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Revision des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz – KiBiz

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GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-09-21
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STADT EMSDETTEN Informationsvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Nein FB II / FD 51 Jugendamt öffentlich Drucksache 218/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 21.09.2026 Revision des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbil- dungsgesetz – KiBiz Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis. Ziele: Information der Politik über die anstehenden gesetzliche Änderungen im Aufgabenbereich Kindertagesbetreuung. Kurzbegründung: Am 16.07.2026 wurde die Revision des Kinderbildungsgesetzes mit Wirkung zum 01.08.2027 beschlossen. Finanzielle Auswirkungen: X Ja Nein Die Neufassung und Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes geht mit diversen finanziellen Auswirkungen einher. Die gravierendsten Aspekte sind: - Betreuungszeiten in fünf Stunden-Schritten – dies wird abhängig vom Buchungsver- halten der Eltern ab 2028 (in 2027 greift noch die Planungsgarantie) Auswirkungen auf die Kindpauschalen haben – ist derzeit nicht bezifferbar. - Transformationskosten von 200 Mio. € jährlich ab 01.08.2027 - entspricht rechnerisch rd. 400.000 € für Emsdetten – werden an Träger weitergeleitet - Verstetigung Kitahelfende, Erhöhung Ausbildungsförderung – werden an Träger wei- tergeleitet - Vorgezogener Ausgleich Personalkostensteigerungen Landesanteil – werden an Trä- ger weitergeleitet - Das Gesetz sieht weiterhin Trägeranteile vor, die in dieser Höhe nicht von den Trä- gern erbracht werden und von den Kommunen als sog. „freiwillige Leistungen“ zu übernehmen sind = Mehraufwand rd. 1 Mio. € jährlich - Es gibt keine Veränderung bei der Finanzierungssystematik, die beinhaltet, dass die Kommunen Ausfallbürge für nicht vereinnahmte Elternbeiträge sind = Mindererträge rd. 680.000 € jährlich - Auch künftig wird es keine auskömmliche Finanzierung der Kindertagespflege geben = Mindererträge rd. 600.000 € jährlich - Der Prozentsatz nach Belastungsausgleichsgesetz für die Betreuung von Kindern un- ter 3 Jahren wurde von 19,01 % auf 27,89 % angehoben, ist aber weiterhin nicht aus- kömmlich – Mindererträge von rd. 175.000 € jährlich. Klimaverträglichkeit: Keine Auswirkungen Sachdarstellung: Am 16.07.2026 wurde die Revision des Kinderbildungsgesetzes mit Wirkung zum 01.08.2027 beschlossen. Die Verwaltung wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses anhand einer Präsentation über den jetzigen Sach- bzw. Kenntnisstand der gesetzlichen Änderungen und der Auswir- kungen auf Emsdetten informieren. Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM TL 514 FDL 51 FDL 20 K FB II Informationsvorlage 218/2026 Seite 2 von 2

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