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Bürgerantrag Nr. 1960 Mähroboter
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/436
Die Bürgermeisterin
Dezernat III
Fachbereich 6
Datum 01.06.2026
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Bürgeranträge öffentlich Entscheidung 22.09.2026
Bürgerantrag Nr. 1960 Mähroboter
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bürgeranträge stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu. Die Behandlung
im Ausschuss für Bürgeranträge ist damit abgeschlossen.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Im Bürgerantrag Nr. 1960 wird beantragt, dass die Stadt Moers Stellung dazu bezieht, ob ein
Betriebsverbot für Mähroboter in Moers gilt und ob es zutrifft, dass die Stadt Moers einen
entsprechenden Bürgerantrag abgelehnt hat (Anlage 1).
Am Donnerstag, 13. März 2025, hat die Kreisverwaltung Wesel eine Allgemeinverfügung zum
Schutz von Igeln und Kleintieren veröffentlicht.
Demnach dürfen Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer im Kreis Wesel seit dem 14.03.2025 ihre
Mähroboter nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht betreiben. Tagsüber ist die Nutzung der
Mähroboter uneingeschränkt erlaubt.
Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung ist ein entsprechender Bürgerantrag und demnach auch
eine Ablehnung nicht bekannt.
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme
Keine
gez. Zupancic
Bürgermeisterin
Anlage(n):
1 Bürgerantrag Nr. 1960_anonymisiert
Sitzungsvorlage 18/436 Seite 1 von 1
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