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Bürgerantrag Nr. 1852 - anonymisiert - Verkehrssituation Essenberger Straße in Scherpenberg
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/298
Die Bürgermeisterin
Dezernat III
Fachbereich 8
Datum 16.07.2026
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Bürgeranträge öffentlich Entscheidung 22.09.2026
Bürgerantrag Nr. 1852 - anonymisiert
- Verkehrssituation Essenberger Straße in Scherpenberg
- Anfrage RM Gerwers-Hagedorn im ASPU am 11.09.2025
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bürgeranträge stimmt dem Vorgehen der Verwaltung zu.
Die Behandlung im Ausschuss für Bürgeranträge ist damit abgeschlossen.
Sachverhalt und Stellungnahme:
1. Anlass
Der Bürgerantrag Nr. 1852 (siehe Anlage 1-3) weist auf die Verkehrssituation auf der Essenberger
Straße 176-208 in Scherpenberg hin. Der Antragsteller bemängelt Sichtbehinderungen durch ge-
parkte Fahrzeuge auf diesem Abschnitt, die das Queren der Fahrbahn für den Fußverkehr erschwe-
ren. Darüber hinaus werden Sichtbehinderungen für den Kfz-Verkehr am Knotenpunkt Essenberger-
/ Karl-/ Packertstraße, der aus den Nebenstraßen kommt, kritisiert. Eine umfangreiche Fotoserie mit
Darstellungen der Parkbereiche, Sichtwinkel und Bremswege wurden dem Bürgerantrag beigefügt.
Außerdem werden Geschwindigkeitsüberschreitungen bemängelt.
Als Verbesserungsvorschläge werden eine Querungshilfe Höhe Alexanderstraße sowie Tempo 30
angeführt. Der Bereich ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 1: Lageplan Essenberger Straße 176 bis 208 mit Lotsenstelle (Markierung)
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2. Verkehrliche Prüfung
Für die verkehrliche Bewertung wurde eine Verkehrsmessung durchgeführt und die Unfalllage bei
der Kreispolizei abgefragt. Zudem wurde zur Hauptverkehrszeit eine Verkehrsbeobachtung am Kno-
tenpunkt Essenberger-/ Karl-/ Packertstraße (Lotsenstelle) durchgeführt.
• Die Verkehrszählungen auf der Essenberger Straße in Höhe Haus-Nr. 204 haben keine Auffäl-
ligkeiten für eine Hauptverkehrsstraße mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h erge-
ben: Die Verkehrsbelastung war mit 3.300 Kfz/ 24 Stunden für eine Hauptverkehrsstraße gering.
Das Geschwindigkeitsniveau belegt eine gute Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstge-
schwindigkeit. In der Spitzenstunde befuhren 132 Kfz (15-16 Uhr) die Essenberger Straße auf
diesem Abschnitt.
• Es gab in den vergangenen drei Jahren keine Verkehrsunfälle mit Verletzten oder höheren Sach-
schäden auf dem Streckenabschnitt Kronprinzenstraße bis zur Stadtgrenze Duisburg.
• Bei der Verkehrsbeobachtung am Knotenpunkt Essenberger-/ Karl-/ Packertstraße konnten ins-
gesamt 4 Grundschulkinder gezählt werden, die die Essenberger- und Karlstraße mithilfe der
Lotsin gequert haben. Die Lotsenstelle, die zurzeit von maximal 6 Grundschulkindern genutzt
wird, ist regelmäßig besetzt.
Die Struktur des Knotenpunktes selbst ist, aufgrund der dreispurig einmündenden Karlstraße und
der im spitzen Winkel einmündenden Packertstraße, unsymmetrisch. Es fehlen Bordsteinabsenkun-
gen, es sind keine Querungshilfen vorhanden. Über den Knotenpunkt fließt viel Eltern-Taxi-Verkehr
zur Astrid-Lindgren-Schule (Cecilienstraße).
• Für die Astrid-Lindgren-Schule besteht noch kein Schulwegplan. Nach der aktuellen Prioritäten-
liste der Schulwegplanung steht die Astrid-Lindgren-Schule auf Platz 8. Da der Prozess der
Schulwegplanung aufwendig ist, kann maximal eine Grundschule pro Jahr bearbeitet (Vorl.-Nr.
18/176) werden.
2.1 Querungshilfe im Bereich Einmündung Alexanderstraße
Fußverkehr ist grundsätzlich sehr umwegempfindlich So wird oft der kürzeste und nicht der sicherste
Weg zum Überqueren einer Straße gewählt. In der Folge werden Straßen, an denen keine beson-
ders verkehrserzeugenden Nutzungen/ Ziele (z.B. Geschäfte, Schulen/ Kita) liegen, verteilt und nicht
gebündelt überquert. Bei Neuplanungen von Straßen wird heute auf die Schaffung ausreichend vie-
ler Querungshilfen geachtet, was vormals weniger im Fokus stand (Stichwort „autogerechte Stadt“).
Um dies zu kompensierten und neuen Bedarfen gerecht zu werden, wurden bereits an vielen Stra-
ßen Querungshilfen nachgerüstet. Die nachträgliche Herstellung von Querungshilfen wie Mittelin-
seln, Fahrbahneinengungen, Lichtsignalanlagen oder Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) sind je-
doch vor dem Hintergrund begrenzt verfügbarer Finanzmittel und dem Entfall von Parkraum hin-
sichtlich der verkehrlichen Notwendigkeit und Wirksamkeit zu bewerten.
