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Ergänzung des Spielplatzes am Ostring um ein Reck
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Goch |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Goch Beschlussdrucksache
Der Bürgermeister - öffentlich -
143/2026
FB V " Bauen und
Aktenzeichen
Liegenschaften"
Federführende Abteilung Liegenschaften
Datum 08.09.2026
Beratungsfolge Sitzungsdatum
Jugendhilfeausschuss 24.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026
Rat 15.10.2026
Ergänzung des Spielplatzes am Ostring um ein Reck
Beschlussvorschlag:
Der Anregung, den Spielplatz am Ostring um ein Reck zu ergänzen, wird nicht zugestimmt.
Begründung:
Mit E-Mail vom 13.04.2026 regte eine Bürgerin im Namen ihrer Tochter an, den Spielplatz am Ostring
um ein Reck zu ergänzen. Zur Unterstützung des Anliegens wurden in der Nachbarschaft
Unterschriften gesammelt.
Die Anregung wurde zunächst dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Dieser hat die Anregung
in seiner Sitzung am 09.07.2026 zur weiteren Beratung an den Jugendhilfeausschuss als den für
die Vorberatung der Spielplatzplanung zuständigen Ausschuss überwiesen.
Die Verwaltung hat die Angelegenheit geprüft. Die Aufstellung eines Recks auf dem Spielplatz am
Ostring ist grundsätzlich möglich. Durch ein entsprechendes Spielgerät könnte das bestehende
Angebot um eine zusätzliche Bewegungs- und Turnmöglichkeit für Kinder ergänzt werden.
Für die Anschaffung und fachgerechte Aufstellung eines Recks ist nach derzeitiger Einschätzung
mit Kosten in Höhe von rund 2.000 € zu rechnen.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist jedoch eine Priorisierung der für die Unterhaltung und
Ausstattung der städtischen Spielplätze zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erforderlich. Die
verfügbaren Mittel sollen vorrangig für notwendige Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
sowie für den erforderlichen Ersatz vorhandener Spielgeräte eingesetzt werden. Zusätzliche
Ausstattungsmaßnahmen, die über die Erhaltung des vorhandenen Spielplatzangebots
hinausgehen, sollen vor diesem Hintergrund derzeit zurückgestellt werden.
Dabei ist nicht allein auf die Kosten der konkret beantragten Maßnahme abzustellen. Im Hinblick auf
die Vielzahl der städtischen Spielplätze und mögliche vergleichbare Wünsche nach zusätzlichen
Spielgeräten ist auch unter dem Gesichtspunkt einer einheitlichen Behandlung eine zurückhaltende
Vorgehensweise bei zusätzlichen freiwilligen Ausstattungsmaßnahmen angezeigt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, der Anregung zur Ergänzung des Spielplatzes
am Ostring um ein Reck nicht zuzustimmen.
Im Auftrage:
gez. Guntlisbergen
Fachbereichsleiter
Anlage(n):
1. Anregung
2. Unterschriften
3. Anregung anonymisiert
Beschlussdrucksache 143/2026 Seite 2 von 2
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