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Bürgerantrag Nr. 1937 - Verunreinigung durch Pferdehinterlassenschaften
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/367
Die Bürgermeisterin
Dezernat I
Fachbereich 4
Datum 01.06.2026
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Bürgeranträge öffentlich Entscheidung 22.09.2026
Bürgerantrag Nr. 1937 - Verunreinigung durch Pferdehinterlassenschaften
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Bürgeranträge stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu.
2. Die Beratung im Ausschuss für Bürgeranträge ist damit abgeschlossen.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Aufgrund von Verunreinigungen durch Pferderhinterlassenschaften auf dem Schwarzen Weg in
Moers-Schwafheim bittet der Antragsteller/die Antragstellerin die Verwaltung zu prüfen
- welche Maßnahmen zur Einhaltung der Reinigungspflicht ergriffen werden können,
- ob verstärkte Kontrollen möglich sind und
- wie dauerhaft für einen sauberen und sicheren Zustand des Weges gesorgt werden kann
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Der Zentrale Außendienst des Fachdienstes Ordnung hat die im Bürgerantrag angesprochene
Örtlichkeit am „Schwarzen Weg“ kontrolliert und hierzu Kontakt mit dem dort ansässigen Pferdehof
aufgenommen.
Im Rahmen des Gesprächs wurde der Pferdehof auf die bestehende Verpflichtung zur Beseitigung
von Pferdehinterlassenschaften hingewiesen. Die Beschilderung vor Ort wurde daraufhin durch
den Pferdehof erneut angebracht bzw. ergänzt und weist ausdrücklich darauf hin, dass
Hinterlassenschaften zu entfernen sind. Darüber hinaus hat der Pferdehof die Reiterinnen und
Reiter bzw. die Mieterinnen und Mieter der Pferdeboxen nochmals für die bestehende
Reinigungspflicht sensibilisiert und auf die erforderliche Beseitigung von
Pferdehinterlassenschaften nach § 9 Abs. 1 der ordnungsbehördlichen Veordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Moers
hingewiesen. Gemäß dieser Vorschrift hat, wer auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen Tiere
mit sich führt, die durch diese verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu
beseitigen.
Durch den Zentralen Außendienst wurden in Folge weitere stichprobenartige Kontrollen an der
Örtlichkeit durchgeführt. Bei den durchgeführten Kontrollen konnten keine weiteren
Verunreinigungen bzw. Verstöße festgestellt werden.
Die Verwaltung wird die Situation weiterhin im Rahmen der allgemeinen Außendiensttätigkeit
beobachten. Sollten darüber hinaus erneut Verstöße oder Verunreinigungen festgestellt werden,
können diese jederzeit an das Funktionspostfach [email protected] gemeldet werden.
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Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme
konsumtive Auswirkungen investive Auswirkungen
Keine
In Vertretung
gez. Thoenes
Erster Beigeordneter
Anlage(n):
1 Bürgerantrag Nr. 1937_anonymisiert
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