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Bürgerantrag Nr. 1937 - Verunreinigung durch Pferdehinterlassenschaften

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Moers
Datum2026-09-22
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 18/367 Die Bürgermeisterin Dezernat I Fachbereich 4 Datum 01.06.2026 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bürgeranträge öffentlich Entscheidung 22.09.2026 Bürgerantrag Nr. 1937 - Verunreinigung durch Pferdehinterlassenschaften Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Bürgeranträge stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu. 2. Die Beratung im Ausschuss für Bürgeranträge ist damit abgeschlossen. Sachverhalt und Stellungnahme: Aufgrund von Verunreinigungen durch Pferderhinterlassenschaften auf dem Schwarzen Weg in Moers-Schwafheim bittet der Antragsteller/die Antragstellerin die Verwaltung zu prüfen - welche Maßnahmen zur Einhaltung der Reinigungspflicht ergriffen werden können, - ob verstärkte Kontrollen möglich sind und - wie dauerhaft für einen sauberen und sicheren Zustand des Weges gesorgt werden kann Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Der Zentrale Außendienst des Fachdienstes Ordnung hat die im Bürgerantrag angesprochene Örtlichkeit am „Schwarzen Weg“ kontrolliert und hierzu Kontakt mit dem dort ansässigen Pferdehof aufgenommen. Im Rahmen des Gesprächs wurde der Pferdehof auf die bestehende Verpflichtung zur Beseitigung von Pferdehinterlassenschaften hingewiesen. Die Beschilderung vor Ort wurde daraufhin durch den Pferdehof erneut angebracht bzw. ergänzt und weist ausdrücklich darauf hin, dass Hinterlassenschaften zu entfernen sind. Darüber hinaus hat der Pferdehof die Reiterinnen und Reiter bzw. die Mieterinnen und Mieter der Pferdeboxen nochmals für die bestehende Reinigungspflicht sensibilisiert und auf die erforderliche Beseitigung von Pferdehinterlassenschaften nach § 9 Abs. 1 der ordnungsbehördlichen Veordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Moers hingewiesen. Gemäß dieser Vorschrift hat, wer auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen Tiere mit sich führt, die durch diese verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Durch den Zentralen Außendienst wurden in Folge weitere stichprobenartige Kontrollen an der Örtlichkeit durchgeführt. Bei den durchgeführten Kontrollen konnten keine weiteren Verunreinigungen bzw. Verstöße festgestellt werden. Die Verwaltung wird die Situation weiterhin im Rahmen der allgemeinen Außendiensttätigkeit beobachten. Sollten darüber hinaus erneut Verstöße oder Verunreinigungen festgestellt werden, können diese jederzeit an das Funktionspostfach [email protected] gemeldet werden. Sitzungsvorlage 18/367 Seite 1 von 2 Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme konsumtive Auswirkungen investive Auswirkungen Keine In Vertretung gez. Thoenes Erster Beigeordneter Anlage(n): 1 Bürgerantrag Nr. 1937_anonymisiert Sitzungsvorlage 18/367 Seite 2 von 2

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