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Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (ABC-Klassen)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Gronau
Datum2026-09-22
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Stadt Gronau (Westf.) Kenntnisnahme Vorstandsbereich: 3 Fachdienst: 340.4 Datum: 24.07.2026 Vorlagen-Nr.: 352/2026 gez.: Raible / Grothe Beraten im öffentlichen Teil Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Sitzung am 22.09.2026 TOP 9. Mitzeichnungen: Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2 gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von Holtick Borczyskowski Borczyskowski Der Bürgermeister gez. von Borczyskowski Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (ABC-Klassen) Der Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (ABC-Klassen) zur Kenntnis 1. Rechtsgrundlage/ n: Zuständig für die Entscheidung: ☐ Bürgermeister ☒ Fachausschuss ☐ Haupt- und Finanzausschuss ☐ Rat 2. Finanzielle Auswirkungen: ☐ Keine ☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe: ☐ Aufwand / Auszahlung ☐ investiv, Höhe: ☐ konsumtiv, Höhe: ☐ jährliche Folgekosten, Höhe: ☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: ODER ☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit. ODER ☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung. ☒ Sonstiges: Siehe Sachdarstellung Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja ☐ Nein ggf. Erläuterungen: 3. Klimaauswirkungen: ☐ positiv ☐ negativ ☐ Keine Erläuterungen der Klimaauswirkungen: 2 4. Sachdarstellung: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das 18. Schulrechtsänderungsgesetz zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (ABC-Klassen) am 16.07.2026 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die sprachlichen Voraussetzungen von Kindern vor der Einschulung zu verbessern. Die Neuregelung umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: • Einführung einer verpflichtenden Sprachstandsfeststellung für Kinder vor der Einschulung. • Einrichtung schulischer Vorkurse für Kinder mit festgestelltem erheblichem Sprachförderbedarf. • Vorverlegung des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens an den Grundschulen, um ausreichend Zeit für Diagnostik und Förderung zu schaffen. • Möglichkeit einer verlängerten Schuleingangsphase (ABC Plus) für Kinder mit entsprechendem Förderbedarf. Die Anzahl der Vorkurse richtet sich nach der Anzahl der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf sowie den vorgesehenen Gruppengrößen. Die tatsächliche Anzahl der erforderlichen Vorkurse und damit auch die Zahl der betroffenen Schulstandorte kann daher erst nach Abschluss der Sprachstandserhebungen bestimmt werden. Nach derzeitigem Zeitplan soll die erstmalige Sprachstandserhebung im Frühjahr 2028 im Rahmen der neuen vorgezogenen Schulanmeldungen erfolgen. Die Zuweisung der Kinder zu den Vorkursen soll jeweils bis zum 31. Mai erfolgen. Die Einschulung der Kinder erfolgt dann zum Schuljahr 2029/30. Für den Schulträger ergeben sich die folgenden Aufgaben: • die Bereitstellung geeigneter Unterrichts- und Nebenräume an den Grundschulstandorten oder anderen geeigneten Gebäuden, • die Sicherstellung der erforderlichen Sachausstattung (Mobiliar, Unterrichtsmaterialien, digitale Ausstattung), • die organisatorische Unterstützung bei der Einrichtung der Vorkurse sowie der Abstimmung der Raumnutzung mit dem regulären Schulbetrieb, • die Mitwirkung bei der Koordination zwischen Schulen, Schulaufsicht, Jugendamt, Kindertageseinrichtungen und weiteren beteiligten Stellen, • Organisation der Schülerbeförderung beziehungsweise Fahrkostenerstattung für verpflichtend teilnehmende Kinder, • die Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der kommunalen Schulentwicklungsplanung sowie bei zukünftigen Investitions- und Raumplanungen. Eine besondere Bedeutung kommt der Beförderung der zur Teilnahme an den Vorkursen verpflichteten Kinder zu. Sofern die Vorkurse nicht am Betreuungsort stattfinden, sind entsprechende Beförderungslösungen zu organisieren und mit den beteiligten Einrichtungen abzustimmen. Darüber hinaus zeichnet sich durch die Vorverlegung der Schulanmeldeverfahren ein erhöhter Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand ab. Dies betrifft insbesondere die Organisation der Anmeldeverfahren, die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für Sprachstandsfeststellungen sowie die Koordination der Informations- und Kommunikationsprozesse mit den Erziehungsberechtigten. 3 Die Einführung der ABC-Klassen stellt eine wesentliche Änderung im Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule dar. Dies macht eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen und Schulträger erforderlich. Die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung sowie das Gesetz über den Belastungsausgleich für die Einführung schulischer Vorkurse befinden sich derzeit noch im Abstimmungsverfahren. Die konkreten organisatorischen und finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Gronau als Schulträger können daher noch nicht abschließend beurteilt werden. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die entstehenden Mehraufwendungen im Rahmen des Belastungsausgleichs nach dem Konnexitätsprinzip durch das Land ausgeglichen werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Anhörungsverfahren bereits die Auffassung vertreten, dass sämtliche den Kommunen entstehenden Mehrbelastungen vollständig und sachgerecht berücksichtigt werden müssen. 5. Alternativen:

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