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Revision des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz – KiBiz
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Emsdetten |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT EMSDETTEN Informationsvorlage
Der Bürgermeister Anlagen: Nein
FB II / FD 51 Jugendamt
öffentlich Drucksache 218/2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss 21.09.2026
Revision des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbil-
dungsgesetz – KiBiz
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.
Ziele:
Information der Politik über die anstehenden gesetzliche Änderungen im Aufgabenbereich
Kindertagesbetreuung.
Kurzbegründung:
Am 16.07.2026 wurde die Revision des Kinderbildungsgesetzes mit Wirkung zum
01.08.2027 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
X Ja Nein
Die Neufassung und Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes geht mit diversen finanziellen
Auswirkungen einher. Die gravierendsten Aspekte sind:
- Betreuungszeiten in fünf Stunden-Schritten – dies wird abhängig vom Buchungsver-
halten der Eltern ab 2028 (in 2027 greift noch die Planungsgarantie) Auswirkungen
auf die Kindpauschalen haben – ist derzeit nicht bezifferbar.
- Transformationskosten von 200 Mio. € jährlich ab 01.08.2027 - entspricht rechnerisch
rd. 400.000 € für Emsdetten – werden an Träger weitergeleitet
- Verstetigung Kitahelfende, Erhöhung Ausbildungsförderung – werden an Träger wei-
tergeleitet
- Vorgezogener Ausgleich Personalkostensteigerungen Landesanteil – werden an Trä-
ger weitergeleitet
- Das Gesetz sieht weiterhin Trägeranteile vor, die in dieser Höhe nicht von den Trä-
gern erbracht werden und von den Kommunen als sog. „freiwillige Leistungen“ zu
übernehmen sind = Mehraufwand rd. 1 Mio. € jährlich
- Es gibt keine Veränderung bei der Finanzierungssystematik, die beinhaltet, dass die
Kommunen Ausfallbürge für nicht vereinnahmte Elternbeiträge sind = Mindererträge
rd. 680.000 € jährlich
- Auch künftig wird es keine auskömmliche Finanzierung der Kindertagespflege geben
= Mindererträge rd. 600.000 € jährlich
- Der Prozentsatz nach Belastungsausgleichsgesetz für die Betreuung von Kindern un-
ter 3 Jahren wurde von 19,01 % auf 27,89 % angehoben, ist aber weiterhin nicht aus-
kömmlich – Mindererträge von rd. 175.000 € jährlich.
Klimaverträglichkeit:
Keine Auswirkungen
Sachdarstellung:
Am 16.07.2026 wurde die Revision des Kinderbildungsgesetzes mit Wirkung zum
01.08.2027 beschlossen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses anhand einer Präsentation
über den jetzigen Sach- bzw. Kenntnisstand der gesetzlichen Änderungen und der Auswir-
kungen auf Emsdetten informieren.
Sichtvermerke
Verfasser/in Mitzeichnung BM
TL 514 FDL 51 FDL 20 K FB II
Informationsvorlage 218/2026 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert