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Erweiterung einer Lichtsignalanlage um weitere Signalgruppen für sicher geführte Linksabbieger

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Moers
Datum2026-09-24
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 18/495 Die Bürgermeisterin Dezernat III Fachbereich 8 Datum 24.08.2026 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und öffentlich Entscheidung 24.09.2026 Umwelt Erweiterung einer Lichtsignalanlage um weitere Signalgruppen für sicher geführte Linksabbieger Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen der Verwaltung zu. Sachverhalt und Stellungnahme: Die Vorlage erfolgt im Zusammenhang mit dem Bürgerantrag 1910, der im Ausschuss für Bürgeranträge unter der Sitzungsvorlage 18/350 beraten und zur fachlichen Beurteilung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt weitergeleitet wurde. Mit Bürgerantrag 1910 wird Verwaltung und Politik gebeten, sich bei Straßen.NRW dafür einzusetzen, die Ampelanlage an der Kreuzung Düsseldorfer Straße – Venloer Straße / Ruhrorter Straße um eine getrennte Linksabbieger-Signalisierung für mehrere Fahrspuren zu erweitern. Hierzu soll die Anlage entsprechend um zusätzliche Lichtzeichen ergänzt werden. Als Begründung wird ein erhöhtes Gefährdungspotential, insbesondere für Radfahrende und Fußgänger – darunter auch Schulkinder – angeführt, da Linksabbiegende gleichzeitig auf mehrere Verkehrsströme achten müssen. Ziel der Anregung ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit an diesem Knotenpunkt. Die Fragestellung wurde unter Einbeziehung der Unfallstatistik, verkehrlicher Erhebungen sowie einer Ortsbesichtigung umfassend geprüft. Darüber hinaus fand am 24.02.2026 an dem Knotenpunkt ein Ortstermin der Unfallkommission statt, um das Unfallgeschehen sowie mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu bewerten. Die Unfallkommission besteht aus Vertretern der Kreispolizeibehörde Wesel, der Bezirksregierung Düsseldorf, von Straßen.NRW, des Kreises Wesel (Fachdienst Straßenverkehr) sowie der Stadt Moers mit der Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrsplanung und der Verkehrstechnik beteiligt. Als protokolliertes Ergebnis wurde durch die Unfallkommission folgender Beschluss gefasst: „Die Beteiligten der Unfallkommission stellen einvernehmlich fest, dass die Stelle keine unfallbegünstigenden Auffälligkeiten hat. Die Einbeziehung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) relativiert das Unfallgeschehen.“ Auch die Auswertung der Unfalldaten durch die Kreispolizeibehörde Wesel ergab unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung keine Auffälligkeiten. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt vier Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Linksabbiegevorgängen erfasst, Sitzungsvorlage 18/495 Seite 1 von 4 wobei kein Unfall unter Beteiligung von Radfahrenden stattfand. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die überwiegende Anzahl der Unfälle im Längsverkehr ereignet und die Zahl der Abbiegeunfälle im Verhältnis zum hohen Verkehrsaufkommen als sehr gering einzustufen ist. Ebenfalls die Beobachtung des morgendlichen Schülerverkehrs sowie durchgeführte Verkehrszählungen (aus April 2023) ergaben keine besonderen Gefährdungssituationen. In der morgendlichen Spitzenstunde wurden durchschnittlich 17 Radfahrende pro Stunde in und aus Richtung Schwafheim gezählt, in der nachmittäglichen Spitzenstunde 26. Gleichzeitig ist das gesamte Verkehrsaufkommen in diesen Zeiträumen sehr hoch, sodass der Anteil des Radverkehrs im Verhältnis zum Gesamtverkehr als gering einzustufen ist. Bereits auf Grundlage der vorliegenden Signal- und Lagepläne zeigt sich, dass die verkehrlichen Konfliktsituationen an den einzelnen Knotenarmen unterschiedlich ausgeprägt sind. Während lediglich der südliche (aus Richtung Schwafheim kommend) und westliche Knotenarm eine Querung von Fußgängern und Radfahrenden durch den linksabbiegenden Kraftfahrzeugverkehr aufweist, bestehen vergleichbare Konfliktlagen an den nördlichen und östlichen Knotenarmen nicht. Die im Bürgerantrag geforderte Einrichtung zusätzlicher Linksabbiegersignale für mehrere Fahrtrichtungen lässt sich daher aus den örtlichen Gegebenheiten nicht ableiten. Zwar verfügt der westliche Knotenarm bereits über eine separate Linksabbiegesignalisierung. Deren Einrichtung erfolgte jedoch insbesondere aus Gründen der Verkehrsabwicklung und Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts. Durch die gesonderte Signalisierung kann der Verkehr aus Richtung der Autobahnanschlussstelle leistungsfähig abgewickelt und ein Rückstau in den Bereich der Autobahnabfahrt vermieden werden. Die dortige Signalisierung ist daher nicht unmittelbar mit den im Bürgerantrag angesprochenen Verkehrssicherheitsaspekten vergleichbar und begründet keinen entsprechenden Bedarf für weitere Fahrtrichtungen. Für den südlichen Knotenarm stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Grünzeit des westlichen Fußgängerüberwegs endet deutlich vor der Freigabe des entgegenkommenden Kfz-Verkehrs aus nördlicher Richtung. Dadurch kommt es selbst in Spitzenzeiten nur selten zu Konfliktsituationen, bei denen sich noch Fußgänger oder Radfahrende auf der Furt befinden. Zudem beträgt der Abstand zwischen der Haltelinie bzw. Abbiegeposition der Linksabbieger und der Fußgängerfurt rund 24 Meter, was eine gute Einsehbarkeit ermöglicht. Die Querungsstelle ist darüber hinaus mit einem gelben Hilfsblinker zur besseren Wahrnehmbarkeit gesichert. Die Einrichtung zusätzlicher Linksabbiegersignale würde hingegen eine Erweiterung des Signalprogramms um weitere Phasen erfordern und damit eine spürbare Leistungsreduzierung des Knotenpunkts zur Folge haben. Vor dem Hintergrund der fehlenden Unfallauffälligkeit, der Bewertung durch die Unfallkommission sowie der insgesamt unkritischen Verkehrssituation wird hierfür aktuell kein verkehrlicher Handlungsbedarf gesehen. Der Knotenpunkt wird weiterhin beobachtet. Sollte sich künftig ein veränderter Handlungsbedarf ergeben, wird die Situation erneut bewertet und gegebenenfalls angepasst. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme Keine Sitzungsvorlage 18/495 Seite 2 von 4 Ergebnisplan PSP-Element Bezeichnung PSP- Element in Euro (€) lfd. Haushaltsjahr Sachkonto Bezeichnung Erträge Aufwendungen Haushalts- - € einmalig jährlich belastung Bemerkungen: Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt ja nein (gleicher Produktbereich) Finanzplan Profit-Center Profit-Center Bezeichnung: PSP-Element Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Netto*-Plan- in Euro (€) Gesamtkosten Gesamtförderung Eigenanteil Abschreibung Beginn der Maßnahme - € #DIV/0! Aktueller Stand - € #DIV/0! Abweichung - € - € - € #DIV/0! Nutzungsdauer (in Jahren) Bermerkungen: Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt ja nein (gleicher Produktbereich) * Die Netto-Plan-Abschreibung ist die Differenz aus der Auflösung des Sonderpostens (Ertrag) und der Abschreibung (Aufwand). Sitzungsvorlage 18/495 Seite 3 von 4 gez. Zupancic Bürgermeisterin Anlage(n): 1 1910_anonymisiert.pdf 2 Auszug TOP 48. 18_350 Ausschuss fuer Buergerantraege 16.06.2026 (A26635-0) 3 Stellungnahme anonymisiert.pdf Sitzungsvorlage 18/495 Seite 4 von 4

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