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Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (ABC-Klassen)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Gronau |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gronau (Westf.) Kenntnisnahme
Vorstandsbereich: 3 Fachdienst: 340.4 Datum: 24.07.2026
Vorlagen-Nr.: 352/2026 gez.: Raible / Grothe
Beraten im öffentlichen Teil
Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Sitzung am 22.09.2026 TOP 9.
Mitzeichnungen:
Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2
gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von
Holtick Borczyskowski Borczyskowski
Der Bürgermeister
gez. von Borczyskowski
Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (ABC-Klassen)
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (ABC-Klassen) zur Kenntnis
1. Rechtsgrundlage/ n:
Zuständig für die Entscheidung:
☐ Bürgermeister ☒ Fachausschuss
☐ Haupt- und Finanzausschuss ☐ Rat
2. Finanzielle Auswirkungen:
☐ Keine
☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe:
☐ Aufwand / Auszahlung
☐ investiv, Höhe:
☐ konsumtiv, Höhe:
☐ jährliche Folgekosten, Höhe:
☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt:
ODER
☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit.
ODER
☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
☒ Sonstiges: Siehe Sachdarstellung
Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja
☐ Nein
ggf. Erläuterungen:
3. Klimaauswirkungen:
☐ positiv ☐ negativ ☐ Keine
Erläuterungen der Klimaauswirkungen:
2
4. Sachdarstellung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das 18. Schulrechtsänderungsgesetz zur Einführung
schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (ABC-Klassen) am 16.07.2026
beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die sprachlichen Voraussetzungen von Kindern vor der
Einschulung zu verbessern.
Die Neuregelung umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
• Einführung einer verpflichtenden Sprachstandsfeststellung für Kinder vor der Einschulung.
• Einrichtung schulischer Vorkurse für Kinder mit festgestelltem erheblichem
Sprachförderbedarf.
• Vorverlegung des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens an den Grundschulen, um
ausreichend Zeit für Diagnostik und Förderung zu schaffen.
• Möglichkeit einer verlängerten Schuleingangsphase (ABC Plus) für Kinder mit
entsprechendem Förderbedarf.
Die Anzahl der Vorkurse richtet sich nach der Anzahl der Kinder mit festgestelltem
Sprachförderbedarf sowie den vorgesehenen Gruppengrößen. Die tatsächliche Anzahl der
erforderlichen Vorkurse und damit auch die Zahl der betroffenen Schulstandorte kann daher erst
nach Abschluss der Sprachstandserhebungen bestimmt werden.
Nach derzeitigem Zeitplan soll die erstmalige Sprachstandserhebung im Frühjahr 2028 im Rahmen
der neuen vorgezogenen Schulanmeldungen erfolgen. Die Zuweisung der Kinder zu den Vorkursen
soll jeweils bis zum 31. Mai erfolgen. Die Einschulung der Kinder erfolgt dann zum Schuljahr
2029/30.
Für den Schulträger ergeben sich die folgenden Aufgaben:
• die Bereitstellung geeigneter Unterrichts- und Nebenräume an den Grundschulstandorten
oder anderen geeigneten Gebäuden,
• die Sicherstellung der erforderlichen Sachausstattung (Mobiliar, Unterrichtsmaterialien,
digitale Ausstattung),
• die organisatorische Unterstützung bei der Einrichtung der Vorkurse sowie der Abstimmung
der Raumnutzung mit dem regulären Schulbetrieb,
• die Mitwirkung bei der Koordination zwischen Schulen, Schulaufsicht, Jugendamt,
Kindertageseinrichtungen und weiteren beteiligten Stellen,
• Organisation der Schülerbeförderung beziehungsweise Fahrkostenerstattung für
verpflichtend teilnehmende Kinder,
• die Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der kommunalen
Schulentwicklungsplanung sowie bei zukünftigen Investitions- und Raumplanungen.
Eine besondere Bedeutung kommt der Beförderung der zur Teilnahme an den Vorkursen
verpflichteten Kinder zu. Sofern die Vorkurse nicht am Betreuungsort stattfinden, sind
entsprechende Beförderungslösungen zu organisieren und mit den beteiligten Einrichtungen
abzustimmen.
Darüber hinaus zeichnet sich durch die Vorverlegung der Schulanmeldeverfahren ein erhöhter
Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand ab. Dies betrifft insbesondere die Organisation der
Anmeldeverfahren, die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für Sprachstandsfeststellungen
sowie die Koordination der Informations- und Kommunikationsprozesse mit den
Erziehungsberechtigten.
3
Die Einführung der ABC-Klassen stellt eine wesentliche Änderung im Übergang von der
Kindertagesbetreuung in die Grundschule dar. Dies macht eine enge Zusammenarbeit zwischen
Schulen, Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen und Schulträger erforderlich.
Die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung sowie das Gesetz über den Belastungsausgleich
für die Einführung schulischer Vorkurse befinden sich derzeit noch im Abstimmungsverfahren. Die
konkreten organisatorischen und finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Gronau als Schulträger
können daher noch nicht abschließend beurteilt werden. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang
die entstehenden Mehraufwendungen im Rahmen des Belastungsausgleichs nach dem
Konnexitätsprinzip durch das Land ausgeglichen werden. Die kommunalen Spitzenverbände
haben im Anhörungsverfahren bereits die Auffassung vertreten, dass sämtliche den Kommunen
entstehenden Mehrbelastungen vollständig und sachgerecht berücksichtigt werden müssen.
5. Alternativen:
Text aus PDF extrahiert