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Fortführung der vertraglichen Regelungen mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugend- und Familienförderung für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-09-21
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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FB II / FD 51 Jugendamt öffentlich Drucksache 214/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 21.09.2026 Fortführung der vertraglichen Regelungen mit den Trägern der Kinder- und Jugend- hilfe sowie der Jugend- und Familienförderung für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031 Beschlussvorschlag: 1. Das Jugendamt wird beauftragt, die zum Jahresende 2026 auslaufenden Verträge mit den freien Trägern der Jugendhilfe und der Jugend- und Familienförderung fortzuschrei- ben bzw. auszuhandeln. Die Vertragsdauer ist dabei an den Planungs- und Förderzeitraum des neuen Kinder- und Jugendförderplans (2027-2031) gebunden. 2. Der finanzielle Rahmen für die neuen Verträge ergibt sich aus der Höhe der fortgeschrie- benen bisherigen pauschalisierten Zuschüsse. Die jeweiligen Kostenpositionen werden dem Rat im Rahmen der Etatberatungen für das Jahr 2027 zur Entscheidung vorgelegt. Ziele: Abstimmung, Fortschreibung und Fortführung der o.g. Leistungen für die Geltungsdauer des neuen Kinder- und Jugendförderplans. Kurzbegründung: Mit der Informationsvorlage 151/2026 wurde in der Sitzung des JHA am 22.06.2026 eine Übersicht gegeben, mit welchen Trägern welche Angebote oder Leistungen aktuell verein- bart worden sind. Weiter wurden Angaben zum Umfang des Angebotes, zur inhaltlichen Aus- gestaltung und zum finanziellen Aufwand gegeben. Diese Anlage wird erneut beigefügt. Die laufenden Verträge mit den freien Trägern der Jugendhilfe sind bis zum 31.12.2026 be- fristet. Mit allen Trägern haben im Sommer 2026 erste Gespräche zur Fortschreibung der Angebote und Leistungen stattgefunden. Sowohl das Jugendamt als auch die Träger streben eine Fort- führung der vereinbarten Angebote und Leistungen an. Die konkrete Ausgestaltung der Ver- träge soll im vierten Quartal 2026 erfolgen; eine Übersicht über das finanzielle Volumen der neuen Verträge wird der Politik im Rahmen der Etatberatungen für das Jahr 2027 vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen: X Ja Nein An der bisherigen Form der Finanzierung mittels Zuschüsse zu den Personal-, Sach- und Gemeinkosten soll festgehalten werden. Die Leistungen sollen weiterhin als jährliche Zu- schüsse finanziert werden. Dabei werden Tarifsteigerungen und inflationsbedingte Mehrkos- ten berücksichtigt. Eine Ausweitung der Leistungsumfänge oder die Schaffung von neuen Angeboten ist vor dem Hintergrund der Haushaltsentwicklung der Stadt Emsdetten nicht vorgesehen. Die konkreten Finanzdaten werden dem Rat der Stadt Emsdetten für das Haushaltjahr 2027 rechtzeitig zu den Etatberatungen zur Entscheidung vorgelegt. Klimaverträglichkeit: Keine Auswirkung Sachdarstellung: Im Rahmen von Jugendhilfeplanung hat das Jugendamt die gesetzliche Planungsverantwor- tung fortlaufend die Bedarfe von jungen Menschen und Familien aufzunehmen, zu bewerten und mit den vorhandenen Angeboten und Leistungen abzugleichen. Gemeinsam mit den freien Trägern ist dieser Abgleich erfolgt und die vereinbarten Angebote und Leistungen sind in Qualitätsdialogen kontinuierlich weiterentwickelt worden. Aus fachlicher Sicht entsprechen die Angebote und Leistungen derzeit dem aktuellen Bedarf und den Bedürfnissen junger Menschen und deren Familien in Emsdetten. Mit Auslaufen der Verträge ist nun eine Fortschreibung notwendig. Wie bisher auch, soll die Fortschreibung sich an der Dauer des neuen Kinder- und Jugendförderplans orientieren. Mit einer Dauer von fünf Jahren haben die freien Träger eine Planungssicherheit, die not- wendig ist, dass sie ihre Leistungen und Angebote kontinuierlich, bedarfsgerecht und mit den erforderlichen fachlichen Qualitätsstandards erbringen können. Die Vereinbarung von Verträgen mit einer Laufzeit von fünf Jahren ist in Emsdetten etabliert und wird auch in den umliegenden Jugendamtsbezirken so praktiziert. Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM TL 512 FDL 51 FDL 20 FB II 2026-06 Anlage Verträge Beschlussvorlage 214/2026 Seite 2 von 2

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