Auf der Essenberger Straße 176-208 und den angrenzenden Straßen sind keine besonderen Ziele
vorhanden, die einen höheren Querungsbedarf an einer bestimmten Stelle erzeugen. Die Astrid-
Lindgren-Schule auf der Cecilienstraße führt zu einem gebündelten Querungsbedarf am Knoten-
punkt Essenberger-/ Karl-/ Packertstraße. Darüber hinaus führt die Karlstraße zur Geschäftslage
Karlsplatz. Aufgrund bereits vorausgehender Anfragen befindet sich der Knotenpunkt bereits in der
Vorplanung (weitere Erläuterungen siehe 2.4).
2.2 Verkehrssituation Knotenpunkte Essenberger-/ Karl-/ Packertstraße und Fußgängerüberweg
(Anfrage Gerwers-Hagedorn, Anlage 4)
Die straßenbaulichen und verkehrlichen Problemlagen an diesem Knotenpunkt sind vielschichtig:
unsymmetrischer Ausbau, breite Querschnitte in den untergeordneten Straßen, zu enge Gehwege
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im gesamten Kreuzungsbereich, fehlende Absenkungen für den Fußverkehr, viele Grundstückszu-
fahrten, für Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr sichtbehindernder ruhender Verkehr und nur wenige Stra-
ßeneinläufe im Bestand (die Entwässerung muss bei baulichen Änderungen angepasst werden).
Die verkehrlichen Einschränkungen und Mängel sind in der folgenden Abbildung 2 räumlich darge-
stellt.
Abbildung 2: Problemlagen Essenberger-, Karl-, Packertstraße
Auch die aktuelle, regelmäßig besetzte, Lotsenstelle (Abb. 3) ist hinsichtlich ihrer Lage und Ausge-
staltung mitzubetrachten. Die Schaffung eines FGÜ am heutigen Standort ist aufgrund der Grund-
stückszufahrten nicht möglich. Dieser liegt jedoch für die derzeitigen Grundschulkinder (Packert-
straße, Essenberger Straße aus Richtung Duisburg) ideal in deren Wegelauf.
Eine Schulwegplanung für die Astrid-Lindgren-Schule, die u.a. Auskunft über die hochfrequentierten
Schulwegabschnitte geben könnte, liegt nicht vor und ist -wie oben erläutert- erst langfristig zu er-
warten.
Abbildung 3: Lotsenstelle (Markierung) und Zufahrten (gelb)
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Für eine spürbare Verbesserung der dortigen Verkehrsverhältnisse, insbesondere durch die Schaf-
fung einer Mittelinsel auf der Essenberger Straße, sind ad-hoc Maßnahmen daher nicht ausreichend
bzw. baulich nicht Richtlinienkonform umsetzbar. Vielmehr ist es notwendig, den gesamten Kreu-
zungsbereich zu überplanen, um die verkehrlichen und straßenbaulichen Anforderungen zu erfüllen.
Hierzu wird im Jahr 2027 eine Vorlage für den ASPU erstellt und ein Antrag auf Förderung vorberei-
tet.
2.3 Tempo 30
Die Essenberger Straße gehört zum Hauptstraßennetz der Stadt Moers. Für Hauptverkehrsstraßen
besteht grundsätzlich die Möglichkeit, streckenbezogene Tempo-30-Regelungen anzuordnen.
Diese müssen aber gemäß der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) strenge Voraussetzungen erfüllen:
• besondere Gefahrenlage (z.B. Unfallhäufungsstelle) oder
• besonders schützenswerte Einrichtung (abschließende Liste der StVO: Schulen, Förderschulen,
Kindertageseinrichtungen, Zebrastreifen, Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege, Alten-/ Pfle-
geheime/ Tagespflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Krankenhäuser) oder
• zum Lärmschutz basierend auf dem Lärmaktionsplan.
Für die Straßenabschnitte auf Moerser Stadtgebiet, für die eine entsprechend Begründung gemäß
der StVO vorliegt, wurden streckenbezogene Tempo-30-Regelungen bereits angeordnet und umge-
setzt.
Für den gewünschten Streckenabschnitt auf der Essenberger Straße liegt keine der erforderlichen
Voraussetzungen vor. Eine Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Regelung ist dort derzeit nicht
möglich.
3. Fazit und weiteres Vorgehen
Insgesamt ist der Straßenabschnitt Essenberger Straße 176 bis 208 verkehrlich hinsichtlich der Un-
falllage und des Geschwindigkeitsverhaltens unauffällig, wenn auch der Knotenpunkt Essenberger-
/ Karl-/ Packertstraße und die Kurvensituation vom Fußverkehr besondere Aufmerksamkeit erfor-
dern. Ähnliche Anfragen aus der Bürgerschaft lagen zu diesem Straßenabschnitt bislang nicht vor.
Die im Bürgerantrag vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich nicht umsetzen. Der größte gebün-
delte Querungsbedarf ist am Knotenpunkt Essenberger-/ Karl-/ Packertstraße zu erwarten. Für die-
sen wurden Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußverkehr geprüft. Zwar sind auch hier keine
kurzfristigen Maßnahmen möglich, jedoch wird für den Knotenpunktes im kommenden Jahr 2027
eine fußverkehrsgerechte Straßenplanung erarbeitet und ein entsprechender Förderantrag gestellt.
Im Rahmen dieser Planung sollen die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr verbessert wer-
den.
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme
-Keine-
gez. Zupancic
Bürgermeisterin
Anlage(n):
1 BA 1852_Verkehrssituation Essenberger Straße-Scherpenberg_vom 28.08.2025_anonymisiert_1
2 BA 1852_Verkehrssituation Essenberger Straße-Scherpenberg_vom 28.08.2025_anonymisiert_2
3 BA 1852_Verkehrssituation Essenberger Straße-Scherpenberg_vom 28.08.2025_anonymisiert_3
4 Anfrage Gerwers-Hagedorn, ASPU am 11.09.2026, TOP 13.6
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