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Erweiterung einer Lichtsignalanlage um weitere Signalgruppen für sicher geführte Linksabbieger
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/495
Die Bürgermeisterin
Dezernat III
Fachbereich 8
Datum 24.08.2026
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und
öffentlich Entscheidung 24.09.2026
Umwelt
Erweiterung einer Lichtsignalanlage um weitere Signalgruppen für sicher geführte
Linksabbieger
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen
der Verwaltung zu.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Die Vorlage erfolgt im Zusammenhang mit dem Bürgerantrag 1910, der im Ausschuss für
Bürgeranträge unter der Sitzungsvorlage 18/350 beraten und zur fachlichen Beurteilung an den
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt weitergeleitet wurde.
Mit Bürgerantrag 1910 wird Verwaltung und Politik gebeten, sich bei Straßen.NRW dafür
einzusetzen, die Ampelanlage an der Kreuzung Düsseldorfer Straße – Venloer Straße / Ruhrorter
Straße um eine getrennte Linksabbieger-Signalisierung für mehrere Fahrspuren zu erweitern.
Hierzu soll die Anlage entsprechend um zusätzliche Lichtzeichen ergänzt werden. Als Begründung
wird ein erhöhtes Gefährdungspotential, insbesondere für Radfahrende und Fußgänger – darunter
auch Schulkinder – angeführt, da Linksabbiegende gleichzeitig auf mehrere Verkehrsströme
achten müssen. Ziel der Anregung ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit an diesem
Knotenpunkt.
Die Fragestellung wurde unter Einbeziehung der Unfallstatistik, verkehrlicher Erhebungen sowie
einer Ortsbesichtigung umfassend geprüft.
Darüber hinaus fand am 24.02.2026 an dem Knotenpunkt ein Ortstermin der Unfallkommission
statt, um das Unfallgeschehen sowie mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit zu bewerten. Die Unfallkommission besteht aus Vertretern der
Kreispolizeibehörde Wesel, der Bezirksregierung Düsseldorf, von Straßen.NRW, des Kreises
Wesel (Fachdienst Straßenverkehr) sowie der Stadt Moers mit der Straßenverkehrsbehörde, der
Verkehrsplanung und der Verkehrstechnik beteiligt.
Als protokolliertes Ergebnis wurde durch die Unfallkommission folgender Beschluss gefasst:
„Die Beteiligten der Unfallkommission stellen einvernehmlich fest, dass die Stelle keine
unfallbegünstigenden Auffälligkeiten hat. Die Einbeziehung der durchschnittlichen täglichen
Verkehrsstärken (DTV) relativiert das Unfallgeschehen.“
Auch die Auswertung der Unfalldaten durch die Kreispolizeibehörde Wesel ergab unter
Berücksichtigung der Verkehrsbelastung keine Auffälligkeiten. In den vergangenen fünf Jahren
wurden insgesamt vier Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Linksabbiegevorgängen erfasst,
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wobei kein Unfall unter Beteiligung von Radfahrenden stattfand. Insgesamt ist festzustellen, dass
sich die überwiegende Anzahl der Unfälle im Längsverkehr ereignet und die Zahl der
Abbiegeunfälle im Verhältnis zum hohen Verkehrsaufkommen als sehr gering einzustufen ist.
Ebenfalls die Beobachtung des morgendlichen Schülerverkehrs sowie durchgeführte
Verkehrszählungen (aus April 2023) ergaben keine besonderen Gefährdungssituationen. In der
morgendlichen Spitzenstunde wurden durchschnittlich 17 Radfahrende pro Stunde in und aus
Richtung Schwafheim gezählt, in der nachmittäglichen Spitzenstunde 26. Gleichzeitig ist das
gesamte Verkehrsaufkommen in diesen Zeiträumen sehr hoch, sodass der Anteil des Radverkehrs
im Verhältnis zum Gesamtverkehr als gering einzustufen ist.
Bereits auf Grundlage der vorliegenden Signal- und Lagepläne zeigt sich, dass die verkehrlichen
Konfliktsituationen an den einzelnen Knotenarmen unterschiedlich ausgeprägt sind. Während
lediglich der südliche (aus Richtung Schwafheim kommend) und westliche Knotenarm eine
Querung von Fußgängern und Radfahrenden durch den linksabbiegenden Kraftfahrzeugverkehr
aufweist, bestehen vergleichbare Konfliktlagen an den nördlichen und östlichen Knotenarmen
nicht. Die im Bürgerantrag geforderte Einrichtung zusätzlicher Linksabbiegersignale für mehrere
Fahrtrichtungen lässt sich daher aus den örtlichen Gegebenheiten nicht ableiten.
Zwar verfügt der westliche Knotenarm bereits über eine separate Linksabbiegesignalisierung.
Deren Einrichtung erfolgte jedoch insbesondere aus Gründen der Verkehrsabwicklung und
Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts. Durch die gesonderte Signalisierung kann der Verkehr aus
Richtung der Autobahnanschlussstelle leistungsfähig abgewickelt und ein Rückstau in den Bereich
der Autobahnabfahrt vermieden werden. Die dortige Signalisierung ist daher nicht unmittelbar mit
den im Bürgerantrag angesprochenen Verkehrssicherheitsaspekten vergleichbar und begründet
keinen entsprechenden Bedarf für weitere Fahrtrichtungen.
Für den südlichen Knotenarm stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Grünzeit des westlichen
Fußgängerüberwegs endet deutlich vor der Freigabe des entgegenkommenden Kfz-Verkehrs aus
nördlicher Richtung. Dadurch kommt es selbst in Spitzenzeiten nur selten zu Konfliktsituationen,
bei denen sich noch Fußgänger oder Radfahrende auf der Furt befinden. Zudem beträgt der
Abstand zwischen der Haltelinie bzw. Abbiegeposition der Linksabbieger und der Fußgängerfurt
rund 24 Meter, was eine gute Einsehbarkeit ermöglicht. Die Querungsstelle ist darüber hinaus mit
einem gelben Hilfsblinker zur besseren Wahrnehmbarkeit gesichert.
Die Einrichtung zusätzlicher Linksabbiegersignale würde hingegen eine Erweiterung des
Signalprogramms um weitere Phasen erfordern und damit eine spürbare Leistungsreduzierung des
Knotenpunkts zur Folge haben. Vor dem Hintergrund der fehlenden Unfallauffälligkeit, der
Bewertung durch die Unfallkommission sowie der insgesamt unkritischen Verkehrssituation wird
hierfür aktuell kein verkehrlicher Handlungsbedarf gesehen.
Der Knotenpunkt wird weiterhin beobachtet. Sollte sich künftig ein veränderter Handlungsbedarf
ergeben, wird die Situation erneut bewertet und gegebenenfalls angepasst.
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme
Keine
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Ergebnisplan
PSP-Element Bezeichnung PSP- Element
in Euro (€) lfd. Haushaltsjahr Sachkonto Bezeichnung
Erträge
Aufwendungen
Haushalts-
- € einmalig jährlich
belastung
Bemerkungen:
Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt
ja nein
(gleicher Produktbereich)
Finanzplan
Profit-Center
Profit-Center
Bezeichnung:
PSP-Element Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung
Netto*-Plan-
in Euro (€) Gesamtkosten Gesamtförderung Eigenanteil Abschreibung
Beginn der
Maßnahme - € #DIV/0!
Aktueller Stand - € #DIV/0!
Abweichung - € - € - € #DIV/0!
Nutzungsdauer (in Jahren) Bermerkungen:
Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt
ja nein
(gleicher Produktbereich)
* Die Netto-Plan-Abschreibung ist die Differenz aus der Auflösung des Sonderpostens
(Ertrag) und der Abschreibung (Aufwand).
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gez. Zupancic
Bürgermeisterin
Anlage(n):
1 1910_anonymisiert.pdf
2 Auszug TOP 48. 18_350 Ausschuss fuer Buergerantraege 16.06.2026 (A26635-0)
3 Stellungnahme anonymisiert.pdf
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