung der zuvor beschriebenen Nutzungen herstellen. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Er wird dementsprechend im Vollverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt. Als nächster Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. In einem Zeitraum von drei Wochen können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Moers und im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ digital eingesehen werden. Zusätzlich soll die Einsichtnahme der Unterlagen nach Terminvereinbarung im Alten Rathaus im Fachbereich 6 Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht möglich sein. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung soll die Planung vorgestellt und diskutiert werden. Zeitgleich zur frühzeitigen Beteiligung der Sitzungsvorlage 18/556 Seite 2 von 3 Öffentlichkeit sollen auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt werden. Finanzielle Auswirkungen Bei einer künftigen Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen Aufwendungen und Sachkosten für die Rad- und Fußwegeführung entlang der Pattbergstraße (Grunderwerb, Planungs- und Baukosten, Kompensation) sowie für die künftige öffentliche Grünfläche parallel zur Bahnfläche mit Anschluss an die Pattbergstraße (zunächst nur Grunderwerbskosten). Die genauen Kosten sind abhängig von der Entscheidung über den genauen Verlauf und Zuschnitt der jeweiligen Flächen und werden noch näher ermittelt. Am 13.05.2026 hat der Rat der Stadt Moers einen Planungskostenvertrag zwischen der Stadt Moers und dem Vorhabenträger der LINEG beschlossen. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme: Keine. gez. Zupancic Bürgermeisterin Anlage(n): 1 Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 247 2 Städtebauliches Rahmenkonzept 3 Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Rahmenkonzept 4 Variantenuntersuchung Fuß- und Radverkehrsanbindung im Zuge der Pattbergstr. S.1-25 5 Variantenuntersuchung Fuß- und Radverkehrsanbindung im Zuge der Pattbergstr. S.26-29 6 Variantenuntersuchung Fuß- und Radverkehrsanbindung im Zuge der Pattbergstr. S.30-33 7 Variantenuntersuchung Fuß- und Radverkehrsanbindung im Zuge der Pattbergstr. S.34-37 8 Variantenuntersuchung Fuß- und Radverkehrsanbindung im Zuge der Pattbergstr. S.38-44 Sitzungsvorlage 18/556 Seite 3 von 3

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